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Das staatshaftungsrechtliche Verweisungsprivileg im COVID-Impfschadensprozess

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Wenn das Land NRW Impfgeschädigte erst zu BioNTech schickt – obwohl am Ende sowieso der Staat zahlt.
Zusammengefasst


Ein Kommentar von Prof. Dr. Martin Schwab.

Vorwarnung: Heute wird es ziemlich juristisch. Vielleicht noch juristischer als sonst in meinen Texten. Ich sehe die Gefahr, dass Patienten, die nach einer COVID-Injektion einen gesundheitlichen Schaden erlitten haben und den Arzt, der die Injektion verabreicht hatte, dafür verantwortlich machen, weil dieser die gebotene Risikoaufklärung schuldig geblieben sei, einem ganz fiesen und bisher kaum beleuchteten Fallstrick zum Opfer fallen. Die Rede ist vom Verweisungsprivileg in § 839 Abs. 1 Satz 2 BGB. Was ist damit gemeint und warum spielt das eine Rolle, wenn ein Arzt bei der Risikoaufklärung Fehler gemacht hat?

Bekanntlich hat der BGH mit Urteil vom 9.10.2025 – III ZR 180/24 Ärzte, die die Corona-Spritze verabreicht haben, zu Beamten im haftungsrechtlichen Sinne erklärt. Für Aufklärungsfehler, die jene Ärzte dabei begangen haben, haftet nach Art. 34 GG, § 839 BGB der Staat – genauer: die sog. Anstellungskörperschaft. Ich hatte am 20.5.2026 einen Appell des Landes Nordrhein-Westfalen kommentiert, der die COVID-Impfärzte dazu aufruft, bei der Abwehr von Impfschadensklagen mitzuwirken. Offenbar geht das Land NRW davon aus, dass es von den Gerichten als jene Körperschaft angesehen wird, in dessen Auftrag die Ärzte in NRW die COVID-Injektionen verabreichten. Dann würde das Land NRW für die Fehler seiner Ärzte haften.

Nach § 839 Abs. 1 Satz 2 BGB haftet der Staat – hier: das Land NRW – aber nicht, wenn ein anderer Schadensersatzschuldner in Betracht kommt. Vor diesem Hintergrund kann sich das Land NRW gegen seine Inanspruchnahme möglicherweise mit der Begründung wehren, der Impfgeschädigte möge bitte in erster Linie den Hersteller in Anspruch nehmen. Dieser haftet nämlich nach § 84 AMG selbst für eventuelle Schäden, die ein Impfling durch die COVID-Injektion erlitten hat. Hier wird die Haftung gerade nicht auf den Staat übergeleitet.

Das Szenario ist durchaus realistisch: Möglicherweise stellt sich heraus, dass sowohl die Injektionen ein negatives Nutzen-Risiko-Verhältnis aufweisen (dann Haftung des Herstellers nach § 84 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 AMG) als auch der Impfarzt eine unzureichende Risikoaufklärung betrieben hat (dann Haftung des Landes NRW aus Art. 34 GG, § 839 BGB). In solchen Situationen kommt in Betracht, dass das Land NRW den Geschädigten nach § 839 Abs. 1 Satz 2 BGB auf den Hersteller verweist. Die Ansage würde dann lauten: Lieber Impfgeschädigter, es mag ja sein, dass unsere Ärzte Dir nicht gesagt haben, auf welche Risiken Du Dich einlässt, aber wenn Du jetzt Geld haben willst, versuche doch bitte Dein Glück erst einmal bei BioNTech & Co.

Ungeklärt ist freilich, ob § 839 Abs. 1 Satz 2 BGB tatsächlich mit dieser Stoßrichtung angewendet werden kann. Denn bekanntlich hat die Bundesrepublik Deutschland den Herstellern versprochen, die gegen Letztere gerichteten Schadensersatzansprüche der Impfgeschädigten zu bedienen. Am Ende haftet also sowieso immer der Staat. Kann man also den Impfgeschädigten, der das Land NRW auf Schadensersatz wegen fehlerhafter Aufklärung verklagt, allen Ernstes auf einen Prozess gegen den Hersteller verweisen, an dessen Ende letztlich eine Haftung nicht des Herstellers, sondern des Bundes liegt?

Ich meine: Nein. Anerkannt ist, dass ein Hoheitsträger, der unter dem Gesichtspunkt der Amtshaftung in Anspruch genommen wird, den Geschädigten nicht darauf verweisen kann, es hafte ja auch noch ein anderer Hoheitsträger. Das Land NRW könnte also die Haftung nicht mit der Begründung abwehren, es hafte ja auch noch der Bund. § 839 Abs. 1 Satz 2 BGB ist mit anderen Worten nicht dazu da, jemanden, der durch fehlerhafte Amtshandlungen einen Schaden erlitten hat, innerhalb des Staatsapparats von Pontius zu Pilatus rennen und am Ende an organisierter Verantwortungslosigkeit verzweifeln zu lassen. Dann aber kann das Land NRW die Haftung auch nicht mit der Begründung zurückweisen, es hafte ja auch noch ein privates Unternehmen, das aber seinerseits durch den Bund von jeglicher Haftung freigehalten wird.

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4 Antworten

  1. Herr Schwab,

    „… organisierter Verantwortungslosigkeit …“
    Sie gehören mit Ihren chronischen Beschönigungen definitiv zum Problem.
    Wie die ins russische Exil geflüchtete Dagmar Henn bereits sinngemäß schrieb:

    Man kann täglich zig Beweise in den ganz offiziellen Systemmedien dafür finden, daß die Mitteleuropa-Zerstörung ein Programm ist [welches seltsamerweise von „unseren“ höchstsensiblen Bedrohungssehern beim ZentralratDerJuden täglich totgeschwiegen wird].

    Beispiel aus dem Haintz-Kanal:
    „Die Justiz in Berlin ist auf demselben Stand wie die Stadt selbst. … Arbeitsgericht Berlin ist nicht in der Lage, … Begründung dafür ist ebenso amüsant wie peinlich:“ ( T.me/Haintz/58300 )

    Es ist nicht lustig und viel mehr als nur peinlich, wenn und daß ein hochstudierter, mit dem Steuergeld seiner Opfer überbezahlter, bestens gestopfter Gerichtsvorsitzender (und/oder seine mit der KI nach Katzenfutter suchenden Schreibkräfte) der deutschen Sprache nicht relevant fähig ist! Zum Vergleich hier eine von Fehlern und schwülstig-aufgeblasener Dramatik bereinigte Korrektur:

    Die Parteien wurden von der Präsidentin auf technische Einschränkungen am Berliner Arbeitsgericht hingewiesen. Diese Bedingungen sind für den Vorsitzenden unzumutbar; er muss sich auf das Rechtsproblem der Parteien konzentrieren, nicht auf durch unzureichende Technik verursachte Probleme.

    Einfach mal ganz schnell beide Versionen mit Diffchecker.com vergleichen und staunen. 19 Prozent weniger Worte bei gleichzeitiger Orthografie-, Präzisions- und Stilverbesserung!

    Nachfolgend noch eine zusätzliche Motivation mit Dagmar Henn für systemische Optimierung Ihrer Tagesprioritäten — weg vom Symptom Corona-Blase hin zum Erkennen der multimodularen, hybriden Kriegführung

    1. für die langsame, aber nicht mehr mit Fahrlässigkeit erklärbare Vernichtung Mitteleuropas [1] und danach

    2. für die Vernichtung der gesamten weißen Rasse weltweit.

    Der zweite Punkt befindet sich in meinem Kopf noch nicht als gerichtsverwertbarer Fakt, aber im Fahndungs- und Ermittlungsstadium mit sehr dicker Indizienlage. [2]

    Ein antideutsches Handbuch: „jüdisch“ kontrolliertes Big Pharma?
    https://t.me/DagmarHenn/749

    [1] // aufgewacht-online.de/der-rand-zerstoerungsplan-fuer-deutschland/
    [2] Yandex > white race site:geopolitika.ru

  2. Die Welt brennt an allen Ecken und Enden.
    Genug ist nicht genug, wir wollen alles — lautet die Botschaft an vielen Fronten. Beispiel:
    https://en.topcor.ru/71510-the-times-of-israel-proigrav-iranu-tramp-mozhet-perekljuchitsja-na-kubu.html

    Den versuchten Grönland-Raub schon vergessen? Das Duo Donald & Benni bestimmt nicht. Mit Yandex.com mal jandexen:
    Wir befinden uns im dritten Weltkrieg

    Herr Haintz und Partner,
    es reicht nicht immer wieder den Plan B anzudeuten.
    Entweder darüber schreiben oder durchziehen. Wer zu lange hofft, der wird von der Realität überrollt.

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