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Linke Falschbehauptung über Weidel

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Unser Mandant hat die Politikerin der Linken, Ines Schwerdtner, wegen übler Nachrede zulasten von Alice Weidel angezeigt, §§ 186, 188 StGB.
Zusammengefasst

Diese hatte wahrheitswidrig behauptet:
„Alice Weidel, die lebt nicht mal in Deutschland, die zahlt hier keine Steuern.“

Die Berliner Staatsanwältin Rostig sah kurzerhand keine Anhaltspunkte dafür, dass die Aussage ehrenrührig wäre:
„Die von Ihnen beanzeigte Äußerung ist weder ehrverletzend, noch geeignet, jemanden verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen im Sinne der §§ 185 ff. StGB. Es ist schlicht nicht ehrenrührig, außerhalb Deutschlands zu wohnen und / oder in einem anderen Land Steuern zu entrichten.“

Rechtlich gilt folgendes:
„Die behauptete usw Tatsache muss geeignet sein, den Betroffenen verächtlich zu machen o. in der öffentl. Meinung herabzuwürdigen. Das Verächtlichmachen und Herabwürdigen erfasst alle Aspekte des Ehrbegriffs (Angriff auf den sittlichen, personalen und sozialen Geltungswert …).“
(TK-StGB/Eisele/Schittenhelm StGB § 186 Rn. 5)

Einschätzung: Natürlich kann man eine führende Oppositionspolitikerin öffentlich verächtlich machen, wenn man wahrheitswidrig behauptet, sie lebe nicht in Deutschland und zahle hier auch keine Steuern. Ziel dieser Kampagne gegen Weidel, die es schon seit längerer Zeit gibt, ist es, bei den Wählern den Eindruck zu erwecken, Weidel sei Deutschland schlicht „egal“. Wer sich für Deutschland einsetzt, soll gefälligst dort wohnen und Steuern zahlen, so der implizierte Vorwurf.

Beschwerde: Wir haben für unseren Mandanten Beschwerde gegen die Entscheidung der Staatsanwaltschaft Berlin eingelegt.

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Markus Haintz

Markus Haintz ist Journalist und Rechtsanwalt mit dem juristischen Schwerpunkt in den Bereichen Medien- und Äußerungsrecht. Journalistisch befasst er sich vor allem mit den Themen Meinungsfreiheit, Recht sowie Innen- und Außenpolitik.

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