Ein Kommentar von Prof. Dr. Martin Schwab.
„Liebe Community,
In jüngerer Zeit hat sich die Debatte um Russland-Sanktionen gegen Einzelpersonen verstärkt, nachdem die EU durch Beschluss (GASP) 2025/2572 die Sanktionen, die sie im Vorjahr durch Beschluss (GASP 2024/2643 sowie durch Verordnung (EU) 2024/2642 gegen Einzelpersonen (damals u. a. gegen Thomas Röper und Alina Lipp) verhängt hatte, nunmehr auf weitere Personen, u. a. auf den ehemaligen Schweizer Oberst Jacques Baud ausgeweitet hat. Ich habe hier bewusst die Rechtsgrundlagen benannt, weil sie wichtig sind für eine rechtliche Einordnung. Ich beschränke mich nachfolgend auf das Zitat der Vorschriften aus Beschluss (GASP) 2024/2643; in der begleitenden Durchführungsverordnung VO (EU) 2024/2642 sind diese Vorschriften inhaltsgleich abgebildet, wenngleich mit anderer Artikel- bzw. Absatzbezeichnung.
Die Sanktionen, die in diesen Dokumenten gegen einzelne Organisationen, aber auch gegen einzelne Personen verhängt werden, sehen ein Einreise- und Durchreiseverbot (Art. 1 Beschluss [GASP] 2024/2643), das Einfrieren von Vermögenswerten (Art. 2 Abs. 1 Beschluss [GASP] 2024/2643) sowie das Verbot an jedermann, den sanktionierten Personen irgendwelche wirtschaftliche Ressourcen zukommen zu lassen (Art. 2 Abs. 2 Beschluss [GASP] 2024/2643)
Das klingt zunächst danach, als habe die EU endgültig und unverrückbar beschlossen, die sanktionierten Personen verhungern zu lassen und ihnen auch anwaltlichen Beistand zu verwehren. Ganz so verhält es sich jedoch nicht. Ganz im Gegenteil kommt den EU-Mitgliedstaaten ein beträchtlicher Handlungsspielraum zu:
Art. 3 Abs. 1 Buchstabe f) Beschluss (GASP) 2024/2643 erlaubt es den eigens dafür eingerichteten Agenturen der Mitgliedstaaten, die Deckung grundlegender Bedürfnisse der sanktionierten Personen zu unterstützen. Ich verstehe das so, dass die sanktionierten Personen berechtigt sind, bei der Agentur für Arbeit gemäß den Vorschriften des SGB II Bürgergeld zu beantragen.
Art. 3 Abs. 2 Beschluss (GASP) 2024/2643 erlaubt es den Mitgliedstaaten, auch entsprechende Hilfen Dritter zur Deckung grundlegender menschlicher Bedürfnisse zu genehmigen – allerdings „unter den ihnen angemessen erscheinenden Bedingungen“. Konkreter wird hier Art. 2 Abs. 3 Beschluss (GASP) 2024/2643: Die Mitgliedstaaten können erlauben, dass den sanktionierten Personen Ressourcen bereitgestellt werden unter anderem für die „Bezahlung von Nahrungsmitteln, Mieten oder Hypotheken, Medikamenten und medizinischer Behandlung, Steuern, Versicherungsprämien und Gebühren öffentlicher Versorgungseinrichtungen“ (Buchstabe a) und „für die Bezahlung angemessener Honorare und die Rückerstattung von Ausgaben im Zusammenhang mit der Erbringung juristischer Dienstleistungen“ (Buchstabe b). Auch das allerdings wieder nur unter den Mitgliedstaaten „angemessen erscheinenden Bedingungen“.
Ich habe war noch nicht so ganz verstanden, wie sich die Erlaubnisvorbehalte in Ar. 3 Abs. 2 und in Art. 2 Abs. 3 Beschluss (GASP) 2024/2643 zueinander verhalten – aber auf jeden Fall ist diese Erkenntnis wichtig: Am Ende liegt es in den Händen der nationalen Behörden, ob den sanktionierten Personen anwaltliche Hilfe zuteil wird und ob man jene Personen wenigstens nicht hungern und frieren lässt. Die Bundesregierung kann sich hier nicht hinter der EU verstecken!
Überwunden geglaubte Reichsacht
Wenn aber die Bundesregierung derartige Genehmigungen NICHT erteilt, kehrt in Gestalt der Russland-Sanktionen eine Rechtsfigur zurück, die im Mittelalter als Sanktionsinstrument eingesetzt wurde, die wir aber überwunden zu haben hofften: die Reichsacht. Danach konnte jemand, der sich der staatlichen Gerichtsbarkeit entzog, der bestimmte besonders schwere Verbrechen (z. B. Landfriedensbruch) begangen hatte oder der dem Kirchenbann verfallen war, für friedlos und rechtlos erklärt werden. Man durfte ihn straflos töten, und sein Vermögen verfiel. Zumindest was den Vermögensverfall anbelangt, haben uns die EU-Sanktionen gegen Russland die Reichsacht zurückgebracht.
Mit einem freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat hat das alles nicht mehr das Geringste zu tun. Und zwar völlig egal wie man das Handeln der sanktionierten Personen inhaltlich bewertet.
Herzliche Grüße
Ihr und Euer
Martin Schwab“
5 Antworten
Ja, alles richtig.
Ich kann allerdings nur darum bitten, historische Vergleiche zu unterlassen, wenn der Maßstab solcher, ähnlicher und anderer Taten gültige Normen aus dem Strafgesetzbuch sind.
Verdächtigt dieses und alle anderen Regime endlich der Straftaten, die sie aktuell begehen. Klärt die Bevölkerung darüber auf.
Alles andere wird nichts nützen.
Hallo ars cogitandi,
Dein WUNSCH zur AUFKLÄRUNG ist uns eine EHRE.
Schau DIR mit FREUNDEN & FAMILIE sehr aufmerksam die folgenden VIDEOS an:
Jo Conrad unterhält sich mit Dr. Matthes Haug, der sich seit über 20 Jahren mit der Rechtslage und “Souveränität” in Deutschland befaßt, darüber, dass die Militärgesetze der Alliierten gelten und am Juli 2021 nochmals vom Militär bestätigt wurde, dass nichts darüber steht, auch nicht (Bundes*)-Gerichte oder *Behörden..!
Hier das Interview: https://bewusst.tv/gelten-die-shaef-bestimmungen/
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Bewußt TV – Jo Conrad und Dr. Matthes Haug im Gespräch – Grund und Boden – 01.01.2025
https://bewusst.tv/grund-und-boden/
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Peter Hahne: „So schlimm stand unser Land noch nie da“..!
https://www.youtube.com/watch?v=CnwvVWqVVUk
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Wer oder was ist die BRD? Andreas Clauss (compact live November 2012)
https://www.youtube.com/watch?v=ILdqlI0YGu8
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Falsche Meinung wegimpfen:
Die EU hasst die Demokratie | Lage der Nation mit Roland Tichy
https://www.youtube.com/watch?v=Nr8ufNJO35k
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«Demokratie heisst Volksherrschaft»: Roger Köppel über Freiheit und Meinungsvielfalt
https://www.youtube.com/watch?v=qzpotlk43wE
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Unsere Juristen in der SCHWEIZ bedauern die LAGE IN „DEUTSCHLAND“ sehr..!
FORTSETZUNG TEIL II folgt in Kürze.
Herzliche Grüße
Ihr und Euer
Georg & Team
Was vor allem ins Gewicht fällt: Bei den Rußland-Sanktionen werden (anders als etwa bei den Myanmar-Sanktionen) insbesondere beliebige legale Meinungsäußerungen, die einer Regierung eines EU-Mitgliedsstaats mißfallen, mit Existenzvernichtung geahndet und zwar sogar dann, wenn sie nicht einmal mit Rußland direkt zu tun haben (z.B. Nathalie Yamb wegen Gegnerschaft zur Rolle Frankreichs in Afrika, Hüseyin Doğru wegen Meinungen zum Palästina-Konflikt). Sogar gegen Staatsangehörige von EU-Staaten (insbesondere Deutsche) wird so vorgegangen. Auch wenn die zugrundeliegende EU-Verordnung behauptet, die Menschenrechte der Sanktionierten würden gewahrt: das Gegenteil ist wahr. Die Sanktionen gegen eigene Staatsangehörige wegen Äußerung nicht strafbarer Meinungen dürfte mit elementaren Regeln (Grundgesetz, nulla poene sine lege) schwerlich vereinbar sein.
Ein paar abschließende Gedanken zum JAHRESENDE:
„Niemand ist mehr Sklave, als der sich für frei hält, ohne es zu sein..!“
Johann Wolfgang von Goethe (deutscher Dichter der Klassik, Naturwissenschaftler und Staatsmann)
’’ Der Mensch ist frei geboren, und liegt doch überall in Ketten….
… Seine Freiheit liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will,
sondern dass er nicht tun muss, was er nicht tun will.‘‘
Jean-Jacques Rousseau (franz. Schriftsteller, Philosoph „Zurück zur Natur!“)
Etwas zum Schmunzeln mit Tiefgang…..
Was steckt eigentlich dahinter, wenn ein Mensch als Idiot bezeichnet wird..?! – Hier der Wortlaut aus Wikipedia: Das Wort leitet sich vom griechischen „idiotes“ her, das wertfrei bis heute in etwa „Privatperson“ bedeutet. Es bezeichnete in der Polis Personen, die sich aus öffentlichen-politischen Angelegenheiten heraushielten und keine Ämter wahrnahmen, auch wenn ihnen das möglich war.
Ins Lateinische als idiōta entlehnt, verschob sich die Bedeutung des Wortes hin zu „Laie“, auch „Pfuscher“, „Stümper“, „unwissender Mensch“.
Später wurde der Begriff allgemein auf Laien oder Personen mit einem geringen Bildungsgrad angewandt.
Rückschluss: Im Zuge der Nicht-Teilnahme & Entrechtung der Menschen über die Jahrhunderte hat sich auch der Sprachgebrauch mit gewandelt. Lässt sich daraus ableiten, wie die herrschende Elite die Menschen, die für sie arbeiten (versklavt wurden), heute sehen – als Privatpersonen Idioten..?!?
Nachfolgend nun der Wortlaut aus Wikipedia zu Souverän. Unter einem Souverän (von lateinisch „superanus“‚ über allem stehend) versteht man den Inhaber der Staatsgewalt; in republikanischen Verfassungsstaaten ist dies regelmäßig das Staatsvolk, in absoluten Monarchien der Monarch, häufig also ein König oder Fürst…
In der Republik gibt es keine allgemein gültige Definition des Souveräns, in der Theorie ist das Volk Inhaber der Souveränität. Doch je nach Verfassung hat das Volk mehr oder weniger die Souveränität oder Staatsgewalt an Staatsoberhaupt und Parlament delegiert.
Rückschluss: Das Wort „Idiot“ hat eine längere Historie als das Wort „Souverän“. – Kann hier abgeleitet werden, dass den zu Idioten gemachten Menschen ein „Superarschloch“ zum Sich-Unterwerfen vorangestellt wurde..?!?
EINEN GUTEN RUTSCH EUCH ALLEN..!!
Herzliche Grüße
Ihr und Euer
Robert & Team
Kommentar & Meinung:
Passen Sie auf..! „Die Zwangsimpfung kommt“ – warnt Roland Tichy im Kommentar zur Lage der Nation. Doch die Impfung soll nicht etwa eine Krankheit bekämpfen, sondern falsche Meinungen.
Denn die dubiose EU-Kommissionspräsidentin U. v. d. Leyen möchte gegen falsche Meinungen, von ihr arglistig „Desinformation“ genannt, präventiv vorgehen…
Im Klartext bedeutet das: Zensur. „Diese Rede von U. v. d. Leyen lässt jeden demokratisch denkenden Bürger angewidert zurück“, so Tichy. – Missliebige Meinungen sind in Deutschland, in Europa, in diesen Tagen nicht gerne gesehen.
„Die Mächtigen wünschen sich ein Volk, das spurt…“, das niemals murrt, das wählt, was ihm durch Staatsmedien und NGOS eingeimpft wurde.
„Die liberale Demokratie“ lässt die „Maske fallen“, so Tichy. – Die Vereinigten Staaten wehren sich dagegen: Die entscheidenden Akteure der Zensur, die Geschäftsführer der Knebel-NGOs und Personen aus ihrem Umfeld dürfen in der Zukunft nicht mehr in die USA einreisen. – Die Empörung in Brüssel ist groß…
Zitat & Meinung eines Betrachters:
Korrupte Politiker haben Deutschland bzw. Europa in die jetzigen Lage geführt. Korrupte Politiker werden uns daher niemals aus der Krise führen. Im Gegenteil, sie führen von einer Krise in die nächste. UvL hat als Familien- und Verteidigungsministerin (unter A. Merkel) bereits versagt..!*
Zitat ENDE
Herzliche Grüße
Ihr und Euer
Robert & Team