Das Ermittlungsverfahren gegen unseren Mandanten wurde nach unserer Aufforderung zur Konkretisierung des Tatvorwurfs von der Staatsanwaltschaft eingestellt.
Die Staatsanwaltschaft Gera hatte gegen unseren Mandanten ein Ermittlungsverfahren wegen Belohnung von Straftaten nach § 140 Nr. 1 StGB eingeleitet. Er sollte auf 𝕏 zu einem Beitrag, welcher ein Video einer Demonstration mit Polizeikräften zeigt, folgenden Kommentar gepostet haben:
„Man sollte euch alle hart verprügeln und an den Pranger stellen! An euren Händen klebt das Blut der Messeropfer!“
Wir haben beantragt, das Verfahren einzustellen. Es war schon nicht nachvollziehbar, was unserem Mandanten konkret vorgeworfen wird und wie die Staatsanwaltschaft zu dem Tatvorwurf der Belohnung von Straftaten kommt.
Hilfsweise haben wir um Konkretisierung des Tatvorwurfs gebeten. Eine inhaltliche Stellungnahme zu dem Tatvorwurf war nach Aktenlage nicht möglich. Es war schon nicht erkennbar, wer mit dem Kommentar gemeint ist und welche Straftat durch den Post belohnt werden sein soll.
Das Verfahren wurde auf unseren Antrag hin nach § 170 Abs. 2 StGB mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt.
Eine Antwort
Nachfolgend eine Inspiration für Pranger-Modernisierung, damit Fragen wie
Werden Wähler, die Täterparteien wählen, auch zu Tätern?
nicht nur polemisch im Raum stehen bleiben, sondern auch mal beantwortet werden!:
https://deutsche-stimme.de/die-taeter-der-neuzeit-an-den-pranger-der-alten-zeit/