Unser Mandant soll Frau Strack-Zimmermann mit den Worten „Drecksschlampe und Kriegstreiberin, so ging 1914 auch los“ auf 𝕏 beleidigt haben. Mit dieser Äußerung wurde ein Statement von Frau Strack-Zimmermann kommentiert, in welchem sie ihr Entsetzen über die Entscheidung des damaligen Bundeskanzlers Scholz, keine Mittelstreckenraketen an die Ukraine zu liefern, zeigte.
Es wurde ein Ermittlungsverfahren gegen unseren Mandanten wegen § 188 StGB (sog. „Majestätsbeleidigung“) eingeleitet. Auf die Anfrage der Polizei teilte Frau Strack-Zimmermann jedoch mit, dass sie auf die Stellung eines Strafantrags verzichtet.
Da § 188 StGB hier sicherlich nicht verwirklicht wurde, stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein, denn für eine strafrechtliche Verfolgung wegen einfacher Beleidigung nach § 185 StGB wäre der Strafantrag erforderlich gewesen.
Es überrascht doch sehr, dass Frau Strack-Zimmermann wegen der Äußerung keinen Strafantrag gestellt hat. Uns liegen viele Fälle vor, bei denen es um harmlosere Äußerungen geht und in denen sie angeblich Strafanträge gestellt hat. Da fragt man sich, woher der plötzliche Sinneswandel bei Frau Strack-Zimmermann kommt. Wo doch ihr Rechtsanwalt Brockmeier (SO DONE legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH) hunderte Strafanzeigen erstattet und Strafanträge gestellt hat, auch wegen eindeutig nicht strafbarer Äußerungen.
Dieser Fall zeigt eindrücklich, dass offensichtlich mutmaßliche sexualisierte Beleidigungen Frau Strack-Zimmermann nicht interessieren.