Haintz.Media

Bild:
HAINTZ.media und HAINTZ.legal
Quelle:

Servicebeitrag: Seid vorsichtig, wenn ihr vermeintliche Zitate ohne Prüfung weiterleitet/veröffentlicht.

Bild:
Quelle:

Beitrag teilen:

Mehr aus der Kategorie:

Digitale politische Debatten und ihre Grenzen im Strafrecht
Markus Haintz gegen die taz
HAINTZ.media und HAINTZ
Eine Aussage, die nicht wörtlich getroffen wurde, darf auch nicht zitiert werden. Die Hamburger Grünen-Politikerin Stefanie von Berg mahnt solche Falschzitate etwa regelmäßig ab.
Zusammengefasst

Zwar darf man der Ansicht sein, dass die Hamburger Staatsrätin es aufgrund ihrer politischen Äußerungen gut findet, dass die Deutschen bald eine Minderheit im eigenen Land sind. Aber ein wörtliches Zitat von ihr hierzu gibt es nicht, weshalb ein solches auch nicht verbreitet werden darf.

Beitrag teilen:

Unterstützen Sie uns!

Helfen Sie mit, freien Journalismus zu erhalten

5

10

25

50

No posts found
Picture of Markus Haintz

Markus Haintz

Markus Haintz ist Journalist und Rechtsanwalt mit dem juristischen Schwerpunkt in den Bereichen Medien- und Äußerungsrecht. Journalistisch befasst er sich vor allem mit den Themen Meinungsfreiheit, Recht sowie Innen- und Außenpolitik.

Eine Antwort

  1. Und dazu einprägen:
    Das R…pack [1] darf nicht nur zu Straftaten anstiften [2], sondern sie sogar begehen! [3]
    Das könnte wie evtl. folgt funktionieren:

    1. Du wirst angefüttert auf einer ziemlich seriös, sehr nach „Expert*innen“, sehr politisch „korrekt“ aussehenden Seite, ganz doll schick, supermodern und teuer gemacht, echte Profis. Du denkst:

    „Hammer-Zitat … Bombe … muss ich sofort verteilen … Top-Quelle, hier brauche ich nicht nach dem Impressum suchen und nicht forschen, ob die Seite in DE, in Texas, in Zypern oder sonstwo gehostet ist. Und sichern brauche ich das auch nicht.“ Oder du denkst gar nichts, weil du bei 30 Grad im Schatten schon das dritte Bier im Schädel hast.

    2. Copy, paste, Sendung.

    3. Zwei Sekunden später geht vollautomatisch, unsichtbar eine Strafanzeige an dich raus.

    4. Rein zufällig stolperst du irgendwo (in deinem Erinnerungskultur-Hirn oder im Internet) über Haintz-Media und denkst:
    „Da war doch was, eine Warnung …
    Vielleicht hätte ich doch eine Sicherung machen sollen … Aber dazu müsste ich zunächst mal lernen, wie man überhaupt eine gerichtsfeste Sicherung so anfertigt, dass sie beim nächsten Silent-Monitoring nicht aus meiner Wohnung verschwindet. [4] … Puhh … och, nö … 2 Tage Arbeit … ich will grillen.“

    5. Aber vielleicht gehst du trotzdem zurück auf die „tolle, schicke, solide“ Seite, suchst das verbreitete Zitat und …

    SCHOCK … es ist weg! Auch mit allen Suchtricks der Welt nicht mehr auffindbar! Als ob es nie existiert hätte! Und du hast keine Zeugen.

    Alles klar?

    [1] Völlig unpolitische, schwäbische Mundart, die der Links-Staat rechtsstaatwidrig für In-Dubio-Contra-Reum-Schikanen auslegen darf.

    [2] https://www.s-f-n.org/blogs/hinweise/der-verfassungsschutz-baut-mehr-und-mehr-auf-virtuelle-agenten/

    [3] Sueddeutsche.de/politik/gesetzentwurf-zu-v-leuten-vom-schatten-ins-licht-1.2348765 // archive.md/Lm8T4
    // taz.de/Debatte-Strafrecht-bei-V-Leuten/!5200962/ ( // archive.md/y4DqO )

    [4] Polizei darf heimlich Wohnungen betreten:
    // S-f-N.org/blogs/kurzmitteilungen/polizei-darf-heimlich-wohnungen-betreten

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

No posts found

Buch-Empfehlung

photo_2023-10-18_14-40-13