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Sonderrechtsprechung für Politiker: Münchner Amtsrichter Müller erfindet neue Strafzumessungsregelung

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Richter Müller sieht es als strafschärfend an, dass unser Mandant einen amtierenden Bundesminister beleidigt hat, was „besonders verwerflich“ sei. Das ist juristischer Nonsens.
Zusammengefasst

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Die erstaunliche „Begründung“ des Gerichts zeigt, dass der Richter entweder Politikern einen Schutz gewähren möchte, der diesen nicht zusteht, oder das Recht nicht kennt.

„Zu seinen Lasten muss leider gesehen werden, dass sich die Beleidigung gegen einen zu diesem Zeitpunkt amtierenden Bundesminister gerichtet hat. Dabei spielt es letzten Endes keine Rolle, ob und in wie weit das Agieren des Ministers zu diesem Zeitpunkt kritisch bis sehr kritisch betrachtet werden konnte und entscheidend ist, dass er Teil eines Verfassungsorgangs ist und Beleidigungen in diesem Zusammenhang als besonders verwerflich zu betrachten sind.“

Die Grundsätze der Strafzumessung sind folgende:

Strafgesetzbuch (StGB)
§ 46 Grundsätze der Strafzumessung

(1) Die Schuld des Täters ist Grundlage für die Zumessung der Strafe. Die Wirkungen, die von der Strafe für das künftige Leben des Täters in der Gesellschaft zu erwarten sind, sind zu berücksichtigen.

(2) Bei der Zumessung wägt das Gericht die Umstände, die für und gegen den Täter sprechen, gegeneinander ab. Dabei kommen namentlich in Betracht:

die Beweggründe und die Ziele des Täters, besonders auch rassistische, fremdenfeindliche, antisemitische, geschlechtsspezifische, gegen die sexuelle Orientierung gerichtete oder sonstige menschenverachtende,

die Gesinnung, die aus der Tat spricht, und der bei der Tat aufgewendete Wille,

das Maß der Pflichtwidrigkeit,

die Art der Ausführung und die verschuldeten Auswirkungen der Tat,

das Vorleben des Täters, seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse sowie sein Verhalten nach der Tat, besonders sein Bemühen, den Schaden wiedergutzumachen, sowie das Bemühen des Täters, einen Ausgleich mit dem Verletzten zu erreichen.

(3) Umstände, die schon Merkmale des gesetzlichen Tatbestandes sind, dürfen nicht berücksichtigt werden.

Politikerbeleidigung ist keine Grundlage der Strafzumessung

Politiker werden über die Strafzumessung nicht zusätzlich geschützt, weshalb die Argumentation des Münchner Amtsrichters rechtlich nicht vertretbar ist. Es gibt Paragrafen, die Politiker gesondert schützen, beispielsweise § 188 StGB, sogenannte „Majestätsbeleidigung“, § 90, Verunglimpfung des Bundespräsidenten, und § 90b, verfassungsfeindliche Verunglimpfung von Verfassungsorganen.

Hiervon abgesehen sind Politiker bezüglich einer Beleidigung nicht besser zu stellen als jeder normale Bürger. Im hier verfahrensgegenständlichen Fall ging es um eine vermeintliche Beleidigung von Robert Habeck als „Arschloch“. Ob die Aussage wirklich Robert Habeck galt, ist unklar. Jedenfalls hat der ehemalige Bundeswirtschaftsminister Strafantrag gestellt. Unser Mandant wurde erstinstanzlich zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 40 €, also insgesamt 1200 €, verurteilt. Wir haben bereits Rechtsmittel eingelegt.

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Markus Haintz

Markus Haintz ist Journalist und Rechtsanwalt mit dem juristischen Schwerpunkt in den Bereichen Medien- und Äußerungsrecht. Journalistisch befasst er sich vor allem mit den Themen Meinungsfreiheit, Recht sowie Innen- und Außenpolitik.

6 Antworten

  1. mich überrascht das nicht, nach der Existenzvernichtung von Richter Cramer. obwohl er inhaltlich Recht hatte und aktuell die „Lex“ Baud, ohne Anhörung, ohne Rechtsgrundlage, aber mit Sippenhaft nur die illegale Selbstermächtigung einer wildgewordenen Verwaltung in Brüssel und einer obrigkeitshörigen Justiz wie schon in der Coronazeit ohne die verpflichtende eigene Prüfung ….. zum Glück bin ich bereits vor 15 Jahren ausgewandert … viel Erfolg Herr Haintz

    1. Für unsere Polizeibewerber*innen unterhalb des Mindestnotendurchschnitts ein Ergänzungsbeitrag aus der Reihe

      Wir lernen sehen.

      Ich weiß, dass das Nachfolgende nicht die einzige Erklärung für die offensichtlich und offenkundig gewollte Justizüberlastung und Unrechtssprechung ist, aber eine der hauptsächlichsten. Auch für den im Artikel zu selektiv, also nicht ausreichend systemisch beklagten Nonsens.

      Aber auch ich kann im Rahmen eines Blog-Kommentares nicht alle Zusammenhänge beleuchten, die seit 1871 / 1919 oder noch früher zu den
      heutigen Zuständen führten. Doch irgendwo muss man mal anfangen.

      Es war einmal … eine Familie Gutmensch (FG). Ein Flüchtli klopfte an die Tür und sprach: „Ich Asyl, du mir musst helfe.“
      FG: „Selbstverständlich, Welcome!
      Da hast du ein Bett, frische Handtücher, … nimm Platz an unserem Tisch und das Besteck bitte auch benutzen, nicht nur anschauen.“
      Doch im Laufe der Jahre,
      wurde das Leben von Familie G. immer härter und brutaler, sogar Blut floß. Doch was man versprochen hat, muss man auch halten.
      ( archive.md/rVWKG Zitatforschung hat Vorrang vor Problemdiskurs und Leichenprävention durch Remigration; zumindest für „Correctiv“ & Co.)

      Und außerdem gehört Restdeutschland de facto offiziell nicht den Deutschen, zumindest nicht pauschal so, wie Israel den Israelis gehört, sondern allen Anwesenden. [1]
      Und dies zu weitgehend, egal, ob die Neubürger legal sortiert und zertifiziert hereinkamen oder ob man wegen „höherer, alternativloser Macht“ nun wegen chronischer Überlastung etwas den Überblick verloren hat und nicht mehr ausreichend die Hausordnung durchsetzen kann — sogar dann nicht, wenn
      man ernsthaft die Absicht hätte „die ewig gestrigen Werte der tendenziell rassistisch-neonazistischen Deutschtümmelei“ [2][3]
      zum Wohle des Ureinwohner-Volkes durchzusetzen. Also so, wie es der Diensteid gebietet.

      Nun eine Anlaufstelle für alle, die noch nicht bereit sind wie der Kommentator „kroker“ die Exil-Koffer zu packen:

      https://deutsche-stimme.de/umvolkung-7-indizien-warum-sie-gewollt-ist/

      [1] Ein Blick in die orwellsche Neusprech-Realität:
      Compact-online.de/neue-sprachregel-wem-deutschland-gehoert/
      Archive.org/details/Reconquista_Germanica/WirKamenNichtAlsBefreierSondernAlsEroberer.mp4

      [2] Sezession.de/45374/sehr-deutsch-kleiner-bericht-vom-wave-gothik-treffen

      [3] Einführung in Rassenrealität bzw. -Leugnung mit Frank Kraemer von DerDritteBlickwinkel, kleine Rassen- und Notwehrkunde im Kommentar zu Haintz.media/artikel/recht/kriegstreiber-kiesewetter-vor-gericht-entscheidung-vertagt/#comment-3013

  2. Juristischer Nonsens trotz dringlichst nötiger Verbesserung bei der Prioritätensetzung, z. B. Körpergewalt vor Wortgewalt?

    Chronischer Zufall oder das per Framing und Weichenstellung erreichte Ziel einer Agenda?
    Huch, ganz plötzlich und unerwartet — wie bei den Impfleichen, völlig unvorhersehbar … ALARM … brüllt der Vorsitzende (siehe Link). Aber die „Nahziehs“, die das damals verschwörtheoritisierten und sogar die kleinen Kinder, die sich das schon 2015 an drei Fingern abzählen konnten, bekommen trotzdem keine Entschuldigung. Stimmt’s?

    https://rtde.online/inland/268269-bundesgeschaeftsfuehrer-deutschen-richterbunds-justiz-steht/

    Was sagen die Bedrohungsseher und „Zivilisationshüter“ vom Zentralrat dazu, Herr Plutz?

  3. Vor dem Rechts sind Alle gleich ! Bis auf die Obrigkeit, die ist Gleicher !
    WIR sind KEIN Rechtsstaat mehr, da wir keine Gewaltenteilung mehr haben

  4. seit corona wurden mir die augen geöffnet. es gibt bestenfalls eine rechtsstaatssimulation, aber keinen rechtsstaat. treffender: verurteilungssystem im sinne der mächtigen.

    1. Martin,
      ich habe für Sie einen ganz heißen, sofort (derzeit noch) legal umsetzbaren Tipp, wie Sie ein systemrelevanter Gerechtigkeitsförderer werden können.

      Helfen Sie die Abschaffung der Sprache Deutsch zu bremsen, indem Sie Deutsch auf Grundschulniveau lernen. Also mit korrekter Benutzung der Großbuchstaben:

      2. Unser Deutsch … in
      https://vds-ev.de/infobriefe2018/infobrief-430-36-2018-foerderung-bleibt-ungenutzt/

      Dann bleibt Ihnen auch öfter der Verdacht erspart, Sie wären ein Zersetzer im Mantel eines Widerständlers.

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