Im vorletzten Jahr hat das Bundesverwaltungsgericht eine Revision zur Klärung der Frage zugelassen ob und gegebenenfalls unter welchen Voraussetzungen gegen die Beitragserhebung geltend gemacht werden kann, dass der Auftrag der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, ein der Vielfaltssicherung dienendes Programm anzubieten, strukturell verfehlt werde, so dass es an einem individuellen Vorteil fehle.
Die Verwaltungsgerichte Stuttgart und Karlsruhe (bekannt für dieses Vorgehen ist in Baden-Württemberg auch das VG Freiburg) haben sich hierfür nicht sonderlich interessiert und ihr „altes Programm“ vor dieser Revisionszulassung (die aufgrund eines „Fingerzeigs“ des Bundesverfassungsgerichts erfolgte) abgespielt. Das Verwaltungsgericht hat sich für Recht nicht sonderlich interessiert und verlagert die sachliche Klärung von Fragen nun massenhaft in die 2. Instanz. Wir allein haben heute 5 Zulassungsbeschlüsse erhalten, es ist davon auszugehen, dass in Baden-Württemberg eine vierstellige Anzahl von Verfahren betroffen sein könnte.
Eine Antwort
Wir leben faktisch im grundrechtsbefreiten Raum, gefördert und steuerzwangsfinanziert von Verfassungsbrecher, welche im Gegenzug Kinder „pro demokratisch“ mit Steuergeldern fördern!
Wir leben ein Unrecht, welches überwiegend durch Studierte ermöglicht wird!
Diesen Kreislauf gilt es zu brechen👍