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»In der Bundespressekonferenz« fiel ein Satz, der in einer freiheitlichen Ordnung nicht fallen dürfte. Der Sprecher des Auswärtigen Amtes, Josef Hinterseher, sprach über das neue Sanktionsregime der Europäischen Union gegen Personen, denen Desinformation vorgeworfen wird. Er sprach nicht defensiv, nicht zögerlich, sondern mit demonstrativer Klarheit.
Diese Maßnahmen, die sich auch gegen Journalisten und Publizisten richten, dienen nicht der Verteidigung von Werten, sondern der systematischen Unterdrückung abweichender Stimmen. Der Vorfall markiert den Übergang von subtiler Kontrolle zu unverhohlener Drohung, bei der der Staat seine Bürger nicht mehr als freie Individuen betrachtet, sondern als Objekte einer politischen Umformung. Solche Entwicklungen erinnern an dunkle Epochen, in denen z. B. Ostdeutsche ähnliche Mechanismen der Gesinnungskontrolle erlebten, und sie unterstreichen, wie die aktuelle Politik die Grundpfeiler des Rechtsstaats aushöhlt.
Die Mechanik der Unterdrückung: Sanktionen als Waffe gegen den Geist
Die EU-Sanktionen, die nun auch gegen Einzelpersonen wie den »Schweizer Publizisten Jacques Baud« verhängt werden, umfassen Reise- und Durchreiseverbote innerhalb der Union, die Aberkennung der Freizügigkeit und das Einfrieren von Vermögenswerten. Bankkonten können gekündigt werden, was die betroffenen Personen ihrer wirtschaftlichen Handlungsfähigkeit beraubt und sie in eine soziale Isolation treibt. In einer Erklärung des Auswärtigen Amts in der »Regierungspressekonferenz vom 17.12.2025« hieß es dazu:
„[…] Da hatten wir das Thema, was passiert, wenn man Desinformation verbreitet, relativ ausführlich diskutiert. Da ging es um einen Attribuierungsfall. Ich will das jetzt gar nicht noch einmal aufmachen, aber da ist auch klar geworden, dass Menschen, die so etwas tun, sanktioniert werden können, wenn die rechtlichen Gründe dafür vorliegen und es eine entsprechende Entscheidung des Rats der Europäischen Union gibt. Das ist an diesem Montag geschehen, das wird auch weiterhin geschehen, das ist in der Vergangenheit geschehen, und alle, die auf diesem Feld unterwegs sind, müssen damit rechnen, dass es auch ihnen passieren kann.
»Diese Strafen, die ohne gerichtliche Prüfung verhängt« werden, zielen nicht auf tatsächliche Handlungen ab, sondern auf die Verbreitung von Meinungen, die als Desinformation gebrandmarkt werden. In diesem konkreten Fall bestand der einzige Vorwurf in der Sanktionsverordnung darin, dass Jacques Baud die „Verschwörungstheorie“ verbreiten würde, die Ukraine habe ihre eigene Invasion provoziert, um der NATO beizutreten. Der Rat der Europäischen Union entscheidet darüber, ohne die Gewaltenteilung zu beachten, und rechtfertigt dies damit, dass die Maßnahmen keinen strafenden Charakter hätten, sondern lediglich eine Änderung der Politik oder Handlungen der Betroffenen bewirken sollten. Solche Argumentationen spiegeln die Praktiken totalitärer Regime wider, die ihre Untertanen nicht bestraften, sondern sie umerziehen wollten, wie es unter Breschnew geschah, wo Kritiker als geisteskrank eingestuft und in psychiatrische Anstalten gesperrt wurden, um sie von ihrer Zweifelsucht zu heilen.
Die Bundesregierung umgeht nationale Rechtswege, indem sie über Brüssel ein »kafkaeskes System« schafft, das ohne Verfahren, Verhältnismäßigkeit oder Beweise auskommt. Im Fall des Magazins Compact scheiterte ein Verbot durch Innenministerin Nancy Faeser vor Gericht, doch nun dienen EU-Sanktionen als technokratischer Umweg, um das Grundgesetz mit seiner Vermutung für die Meinungsfreiheit zu unterlaufen. Solche Universalwaffen, die eine Vernichtung der bürgerlichen Existenz bedeuten, sind im rechtsstaatlichen Arsenal nicht vorgesehen, es sei denn, sie richten sich gegen nachweisbare Agenten oder Spione feindlicher Mächte. Gegen Journalisten und Blogger eingesetzt, ohne Beauftragung aus dem Ausland zu beweisen, offenbaren sie autokratische Tendenzen.
Offene Geständnisse: Die Arroganz der Erzieher
»In der Bundespressekonferenz« vom Februar 2026 auf das Desinformationssanktionsregime der EU angesprochen betont Josef Hinterseher die klare Trennung zwischen geschützter Presse- und Meinungsfreiheit und Personen, die diese unterlaufen, oft im Auftrag staatlicher Akteure. Er unterstreicht, dass es ein integraler Bestandteil der Politik sei, solche Aktivitäten mit Kosten zu belegen. Wie Florian Warweg auch auf 𝕏 dokumentiert, äußerte Hinterseher:
„Das ist Teil unserer Politik, das ist gewollt, und da bin ich Ihnen auch dankbar dafür, dass Sie das immer wieder bekannt machen, dass es dieses Sanktionsregime gibt. Denn klar ist: Für diejenigen, die das unterlaufen, muss bekannt sein, dass das Ganze mit Kosten verbunden ist und womit dann zu rechnen ist.“
Februar 2026: Der Moment, in dem @AuswaertigesAmt anfing, völlig unverblümt vom #BPK-Podium aus Journalisten zu drohen:
— Florian Warweg (@FWarweg) February 17, 2026
“Ich bin übrigens auch Ihnen Herr Warweg dankbar dafür, dass Sie immer wieder bekannt machen, dass es diese Sanktionen gibt und dass es dieses Sanktionsregime… pic.twitter.com/EUQmbjAg7b
Diese Erklärung, die mit einer vergifteten Freundlichkeit vorgetragen wird, enthüllt die Freude an der Macht, die solche Mechanismen verleihen. »Hinterseher stellt weiterhin« als Ziel der Sanktionen eine explizite Verhaltensänderung dar und signalisiert, dass Desinformation in einer freiheitlichen Gesellschaft nicht akzeptiert werde.
„Das Ziel von Sanktionen ist eben explizit eine Verhaltensänderung. Deswegen gibt es Sanktionen. […] Deshalb ist das Signal, das daraus hervorgeht, relativ klar: Wir als freiheitliche Gesellschaft akzeptieren Desinformation nicht.“
Solche Aussagen widersprechen dem Kern einer wahrhaftigen Demokratie, in der die Unterscheidung zwischen Information und sogenannter Desinformation der freien öffentlichen Debatte obliegt, nicht Institutionen wie dem Außenministerium unter Johann Wadephul, Ursula von der Leyen oder Medien wie dem ZDF, das selbst KI zur Desinformation einsetzt. HAINTZmedia hat darüber berichtet.

Die Entscheidungshoheit über Desinformation liegt jedoch nicht bei Exekutivvertretern wie Hinterseher, Wadephul, von der Leyen, Katharina Dröge oder Heidi Reichinnek.
Verfassungsbruch: Der Verrat an den Grundrechten
»Das Bundesverfassungsgericht hatte schon 2009« eine klare Grenze gezogen. Die Auslegung und Anwendung von Strafgesetzen ist Aufgabe der Fachgerichte, nicht der Exekutive. Damit wird verhindert, dass politische Akteure über strafrechtliche Bewertungen Einfluss auf unliebsame Meinungen nehmen. Strafrecht darf nicht zum Instrument politischer Steuerung werden. Wer Meinungsäußerungen sanktioniert, greift in ein Grundrecht ein und fällt zwangsläufig ein Urteil über Haltung und Gesinnung. Zugleich verlangt das Gericht, dass Strafnormen in rechtsstaatlicher Distanz zu politischen Auseinandersetzungen stehen. Sie dürfen ausschließlich am Schutz konkreter Rechtsgüter ausgerichtet sein. Entscheidend ist nicht, ob eine Meinung provoziert oder irritiert, sondern ob ein klar bestimmtes Rechtsgut verletzt wird. Der Staat hat gegenüber Personen und ihren Überzeugungen neutral zu bleiben. In dem Beschluss heißt es:
„Die Auslegung und Anwendung der Strafgesetze ist grundsätzlich Aufgabe der Fachgerichte.“
Die Meinungsfreiheit genießt im Grundgesetz einen besonders hohen Rang. Sie wird im Vertrauen auf die Kraft der freien öffentlichen Auseinandersetzung gewährt, auch gegenüber radikalen oder systemkritischen Positionen. Freiheit bedeutet gerade, dass nicht nur angepasste oder mehrheitsfähige Ansichten geschützt sind. Eine Demokratie muss es aushalten, dass Meinungen beunruhigen, provozieren oder bestehende Überzeugungen infrage stellen. Das Gericht hat ausdrücklich klargestellt, dass bloße Beunruhigung oder moralische Empörung keinen legitimen Grund für Eingriffe darstellt. »Das Bundesverfassungsgericht betont«:
„Eine Beunruhigung, die die geistige Auseinandersetzung im Meinungskampf mit sich bringt und allein aus dem Inhalt der Ideen und deren gedanklichen Konsequenzen folgt, ist notwendige Kehrseite der Meinungsfreiheit und kann für deren Einschränkung kein legitimer Zweck sein. Die mögliche Konfrontation mit beunruhigenden Meinungen, auch wenn sie in ihrer gedanklichen Konsequenz gefährlich und selbst wenn sie auf eine prinzipielle Umwälzung der geltenden Ordnung gerichtet sind, gehört zum freiheitlichen Staat. Der Schutz vor einer Beeinträchtigung des „allgemeinen Friedensgefühls“ oder der „Vergiftung des geistigen Klimas“ sind ebenso wenig ein Eingriffsgrund wie der Schutz der Bevölkerung vor einer Kränkung ihres Rechtsbewusstseins durch totalitäre Ideologien oder eine offenkundig falsche Interpretation der Geschichte. Auch das Ziel, die Menschenrechte im Rechtsbewusstsein der Bevölkerung zu festigen, erlaubt es nicht, zuwiderlaufende Ansichten zu unterdrücken.“
Auch die Absicht, potenziell schädliche oder in ihren Konsequenzen gefährlich erscheinende Äußerungen vorsorglich zu behindern, widerspricht diesem Verständnis. Meinungsfreiheit schützt nicht nur harmlose Positionen, sondern gerade auch solche, die Widerspruch hervorrufen. Der Staatsrechtler Ernst-Wolfgang »Böckenförde erinnerte daran«, dass der freiheitliche Staat von Voraussetzungen lebt, die er selbst nicht garantieren kann. Er setzt auf die Mündigkeit der Bürger und auf offene Auseinandersetzung statt auf staatliche Vorabkontrolle. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, ob die aktuellen Sanktionen gegen bestimmte Äußerungen noch dem Schutz konkreter Rechtsgüter dienen oder bereits politische Bewertungen durchsetzen. Wenn Grundrechte situativ relativiert werden, verschiebt sich das Gleichgewicht zwischen Freiheit und staatlicher Macht. Genau vor dieser Entwicklung sollte die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts schützen.
Die Komplizenschaft der Presse: Nähe statt Distanz
Florian Warwegs »Erfahrungsbericht in der Ostdeutschen Allgemeinen« zeigt auf, wie die Bundespressekonferenz, ein privater Verein mit über 900 akkreditierten Journalisten, dreimal wöchentlich Regierungspressekonferenzen im Pressehaus am Schiffbauerdamm 40 veranstaltet, das dem Versicherungskonzern Allianz SE gehört. Obwohl der Verein offiziell einen freiheitlichen, kritischen Diskurs fördern soll, versagt er laut Warweg daran, dass die Mehrheit der Journalisten zu nah an der Macht steht. Viele sind Chefreporter für dpa oder ARD, begleiten Politiker auf Reisen und duzen sich mit ihnen, oft als ehemalige Kollegen aus Journalistenschulen. Als Beispiele nennt Warweg Regierungssprecher Stefan Kornelius, zuvor bei der Süddeutschen Zeitung, oder Michael Stempfle, nun im Verteidigungsministerium, der Boris Pistorius lobte. Kritische Fragen riskieren hier den Verlust privilegierter Zugänge und Karrierechancen in der Besoldungsgruppe. Warweg schreibt:
„Mit zu kritischen Fragen auf der BPK würde man folglich nicht nur seinen Sitz im Regierungsflieger und den damit einhergehenden privilegierten Zugang zu Informationen, sondern auch die Option, zur durchaus attraktiven Besoldungsgruppe A 16 zu wechseln, gefährden. Das ist eine der wirkmächtigen inneren Zensurscheren, die in der BPK greifen und kritische Fragen auf ein Minimum begrenzen.“
Zudem lockt die Gier nach exklusiven News: Weniger als 20 Journalisten erscheinen regelmäßig, einige stellen keine Fragen, sondern suchen informelle Gespräche nach der Konferenz, ohne Protokoll. Kritische Fragen während der laufenden Sitzung würden solche Chancen gefährden, wie etwa Nachfragen zu Finanztricksereien von Lars Klingbeil beim Haushaltsentwurf. Die Regierungsnähe zeigt sich in der Ablehnung kritischer Stimmen: Florian Warweg erkämpfte sein Fragerecht vor Gericht, nachdem der BPK-Vorstand argumentierte, er mache Regierungsmitglieder verächtlich, mit Verweis auf einen nicht vorgelegten Tweet über Baerbock. Sechs Mitglieder, darunter Tilo Jung und Matthias Meisner, der die Voraussetzungen nicht erfüllt, lehnten ab. Meisner intervenierte auch gegen Boris Reitschuster und versucht nun, Warwegs Recht zu hintertreiben. Im Cum-Ex-Skandal, bei dem Olaf Scholz 27-mal in der Anklageschrift erwähnt wird und Vorwürfe falscher Aussagen bestehen, fragten BPK-Journalisten monatelang nicht nach, trotz Recherchen in Medien wie t-online oder Spiegel. Informelle Gespräche enthüllten, dass sie Scholz angesichts von Krisen und AfD-Umfragen nicht schwächen wollten.
Eine solche Haltung schützt die Regierung statt sie zu kontrollieren.
Der Aufruf zum Widerstand: Freiheit gegen die Pseudo-Demokraten
Das, was sich in der Bundespressekonferenz zeigte, ist mehr als ein bürokratisches Detail: Es ist ein Offenbarungseid staatlicher Selbstermächtigung. Sanktionen gegen Einzelpersonen, die lediglich Meinungen äußern, offenbaren ein System, das nicht schützt, sondern formt, nicht unterscheidet, sondern bewertet. Die Exekutive tritt hier nicht als Wächter der Rechtsordnung auf, sondern als Erzieher und Richter zugleich, und untergräbt damit die Gewaltenteilung, die das Herzstück jeder freiheitlichen Demokratie ist. Gleichzeitig zeigt sich die Komplizenschaft der Medien: Nähe zur Macht ersetzt kritische Distanz, informelle Seilschaften und Karrierekalkül begrenzen die öffentliche Kontrolle. Wer fragt, riskiert Zugang, Einfluss und berufliche Perspektive. Damit wird die Demokratie nicht verteidigt, sondern in ein Spiegelbild ihrer eigenen Institutionen transformiert: Scheinpluralismus bei faktischer Gleichschaltung.
Das Ergebnis ist klar: Die aktuelle Praxis ist ein Lehrstück, wie liberale Verfassungen unter dem Deckmantel des Schutzes von Werten ausgehöhlt werden können. Die Strategie, einen zu bestrafen, um hundert zu erziehen, wie in vielen Diktaturen üblich, ist mit Demokratien jedoch unvereinbar. Meinungsfreiheit wird hier nicht als Grundrecht verstanden, sondern als zu formender Zustand. Der Eindruck wächst, dass die echte Demokratie gegen die „unsere Demokraten“ verteidigt werden muss, die Freiheit zur Beschränkung und den Begriff „Demokratie“ zur Aushebelung missbrauchen. Die Warnung ist unmissverständlich: Wer die Verfahren der Gewaltenteilung und die Neutralität des Staates preisgibt, öffnet die Tür für ein autoritäres Regime im demokratischen Gewand. Freiheit ist kein Automatismus, sie muss verteidigt werden, bevor sie sanktioniert wird.