Eine Politikerin der Grünen hat im Jahr 2023 auf X verlauten lassen, man habe nicht den Anfängen gewehrt. Dies kommentierte unser Mandant dahingehend, dass er das sehr wohl getan hat. Dennoch habe der „Coronafaschismus“ stattgefunden, dank so „aufrechten Faschisten wie Ihnen“, kommentiert unter dem Beitrag der Politikerin der Grünen.
Anzeige über Meldeportal „So Done“
Der Beitrag unseres Mandanten hatte auf X zum Zeitpunkt der Strafanzeige 3 Views (Ansichten) und wurde offenkundig mittels KI-Software des unlauteren Meldeportals „So Done GmbH“, welche mit der unlauteren Rechtsanwaltskanzlei „So Done legal“ um den FDP-Anwalt Alexander Brockmeier zusammenarbeitet, aufgefunden. Es muss davon ausgegangen werden, dass 1 oder 2 der Views, möglicherweise alle 3, von niemandem wahrgenommen wurden, außerhalb des So-Done-Konstrukts. Eine vermeintliche Beleidigung, die niemanden erreicht, kann auch niemanden beleidigen.
Rückzug der Staatsanwaltschaft nach anwaltlichem Hinweis
Ich habe der Staatsanwaltschaft deutlich gemacht, dass sie das Verfahren besser einstellen sollte, um im späteren Verlauf keine bösen Überraschungen zu erleben. Vorsorglich habe ich natürlich auch beantragt, die jeweiligen Geschäftsführer von So done (legal) zu laden, um Beweis über die Frage erheben zu lassen, ob überhaupt irgendjemand außerhalb des Meldeportals diesen Post wahrgenommen hat. Ursprünglich wurde das Verfahren sogar nach §§ 185, 188 StGB geführt, also wegen sogenannter „Majestätsbeleidigung“.
Die Staatsanwaltschaft hat meinen Hinweis offenkundig verstanden und das Verfahren direkt am nächsten Tag nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt.