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Daniel Günther diffamiert Medien, und das Gericht deckt ihn

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Ein Ministerpräsident spricht als Ministerpräsident, doch das Gericht erklärt ihn nachträglich zur Privatperson. Daniel Günthers Nius-Attacken bleiben folgenlos.
Zusammengefasst

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Das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht hat entschieden: Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) durfte das Online-Portal Nius in der ZDF-Sendung »Markus Lanz“ vom 7. Januar 2026« als „Feind der Demokratie“ titulieren und dessen Berichterstattung als „vollkommen faktenfrei“ abqualifizieren, ohne dass das Land dafür geradestehen muss. Das Gericht folgte der Linie Günthers und seiner Anwälte, die Äußerungen seien nicht in amtlicher Funktion erfolgt, sondern als Parteipolitiker oder Privatperson. Damit wies es den Eilantrag von Nius auf Unterlassung und Widerruf ab.

Der Auftritt, der alles auslöste

In der Talkshow attackierte Günther scharf das von Julian Reichelt gegründete Portal Nius. Er erklärte, bei Artikeln über sich stimme „in der Regel nichts drin“, die Inhalte seien „einfach vollkommen faktenfrei“. Solche Medien wirkten seiner Ansicht nach demokratiefeindlich. HAINTZ.media berichtete bereits über den Vorfall.


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Auf die Frage des Moderators, ob das ein Verbot oder Zensur erfordere, antwortete Günther mit „Ja“ – und sprach anschließend von Jugendschutzmaßnahmen wie einer Altersgrenze von 16 Jahren für soziale Medien, ähnlich wie in Australien. Später beteuerte er gegenüber den »Kieler Nachrichten«, er habe nie Zensur von Medienportalen gefordert, sondern nur Schutz vor problematischen Inhalten für Minderjährige gemeint.

„Meinungs- und Pressefreiheit ist ein hohes Gut, das wir in Deutschland glücklicherweise haben und schützen müssen, wie ich in der Sendung betont habe. Damit einher gehen aber selbstverständlich auch besondere Verantwortung und Sorgfaltspflichten der Medien. Dafür habe ich eine Lanze gebrochen.“

Nius beantragt Erlass einer einstweiligen Verfügung

Das Portal sah darin eine Verletzung der Pressefreiheit und der staatlichen Neutralitätspflicht. Es beantragte vor dem Verwaltungsgericht Schleswig eine einstweilige Verfügung gegen das Land Schleswig-Holstein. Der Anwalt Joachim Steinhöfel argumentierte, Günther habe klar in amtlicher Rolle gesprochen. Günther sagte wörtlich in der Sendung von Lanz:

„Ich bin aber nicht als Bürger hier, sondern ich bin Ministerpräsident des Landes Schleswig-Holstein“.

»Rufer / 𝕏«

Diese Selbstpositionierung erfolgte früh in der Sendung, bevor die Medienkritik kam. Dennoch teilte das Gericht der Auffassung der vertretenden Staatskanzlei und ihrer Verteidigungsstrategie. Wolfgang Ewer argumentierte, so zitiert die »WELT«:

„Ergeht eine Äußerung einer Person, die Regierungsmitglied ist, aber außerhalb der regierungsamtlichen Funktion und hat sie parteipolitische Aspekte zum Gegenstand, so ist für einen öffentlich-rechtlichen Abwehranspruch kein Raum“.

Die juristische „Zauberei“ des Gerichts

Das Gericht entschied am 5. Februar 2026 (Az. 6 B 2/26), ein Anspruch auf Unterlassung bestehe nicht. Die Richter betonten, die Äußerungen müssten „getrennt voneinander im jeweiligen inhaltlichen Zusammenhang zu betrachten“ sein. In Verbindung mit der Kritik an »NIUS« habe sich Günther nicht auf sein Amt berufen, sondern an einer „allgemeinen medienpolitischen Diskussion“ beteiligt. Dass er sich zuvor explizit als Ministerpräsident vorgestellt hatte, ändere daran nichts. In dem »Beschluss« heißt es:

„Die streitgegenständlichen Äußerungen des Herrn G… in der ZDF-Sendung ‚Markus Lanz‘ vom 7. Januar 2026 […] stellen keinen hoheitlichen Eingriff dar. Sie sind dem Antragsgegner nicht zuzurechnen, da Herr G… sie nicht in Ausübung seines Amtes tätigte. Im Kontext der Sendung sind seine Äußerungen objektiv als die eines Parteipolitikers zu betrachten.“

Der Anwalt von »NIUS«, Joachim Steinhöfel, reagierte auf die Entscheidung des Verwaltungsgerichts mit scharfer Kritik. Er warf dem Gericht vor, die klare amtliche Rolle von Ministerpräsident Günther in der Talkshow bewusst zu ignorieren und sich hinter formal-juristischen Konstruktionen zu verstecken, statt die tatsächliche Wirkung der Aussagen auf die öffentliche Wahrnehmung zu prüfen. Nach Ansicht Steinhöfels verkennt das Gericht die Realität politischer Kommunikation und schafft eine künstliche Trennung zwischen Amt und Parteipolitik, die so im praktischen Leben nicht existiert:

„Die Entscheidung der 6. Kammer des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts ist ein Dokument richterlicher Realitätsverweigerung. Das Gericht flüchtet sich in eine lebensfremd konstruierte Rollentrennung, um die inhaltliche Prüfung der offensichtlich rechtswidrigen Diffamierungen des Ministerpräsidenten zu vermeiden. Die Kammer vertritt die dogmatisch irrige These, ein Regierungschef könne seine verfassungsrechtliche Bindung innerhalb einer Talkshow satzweise an- und ausknipsen. Dass die explizite Selbsteinordnung Günthers („Ich bin aber nicht als Bürger hier, sondern ich bin Ministerpräsident des Landes Schleswig-Holstein“) bereits nach wenigen Minuten ihre prägende Wirkung verlieren soll, widerspricht der Lebenserfahrung.“

»Steinhoefel | 𝕏«

Steinhöfel wies zudem auf die tatsächlichen Umstände hin: Einladung über die Staatskanzlei, Anreise mit Dienstwagen und LKA-Schutz, durchgehende Präsentation als Ministerpräsident. Er sprach von einer Flucht ins Private, die mit rechtsstaatlichen Grundsätzen unvereinbar sei.

Ein Präzedenzfall mit Sprengkraft

Das Urteil eröffnet einen gefährlichen Weg. Künftig könnte jedes Regierungsmitglied staatliche Ressourcen nutzen, um Medien pauschal zu diffamieren – als „Feinde der Demokratie“ oder „faktenfrei“ –, und sich dann einfach auf eine private oder parteipolitische Rolle zurückziehen. Der durchschnittliche Zuschauer nimmt den Amtsträger wahr, doch das Gericht priorisiert eine fragmentierte Rollenbetrachtung. Jan Fleischhauer kommentierte trocken:

„Das schleswig-holsteinische Verwaltungsgericht hat heute entschieden, dass Daniel Günther als Privatmann bei „Markus Lanz“ saß, als er die Redakteure von „Nius“ als „Feinde der Demokratie“ bezeichnete. Auch so lässt sich das Ansehen der Justiz ruinieren.“

»Jan Fleischhauer | 𝕏«

Als Replik auf Steinhöfels Einschätzung postet der Leipziger Rechtsprofessor Tim Drygala, der auf 𝕏 mit dem Account »„Tim Freiheit“« aktiv ist: 

Sorry, bin jetzt genervt von diesem “Privatmann“ Gerede. Natürlich war Günther nicht privat da. Sondern als Parteipolitiker der CDU. Deren Landesvorsitzender er ist. Und er hat deren Beschlusslage zu Social Media besprochen. Das muss er dürfen. Ein Oppositionspolitiker dürfte es auch. Dass er gleichzeitig ein Regierungsamt hat, darf ihn nicht schlechter stellen. Bei der ganzen Rechtsprechung zur Neutralitätspflicht von Regierungsmitgliedern geht es um Waffengleichheit mit der Opposition. Das Regierungsmitglied soll in der politischen Auseinandersetzung keine Vorteile aus dem Amt haben. Aber eben auch keine Nachteile. Und einen Nachteil hätte er, wenn er als Ministerpräsident nur mit gebremstem Schaum sprechen dürfte.“

»Tim Freiheit / 𝕏«

Dass Daniel Günther nicht als Privatmann in der Sendung Lanz war, ist wohl unstrittig. Tim Freiheit spricht hier „Waffengleichheit“ an, was bedeutet, dass auch ein Parteipolitiker sich kritisch äußern und seine Meinung kundtun dürfen muss, wie es Oppositionsmitgliedern auch zusteht. Die eigentliche Frage in dem Streit zwischen Daniel Günther und Nius ist dann vielleicht die, ob Daniel Günther als Parteipolitiker oder in Ausübung seines politischen Amtes gesprochen hat. Hätte Günther geäußert, er sei ein Mitglied der CDU und seine Partei trete für ein Verbot von Nius ein, wäre dieser Eklat sicher nicht so entstanden. Da er aber explizit äußerte: „Ich bin aber nicht als Bürger hier, sondern ich bin Ministerpräsident des Landes Schleswig-Holstein.“, äußert er sich nicht nur als Parteipolitiker, sondern als Amtsträger. Und in dieser Position ein Verbot einer Medienplattform zu fordern, könnte problematisch sein, weil es nicht mit der Neutralitätspflicht von Amtsträgern, die sich aus den Artikeln 21 Abs. 1 GG und Art. 20 GG ergibt, im Einklang wäre. 

Zweierlei Maß und sinkendes Vertrauen

Während kritische Medien und Bürger bei harmloseren Äußerungen schnell belangt werden, genießt ein Ministerpräsident hier großzügige Auslegung. Das Urteil reiht sich in eine Entwicklung ein, in der die Justiz den Eindruck erweckt, politisch gefärbt zu urteilen. Es stärkt nicht den Rechtsstaat, sondern beschädigt ihn nachhaltig. »NIUS« kann in die nächste Instanz gehen – es bleibt zu hoffen, dass dort ein höheres Gericht die Realität erkennt, die in Schleswig so konsequent ausgeblendet wurde.

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Janine Beicht

Janine Beicht ist gelernte Kommunikationsdesignerin, arbeitet aber seit 2020 im Gesundheits- und Sozialwesen. Als Aktivistin engagiert sie sich besonders auf dem Gebiet der Psychologie unter dem Aspekt der jeweiligen politischen Machtinteressen.

2 Antworten

  1. Dieser Staat und seine Gesinnungsjustiz hat fertig, wie 1933 ist die Justiz der Büttel des Politadels. Dann haben wir es 1945 in der DDR wieder erlebt, wie eine Justiz Helfer der roten Socken wurde und seit über 25 Jahren ist die alte BRD Geschichte, dank einer Justiz die gerne Popo küsst und kuschelt.

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