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Das Kölner Gerichtsurteil: Der Moment, in dem die Staatsmaschinerie gegen die AfD ins Leere lief

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 Péter Magyar
Markus Haintz
Psyche und politiche Verfolgung
Die AfD darf nicht länger pauschal als extremistisch bezeichnet werden. Das Kölner Urteil entlarvt die unsauberen Methoden des Verfassungsschutzes und stellt klar, dass politische Gegner nicht per Verwaltungsakt ausgeschaltet werden können.
Zusammengefasst

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»Das Verwaltungsgericht Köln hat am Donnerstag eine Entscheidung gefällt«, die das politische Berlin wie ein Faustschlag trifft. Vor dem Abschluss des Hauptsacheverfahrens darf das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD weder als gesichert rechtsextrem einstufen noch so behandeln oder öffentlich so bezeichnen. Dem Eilantrag der AfD wurde weitgehend stattgegeben. Damit ist nicht nur die Hochstufung vom Mai 2025 vorerst vom Tisch, sondern auch jede weitere öffentliche Hetze durch die Behörde untersagt. Wer bis gestern noch glaubte, man könne eine Partei mit zehn Millionen Wählern einfach per Verwaltungsakt aus dem demokratischen Spiel nehmen, wurde eines Besseren belehrt. Das Gericht hat nach Auswertung von 7000 Seiten Akten klargestellt: Es reicht nicht, auf ein paar radikale Stimmen zu zeigen und daraus eine verfassungsfeindliche Gesamtpartei zu konstruieren.

Die Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Köln finden Sie hier:

Das Gericht erkennt zwar an, dass innerhalb der AfD gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtete Bestrebungen existieren. Diese prägen die Partei jedoch nicht so stark, dass ihrem Gesamtbild nach eine verfassungsfeindliche Grundtendenz festgestellt werden kann. Die AfD vertrete teilweise offen politische Forderungen, die mit der verfassungsmäßigen Ordnung in Gestalt der Menschenwürdegarantie nicht im Einklang stehen. Es gebe aber keine hinreichende Gewissheit, dass die AfD deutschen Staatsangehörigen mit Migrationshintergrund nur einen rechtlich abgewerteten Status zuerkennen wolle. Die Deutung des Remigrationsbegriffs der AfD als Konsequenz und Spiegel eines völkisch-abstammungsmäßigen Volksbegriffs, wie sie der Verfassungsschutz vornimmt, impliziere eine programmatische Stringenz in Bezug auf die Ziele der AfD, welche das Gericht den vorgebrachten Belegen nicht entnehmen kann. Rechtsanwalt »Ralf Höcker bilanziert auf 𝕏«:

„Wir haben für die AfD beim Verwaltungsgericht Köln gewonnen. Es handelt sich um ein Eilverfahren, aber die Begründung ist deutlich und ganz entscheidend. Knapp zusammengefasst: Es genügt in einer Demokratie nicht, auf ein paar durchgeknallte Parteimitglieder zu zeigen, um eine Partei als Ganzes verbieten zu können. Damit ist ein Verbot der AfD nicht mehr denkbar. Es ist vom Tisch. Die übrigen Parteien werden sich nun doch politisch mit der AfD und ihren Wählern auseinandersetzen müssen.“

Die wahren Verlierer: Haldenwang, Faeser und die Hofberichterstatter

Thomas Haldenwang, bis 2024 Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, der sich jahrelang mehr als Propagandist denn als Behördenleiter betätigte, zog von Talkshow zu Talkshow und verkündete mit Inbrunst, die AfD sei unzweifelhaft rechtsextrem. Nancy Faeser nutzte ihre letzten Amtstage, um die Einstufung noch schnell durchzudrücken, ohne die Akten je selbst geprüft zu haben. Beide stehen nun mit leeren Händen da. Das Gericht hat ihre Beweisführung als unzureichend entlarvt. Und die etablierten Medien, die jahrelang jede Behauptung der Behörde unkritisch nachgeplappert haben, erleben ihren Offenbarungseid. Ab diesem Punkt drängt sich die Frage auf: Ist die Behörde intellektuell überfordert, oder wurde das Gutachten gezielt dazu genutzt, einen politischen Gegner auszuschalten? Beides gleichzeitig ist durchaus vorstellbar. Unmittelbar nach Verkündung des Urteils veröffentlichte »Alice Weidel auf 𝕏« ihre Reaktion, in der sie ihre Sicht auf das Urteil darlegte und die politischen Hintergründe kommentierte:

„Nicht nur darf der Bundesverfassungsschutz die AfD nicht mehr als ‚gesichert rechtsextrem‘ führen, das Verwaltungsgericht Köln schob mit seinem Beschluss auch den Verbotsfanatikern indirekt einen Riegel vor. Ein großer Sieg nicht nur für die AfD, sondern auch für Demokratie und Rechtsstaat!“

Das Gutachten – ein 1100-Seiten-Kartenhaus aus öffentlichen Zitaten

Bereits im Mai vergangenen Jahres zeichnete sich ab, dass das Gutachten substanzlos ist. HAINTZmedia hatte bereits ausführlich darüber berichtet.


Mehr Hintergründe zu diesem Thema erhalten Sie in weiteren Artikeln von HAINTZmedia – direkt hier weiterlesen.


Keine V-Leute, keine geheimen Quellen, nur Wahlprogramme, Tweets und Reden. Der Verfassungsschutz verdrehte sogar Forderungen nach deutscher Sprache in Kitas als „menschenwürdewidrig“, weil sie Kinder nach Ethnie unterteilten. Alice Weidels Verteidigung der Meinungsfreiheit beim Wort „Schwachkopf“ wurde als Angriff auf das Demokratieprinzip gewertet. Das Gericht hat diese Konstruktionen nun zerpflückt. Es ordnete sogar an, dass bestimmte Aussagen auf der Verfassungsschutz-Webseite gelöscht werden müssen – darunter die Behauptung einer „die Menschenwürde missachtenden, extremistischen Prägung der Gesamtpartei“ und das angeblich ethnisch-abstammungsmäßige Volksverständnis.

Die AfD legte daraufhin ein Gegengutachten vor, das die gleichen Maßstäbe auf CDU und CSU anlegt. Alle Details dazu gibt es auch bei HAINTZmedia. Plötzlich wären „Mut zur Leitkultur“, „Rückführungskultur“ und Kopftuchkritik von Merz, Spahn oder Söder ebenfalls verfassungsfeindlich. Das Papier zeigte gnadenlos: Die Kriterien des Verfassungsschutzes sind so dehnbar, dass sie jede Partei treffen könnten, nur die eigene Klientel wird verschont.

Merkel, die eigentliche Urmutter der AfD

Man vergesse nicht: Ohne Angela Merkels Politik der offenen Grenzen 2015, ohne ihren entleerten Volksbegriff, ohne ihr autoritäres „Wir schaffen das“ hätte die AfD nie diese Größe erreicht. Die Kanzlerin, die schon im Mai 2007 verkündete, es gebe „die Deutschen und diejenigen, die schon länger hier leben“ und „die neu hinzugekommen sind“, hat genau jene Spaltung geschaffen, die sie heute der AfD vorwirft. »Ihre Aussage lautete« wörtlich:

„Als diejenigen, die schon länger hier leben, wissen wir aber auch, dass wir ein Stück Offenheit zeigen und uns verändern müssen und die, die als neue Zuwanderer zu uns kommen, als Bereicherung unserer eigenen Gesellschaft begreifen müssen.“

»Ihr Verständnis von einem Volk« als bloßer Bevölkerung , »ihr Ekel vor der schwarz-rot-goldenen Fahne«, ihre Beauftragte »Aydan Özoğuz, die eine spezifisch deutsche Kultur« jenseits der Sprache schlicht nicht identifizieren konnte, all das atmet noch heute im Verfassungsschutz-Gutachten. Was die Behörde der AfD als verfassungswidrig vorwirft, war unter Merkel alltägliche Regierungspraxis.

Nach dem Beschluss: ARD-Kritik trifft SPD

»Georg Maier« von der SPD lässt sich von der Kölner Entscheidung nicht beeindrucken und fordert weiterhin Verbotsverfahren gegen Landesverbände. Er sei „der festen Überzeugung, dass die AfD verfassungsfeindlich und verfassungswidrig ist“. Dass das Gericht genau das Gegenteil festgestellt hat, ignoriert er geflissentlich. Derweil lobt sogar die ARD-Hauptstadt-Korrespondentin Irina Sayram das Urteil in seltener Neutralität:

„Kritik an diesem Gutachten gab es schon früh. Man fragt sich, ob es einfach nicht mehr gibt? Wenn eine Behörde, die dem Bundesinnenminister untersteht, derart agiert, dann muss man sich nicht wundern, dass bei vielen der Eindruck entsteht, es geht nicht um eine Partei, sondern darum, einen politischen Gegner aus dem Rennen zu nehmen. Und dieser Eindruck ist für das Vertrauen in den Staat und seine Institutionen nicht gut.“

»TheRealTom™ | 𝕏«

Und sie fügte hinzu, das Gutachten sei nichts weiter als bedrucktes Papier mit lediglich überschaubarer Aussagekraft. Ein Fazit, das den meisten bereits seit dem vergangenen Jahr klar gewesen sein dürfte.

Ein Festtag für den Rechtsstaat und ein Debakel für seine „selbsternannten Retter“

Das Urteil beweist: Der Rechtsstaat funktioniert noch. Es gibt Richter die lassen sich weder von Politik noch von Medien unter Druck setzen. Extremisten gibt es übrigens in allen Parteien, das macht keine Partei als Ganzes extrem. Für ein Parteiverbot reicht es nicht, bloße Zitate zu sammeln, die unter die Meinungsfreiheit fallen. Die Debatte um ein AfD-Verbot ist damit eigentlich Geschichte. Wer die AfD wirklich schwächen will, sollte endlich bessere Politik machen, anstatt mit staatlichen Mitteln gegen Wähler zu kämpfen.

Das Kölner Gericht hat der Demokratie einen größeren Dienst erwiesen als alle „Unsere Demokratie schützen“-Programme der letzten zwanzig Jahre zusammen. Für Haldenwang, Faeser, Dobrindt und ihre Hofberichterstatter bleibt nur die bittere Erkenntnis: Man kann eine Partei mit zehn Millionen Wählern nicht per Aktenzeichen auslöschen. Man muss sie politisch stellen. Und genau davor haben sie am meisten Angst.

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Janine Beicht

Janine Beicht ist gelernte Kommunikationsdesignerin, arbeitet aber seit 2020 im Gesundheits- und Sozialwesen. Als Aktivistin engagiert sie sich besonders auf dem Gebiet der Psychologie unter dem Aspekt der jeweiligen politischen Machtinteressen.

7 Antworten

  1. „Das Urteil beweist: Der Rechtsstaat funktioniert noch.“

    Zu 3 oder zu 1 Prozent? Opferverhöhnung?
    Wollen Sie sich selbst verhöhnen?
    Schauen Sie sich doch mal Ihre 636 Artikel in ihrer Gesamtheit an. Fast jeder einzelne ist ein Skandal und Beweis für die krasse Dysfunktionalität.

    Das AfD-Verbot bzw. Nicht-Verbot ist völlig unwichtig, so lange Hetze, Gehirnwäsche für den „Kampf gegen Rechts mit klarer Kante der wehrhaften Demokratie“ weiterhin so funktionieren, dass kein systemrelevanter Macht- und Kurswechsel möglich ist. Bzw. keine radikale Heilung der Verblödungs-, Dekadenz- und Angstgesellschaft ( Dr. Maaz ).

    Aber dieser, wie eine Chemotherapie nötige Wechsel ist es, was unter dem Strich zählt! Nicht ein paar Urteile von ein paar mutigen Juristen.

    Und zu Haintz-Media sage ich:
    Es reicht nicht die obigen Schwurbel-, Nebel- und Kampfbegriff-Keulen wie

    x1) freiheitliche demokratische Grundordnung
    x2) völkisch-abstammungsmäßiger Volksbegriff [1]
    x3) ein paar durchgeknallte Parteimitglieder
    x4) menschenwürdewidrig, weil sie Kinder nach Ethnie unterteilten [2]
    x5) extremistische Prägung
    x6) feste Überzeugung, dass die AfD verfassungsfeindlich und verfassungswidrig ist

    hier Monat für Monat, Woche für Woche unreflektiert und unerklärt nachzuplappern, als ob all dies die selbstverständlichsten „Barbarei“-Tatsachen [3] wären, die wir wie pawlowsche Hunde zu schlucken hätten.

    Dieses Gehirnwasch-Gelaber muss beleuchtet und demokratisch transparent gemacht werden! Und das ist Ihre Aufgabe, Frau Beicht, wenn Sie wirklich Meinungsfreiheit wollen.
    Was ist x1 bis x6 konkret und was ist es nicht?

    Unabhängige Gerichte und Meinungsfreiheit sind eben — siehe auch, aber nicht nur Haintz.media — seit vielen Jahren nicht mehr ausreichend gegeben, wie die derzeit herrschenden Lügner weiterhin ungestraft pauschalisieren und lügen dürfen!
    Z. B. bei hanisauland.de/wissen/lexikon/grosses-lexikon/e/extremismus.html ( archive.md/4nqtO )

    [1] Sezession.de/70714/voelkisch-eine-begriffskarriere
    [2] DerDritteBlickwinkel.com/projekte/folge-6-rassenrealismus

    „Ja, wir sind Rassisten, natürlich sind wir das. Es gibt Rassen und Nationen auf der Welt, die genetische Attribute haben, und das verlangt von uns (dem jüdischen Volk), dass wir darüber nachdenken, …“

    https://rtde.online/der-nahe-osten/91219-israelischer-rabbi-zu-palaestinenser-seid/
    ( archive.md/BkUbu )

    [3] deRT.tech/kurzclips/video/271197-tiefste-barbarei-neben-hoechster-zivilisation/

  2. Hier für alle Desinformiertheitsvortäuscher der Beweisansatz
    zu meiner Bewertung:
    Artikel + KI-Bild „Justiz in Balance“ = Hohn.

    Schlagzeile aus dem Internetz für die butterweich verstrahlten Hirne der BRD-Zombies:

    „Bundestag verschärft [pünktlich zum Wahltermin] Asylrecht
    Mit ihrer Mehrheit im Bundestag haben Union und SPD den Weg für eine EU-Reform zur Verschärfung des Asylrechts freigemacht. Grüne und Linke stimmten gegen die Reform, die sie als zu restriktiv erachten.“

    Juchhuhhh … jubeln die Zombileins, „Der Geburten-Dschihad ist gestoppt, alles wird gut … Mutti und Vati Staat haben dazugelernt, Remigration brauchen wir nicht mehr und falls doch, dann wird eben nochmal nachgebessert, ohne AfD. Ich kann mein Kreuz auf dem Stimmzettel wieder so machen wie Oma und Opa, stramm SPD (und/oder CDU).“

    Realität:
    Hitlergruss oder Behüter der Kinder im Haus AfD-Familie?
    Wie sieht’s aus mit In-dubio-pro-reo-Pflicht in der Balance- und freiheitlich-demokratischen Grundordnungsjustiz? Oder doch lieber weiterhin in dubio contra reum [2]?

    Geldstrafe in Gesamthöhe von 11.600 Euro für ein nahezu identisches Motiv, welches zuvor von anderen Parteien verwendet wurde, ohne jegliche Beanstandung …
    https://rtde.online/inland/270510-hitlergruss-oder-haus-familie-afd/

    Merz in China: Des Kanzlers 180-Grad-Wende
    RTde.online/kurzclips/video/271410-merz-in-china-kanzlers-180/
    Aber wehe, wehe es wagt jemand sich an die Wendehälse der nicht relevant entstasifzierten Post-DDR zu erinnern … dann kommt ganz schnell eine Tussi von der Staatsanwaltschaft um die Ecke. Wollen wir wetten?

    Siehe auch
    Haintz.media/artikel/deutschland/pinocchio-kanzler-aktenberge-und-ein-rechtsstaat-am-abgrund/#comments
    plus Yandex.com > pinocchio site:Haintz.Media

    Mit solchen Artikeln wie dieser Balance-Suggestion gehören Sie eindeutig mehr zum Problem als zur Lösung und Heilung.

    [2] netzwerkkrista.de/2023/06/01/in-dubio-contra-reum/

  3. Hochachtung für Ingo Neitzke – wir feiern Ihre Beiträge..!!
    Es gab niemals einen RECHT(s)STAAT nach 1945 – das ist offenkundig..!!

    Unsere ERKENNTNIS:
    >> „Die Dummheit der Menschen, ist der Reichtum der Mächtigen..!“<<

    „..Cuiusvis hominis est errare, nullius nisi insipientis in errore perseverare.“
    Irren ist menschlich, doch im Irrtum zu verharren ist ein Zeichen von Dummheit..!
    Cicero, Philippica 12, 2

    AfD-Sieg vor Gericht:
    Gericht zerlegt Verfassungsschutz-Gutachten | NIUS Live vom 27.02.2026 –
    https://www.youtube.com/watch?v=64MyD4JxKA4
    #
    Viele wertvolle ERKENNTNISSE beim Lesen/Hören/Sehen und der danach nötigen / empfohlenen Eigenrecherche..!! – Glaubt Nichts & Niemanden..!! – Hinterfragt alles und bedenkt bei Allem, was man Euch zum Konsum vorlegt – die Frage lautet: „Cui Bono..“!??!
    #
    Klardenker–Grüße aus der SCHWEIZ
    Ihr und Euer
    Robert & Team*

    1. Zu
      „Es gab niemals einen RECHT(s)STAAT nach 1945 – das ist offenkundig..!!“

      Das ist auch mein aktueller Kenntnisstand basierend auf meinem aktuellen Gerechtigkeits- und Souveränitätsverständnis [1]. Das ist ein Kenntnisstand, den ich selbstverständlich sofort korrigiere oder correctiviere, sobald der Josef Schuster vom Zentralrat mich mit seiner geforderten, aber noch nicht geleisteten Streitkultur [2] eines Besseren belehrt.

      Dazu hat der Josef S. jetzt wieder eine supergute Gelegenheit und kann sich dabei auch gleich selbst korrigieren. Für alle, die jetzt stöhnen „Jetzt kommt I. N. wieder vom Hölzchen auf’s Stöckchen …“:
      Das ist leider für den Gesamtzusammenhang bzw. die ganzheitliche Heilung des Planeten unverzichtbar! Einzelfallbearbeitung ist wie symptomatisches Betupfen von Pestbeulen ohne das Pestvirus zu suchen.

      23. Juni 2025:
      „Es liegt im Interesse der Bundesregierung, an der Seite der USA und Israels zu stehen und darüber hinaus darauf hinzuwirken, dass das iranische Regime sein gesamtes Atomprogramm aufgeben muss.“
      Zentralratderjuden.de/presseerklaerungen/zum-umgang-mit-dem-iranischen-regime/

      Problem 1:
      Die aktuell für den District BRD zuständige Bundesregierung (offizieller Dienstauftrag: Zum Wohle des deutschen Volkes) hat zum aktuellen Restvolk (völkische Ureinwohner die gern weiß bleiben wollen) ungefähr so eine Interessen-Schnittmenge wie der (behauptete) Messias zu … [3]

      Problem 2:
      Yandex.com > Iran site:Haintz.media
      Diese Meinungs-, Fakten-, Indizien- und Lückenmischung muss gefiltert, sortiert, strukturiert, aktualisiert und konsolidiert werden.

      Problem 3, 28.02.2026:

      „Der Umfang und die Art der militärpolitischen und propagandistischen Vorbereitungen, die diesem „unüberlegten Schritt“ vorausgingen, heißt es in der Erklärung, ließen keinen Zweifel daran, dass es sich dabei „um einen im Voraus geplanten und unprovozierten Akt der bewaffneten Aggression gegen einen souveränen und unabhängigen Mitgliedstaat der Vereinten Nationen“ handelt, der gegen grundlegende Prinzipien und Normen des Völkerrechts verstößt.“

      https://rtde.online/search?q=Israel&df=&dt=

      Querdenker-Kontext:
      „Heute möchte ich mich für den Titel „Das 11. Gebot“ bedanken. Denn für die nationale „Schweizer“-Demo* haben wir ihren …“, steht in
      “ … Israel darf alles“ ( an Evelyn Hecht-Galinski )
      Sicht-vom-hochblauen.de/das-elfte-gebot-israel-darf-alles-evelyn-hecht-galinski/ ( archive.md/GgBlE )

      Ja, Herr Schuster, Sie haben recht: Schweigen ist keine Option. Aber warum bekämpfen Sie als Brandmauer-Wächter PEGIDA & Partner? Also auch deren Erinnerungskultur: Lückenmedien sind Lügenmedien.
      Diese Einseitigkeit ist schlecht für unseren Kampf gegen den pauschalen Antijudaismus.

      [1] „Wir sind nicht als Befreier nach Deutschland gekommen, sondern als Eroberer! Und diesmal werden wir bleiben …“ Here is Germany (1945) bei Archive.org. Wer das supermächtige Wir ist? Vermutl. die „Achse des/der Guten“, aktuell besetzt mit dem Freundespaar Donald T. und Benjamin N.: DanieleGanser.ch/buecher/illegale-kriege/

      KASchachtschneider.de/dr-werner-maeder-grundrechte-und-grundunrecht/
      [2] Hausaufgaben: Wikireal.info/wiki/Täuschende_Argumentationen
      [3] Ferdinand Bardamu: Warum Europäer das Christentum zurückweisen müssen. Anmerkung von I. N.: Verstehe ich noch nicht. Wenn das C. schädlich ist, dann müssen es doch weltweit alle guten Menschen relativieren — innerhalb und außerhalb der sogenannten „jüd.-christl. Wertegemeinschaft“?

  4. Da rationale Kurskorrekturen an Ihnen abzuperlen scheinen,
    heute mal wieder ein überwiegend emotionaler Versuch. Auch sehr gut geeignet für Kinderlose. Und als thematische Abwechslung für das Wochenende.

    Wardruna – Hertan (Heart) Official Music Video
    Danach: Dr. Eduard Koch, Verlust der Väterlichkeit
    „Die wussten worauf es ankommt …“, sagt E. Koch dort. Tja, wer mag wohl damit schon wieder gemeint sein, … Nicht verzagen, … fragen.
    Und danach nochmals das Musik-Video. Das haut voll rein.

    Alles „voll nazi“, sagt die Antifa. Oder „nur“ durchgeknallt, Herr RA Ralf Höcker? Der Fachbegriff für durchgeknallt ist übrigens psychotisch. Also ein Fall für die Klappse und Amtsenthebung. Auf welcher Seite spielen Sie wirklich?

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