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„Völlig irre!“

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Zusammengefasst

Markus Haintz, @Haintz_MediaLaw auf 𝕏, am 22.8.2025.

Die Dokumentation und journalistische Auseinandersetzung mit einem Hitlergruß ist offenkundig nicht strafbar, § 86 Abs. 4 StGB.

PS: Etwas anderes lässt sich juristisch nur dann argumentieren, wenn etwa ein Politiker in einer zufälligen Pose fotografiert wird, z. B. Lauterbach, und dieses Bild dann kommentarlos oder „im falschen Kontext“ verbreitet wird.

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Markus Haintz

Markus Haintz ist Journalist und Rechtsanwalt mit dem juristischen Schwerpunkt in den Bereichen Medien- und Äußerungsrecht. Journalistisch befasst er sich vor allem mit den Themen Meinungsfreiheit, Recht sowie Innen- und Außenpolitik.

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