Markus Haintz auf X am 13.09.2025
Ich würde das gerne juristisch ausdiskutieren und halte die Aussage für offenkundig zulässig. Faeser hat im Februar 2025 selbst Strafantrag gestellt. Das Verfahren ist aktuell nach § 154 StPO eingestellt, was ich bedauerlich finde.
Die Staatsanwaltschaft hat die Brisanz wohl erkannt und – aufgrund eines anderen Verfahrens – das wegen der vermeintlichen Beleidigung von Faeser vorläufig eingestellt.
Eine Antwort
Das ist ein ziemlich guter Beweis dafür, dass der Wirkungsgrad Ihrer Art des Gerechtigkeitskampfes sehr suboptimal ist. Weil er die Spielregeln der Rechtskampf-Arena nicht verändert, innerhalb der Sie im Kreis springen.
Siehe auch Kommentar 2407 in
Haintz.media/artikel/recht/politikerbeleidigung-des-gruenen-so-done-kunden-konstantin-von-notz/#comment-2407
Was besser wäre?
Z. B., wenn Sie mal bereit wären darüber zu konversieren, wo und mit wem man darüber konversieren könnte und sollte, welcher Rettungsplan für Restdeutschland und Mitteleuropa der erfolgversprechendste sein könnte.
In den Profilen der Haintz-Media-Redaktion ist nicht mal ansatzweise erkennbar, zu welcher machtrelevanten Gruppe Sie sich bekennen oder mit welcher Opposition Sie auf keinen Fall etwas zu tun haben möchte.
So erreicht man nicht genug Vertrauen und Glaubwürdigkeit.
Und auch kein dickes Spendengeld-Konto.
https://aufgewacht-magazin.de/produkt/eintrittskarte-netzwerktag-2025/