Zwar darf man der Ansicht sein, dass die Hamburger Staatsrätin es aufgrund ihrer politischen Äußerungen gut findet, dass die Deutschen bald eine Minderheit im eigenen Land sind. Aber ein wörtliches Zitat von ihr hierzu gibt es nicht, weshalb ein solches auch nicht verbreitet werden darf.
Eine Antwort
Und dazu einprägen:
Das R…pack [1] darf nicht nur zu Straftaten anstiften [2], sondern sie sogar begehen! [3]
Das könnte wie evtl. folgt funktionieren:
1. Du wirst angefüttert auf einer ziemlich seriös, sehr nach „Expert*innen“, sehr politisch „korrekt“ aussehenden Seite, ganz doll schick, supermodern und teuer gemacht, echte Profis. Du denkst:
„Hammer-Zitat … Bombe … muss ich sofort verteilen … Top-Quelle, hier brauche ich nicht nach dem Impressum suchen und nicht forschen, ob die Seite in DE, in Texas, in Zypern oder sonstwo gehostet ist. Und sichern brauche ich das auch nicht.“ Oder du denkst gar nichts, weil du bei 30 Grad im Schatten schon das dritte Bier im Schädel hast.
2. Copy, paste, Sendung.
3. Zwei Sekunden später geht vollautomatisch, unsichtbar eine Strafanzeige an dich raus.
4. Rein zufällig stolperst du irgendwo (in deinem Erinnerungskultur-Hirn oder im Internet) über Haintz-Media und denkst:
„Da war doch was, eine Warnung …
Vielleicht hätte ich doch eine Sicherung machen sollen … Aber dazu müsste ich zunächst mal lernen, wie man überhaupt eine gerichtsfeste Sicherung so anfertigt, dass sie beim nächsten Silent-Monitoring nicht aus meiner Wohnung verschwindet. [4] … Puhh … och, nö … 2 Tage Arbeit … ich will grillen.“
5. Aber vielleicht gehst du trotzdem zurück auf die „tolle, schicke, solide“ Seite, suchst das verbreitete Zitat und …
Alles klar?
[1] Völlig unpolitische, schwäbische Mundart, die der Links-Staat rechtsstaatwidrig für In-Dubio-Contra-Reum-Schikanen auslegen darf.
[2] https://www.s-f-n.org/blogs/hinweise/der-verfassungsschutz-baut-mehr-und-mehr-auf-virtuelle-agenten/
[3] Sueddeutsche.de/politik/gesetzentwurf-zu-v-leuten-vom-schatten-ins-licht-1.2348765 // archive.md/Lm8T4
// taz.de/Debatte-Strafrecht-bei-V-Leuten/!5200962/ ( // archive.md/y4DqO )
[4] Polizei darf heimlich Wohnungen betreten:
// S-f-N.org/blogs/kurzmitteilungen/polizei-darf-heimlich-wohnungen-betreten