Rechtlich interessant: Die Staatsanwaltschaft nimmt auch zutreffend an, dass der Post mit über 250.000 Aufrufen nicht geeignet ist, das politische Wirken des Bundeskanzlers erheblich zu beeinträchtigen.
Wie das überhaupt möglich sein soll, angesichts der Zustimmungswerte von Merz, ist eine andere Frage.

In den letzten Jahren wurden unzählige Bürger vielfach wegen Posts mit einstelliger oder zweistelliger Reichweite nach dem Majestätsbeleidigungsparagraphen 188 StGB angeklagt und verurteilt. Natürlich trauen sich die Staatsanwaltschaften und Gerichte das nicht, wenn sie es mit Gegnern zu tun haben, die sich wehren können und werden.
PS: Meine vielfachen Lügenfritz-Posts haben inzwischen mehrere Millionen an Reichweite erzielt. Bislang habe ich von den Staatsanwaltschaften Heilbronn und Köln bezüglich meiner Selbstanzeige noch nichts gehört. Warum wohl?
Die Staatsanwaltschaft Duisburg weigert sich zu Recht, gegen Beatrix von Storch wegen Majestätsbeleidigung zu ermitteln, weil sie Lügenfritz Friedrich Merz als "Lügenfritz" bezeichnet hat.
— Markus Haintz (@Haintz_MediaLaw) July 11, 2026
Rechtlich interessant: Die Staatsanwaltschaft nimmt auch zutreffend an, dass der Post mit… https://t.co/VDsayaGUHz pic.twitter.com/dSRyLiPWx5