Haintz.Media

Bild:
HAINTZ.media und HAINTZ.legal
Quelle:

Linke Falschbehauptung über Weidel

Bild:
Quelle:

Beitrag teilen:

Mehr aus der Kategorie:

Pressefreiheit vor Gericht
image
HAINTZ.media und HAINTZ
Unser Mandant hat die Politikerin der Linken, Ines Schwerdtner, wegen übler Nachrede zulasten von Alice Weidel angezeigt, §§ 186, 188 StGB.
Zusammengefasst

Diese hatte wahrheitswidrig behauptet:
„Alice Weidel, die lebt nicht mal in Deutschland, die zahlt hier keine Steuern.“

Die Berliner Staatsanwältin Rostig sah kurzerhand keine Anhaltspunkte dafür, dass die Aussage ehrenrührig wäre:
„Die von Ihnen beanzeigte Äußerung ist weder ehrverletzend, noch geeignet, jemanden verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen im Sinne der §§ 185 ff. StGB. Es ist schlicht nicht ehrenrührig, außerhalb Deutschlands zu wohnen und / oder in einem anderen Land Steuern zu entrichten.“

Rechtlich gilt folgendes:
„Die behauptete usw Tatsache muss geeignet sein, den Betroffenen verächtlich zu machen o. in der öffentl. Meinung herabzuwürdigen. Das Verächtlichmachen und Herabwürdigen erfasst alle Aspekte des Ehrbegriffs (Angriff auf den sittlichen, personalen und sozialen Geltungswert …).“
(TK-StGB/Eisele/Schittenhelm StGB § 186 Rn. 5)

Einschätzung: Natürlich kann man eine führende Oppositionspolitikerin öffentlich verächtlich machen, wenn man wahrheitswidrig behauptet, sie lebe nicht in Deutschland und zahle hier auch keine Steuern. Ziel dieser Kampagne gegen Weidel, die es schon seit längerer Zeit gibt, ist es, bei den Wählern den Eindruck zu erwecken, Weidel sei Deutschland schlicht „egal“. Wer sich für Deutschland einsetzt, soll gefälligst dort wohnen und Steuern zahlen, so der implizierte Vorwurf.

Beschwerde: Wir haben für unseren Mandanten Beschwerde gegen die Entscheidung der Staatsanwaltschaft Berlin eingelegt.

Beitrag teilen:

Unterstützen Sie uns!

Helfen Sie mit, freien Journalismus zu erhalten

5

10

25

50

No posts found
Picture of Markus Haintz

Markus Haintz

Markus Haintz ist Journalist und Rechtsanwalt mit dem juristischen Schwerpunkt in den Bereichen Medien- und Äußerungsrecht. Journalistisch befasst er sich vor allem mit den Themen Meinungsfreiheit, Recht sowie Innen- und Außenpolitik.

3 Antworten

  1. Das ergibt irgenwie keinen Sinn. Weidel hält die Bezeichnung einer Person als „Schwachkopf Proffessional“ als eine Lächerlichkeit.
    Sie fordert die totale Meinungsfreiheit auch für den verurteilten Hitlergrußstraftäter, der die Aussage tätigte.
    https://www.facebook.com/justizfreund/posts/pfbid0AvEP9SYyHegJ7WzUvS9dLNjYCXss7UmrdTfUMovEqhTs6UjexAnGSzKAkdX41WE3l

    Die AfD-Fraktion spricht sich für die Abschaffung des Paragrafen 188 des Strafgesetzbuches (Gegen Personen des politischen Lebens gerichtete Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung) aus. Mit diesen Sonderrechten müsse Schluss sein, forderte Stephan Brandner (AfD) in einer von seiner Fraktion beantragten Aktuellen Stunde mit dem Titel „Paragraf 188 StGB abschaffen – Keine Einschränkung der Meinungsfreiheit durch den Straftatbestand der Politikerbeleidigung“ am Freitag, 6. Dezember 2024.

    Weidel tätigt aber selbst dutzende Strafanträge. Brandter hat auch mindestens einen Strafantrag getätigt. Wie viele Hausdurchsuchungen es dabei gibt ist unbekannt.

    Da ist die Aussage ja noch harmloser:
    „Alice Weidel, die lebt nicht mal in Deutschland, die zahlt hier keine Steuern.“

    Nun wird es aber für den Bürger schwierig, denn es kommt nicht darauf an ob Weidel erklärt, dass es lächerlich ist Leute wegen „Schwachkopfäußerungen“ zu verfolgen und sie die Meinungsdiktatur in Deutschland kritisiert.
    Wenn man Weidel nun als Schwachkopf bezeichnet wird man trotzdem strafrechtlich verfolgt auch wenn sie sagt, dass es lächerlich sei.
    Sie selbst stellt sogar Strafanträge wegen Äusserungen, die ihr nicht gefallen und sie könnte es auch wegen der Bezeichnung „Schwachkopf“ machen.
    Ihre Aussage, dass wir hier eine Meinungsdiktatur hätten kann man auch als Beleidigung des Staates auffassen, denn so pauschal ist es gerade gelogen, besonders, wenn sie es sagt wie vorstehend erklärt. Das ist blamabel.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

No posts found

Buch-Empfehlung

911