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Geheimniskrämerei um Correctiv-Anfrage
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Correctiv.org; AfD Flagge / Janine Beicht / Bundestag / Janine Beicht; Bildkomposing / Janine Beicht

Staatswohl oder Geheimhaltung? Bundesregierung weicht Fragen zum Potsdamer Treffen aus

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Es ist 1984
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Michael Wendler
Trotz einer konkreten Anfrage der AfD zu Informationen über den Correctiv-Artikel bleibt die Bundesregierung aus Gründen des Staatswohls intransparent.
Zusammengefasst

Die Antwort der Bundesregierung auf eine Große Anfrage der AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag wirft ein Schlaglicht auf den Umgang mit Vorwürfen und politischen Auseinandersetzungen rund um das private Treffen politisch interessierter Personen in Potsdam im November 2023. Im Zentrum dieser Anfrage steht ein von der NGO CORRECTIV aufgegriffenes Treffen, das in einer vielbeachteten Veröffentlichung als sogenannter „Geheimplan gegen Deutschland“ dargestellt wurde. Dabei soll es angeblich um die Planung von „Deportation“ von Migranten gegangen sein, was in den darauffolgenden Wochen eine breite Welle von Protesten auslöste. Diese Ereignisse führen zu einer angespannten politischen Debatte, die bis in die höchsten politischen Gremien reicht.

Tagesschau

Die Kontroverse um das Treffen in Potsdam

Der Vorwurf, dass die AfD sowie rechtsextreme Kreise auf dieser vermeintlichen „Geheimkonferenz“ Strategien zur „Deportation“ und zur Zwangsvertreibung von Migranten erörtert hätten, wurde zum Kristallisationspunkt für empörte Reaktionen aus weiten Teilen der Bevölkerung und der politischen Landschaft. Obwohl das Treffen weder offiziell von der AfD organisiert noch beworben wurde, stand die Partei rasch im Zentrum der Kritik. Die Mobilisierung von Protesten in Städten wie Berlin, Köln und Kiel spiegelt die politische und mediale Sprengkraft wider, die dieses Thema mit sich brachte.

Die Brisanz der Situation wurde zudem durch das Verhalten der Bundesregierung gesteigert, deren Mitglieder sich aktiv an Straßenprotesten beteiligten und so den Behauptungen von CORRECTIV zusätzliche Legitimität zu verleihen schienen. Diese öffentliche Unterstützung der Recherchen führte zu scharfen Reaktionen seitens der AfD-Fraktion im Bundestag, die nun in einer großen Anfrage Auskunft über den Kenntnisstand der Bundesregierung zu dem Treffen forderte.

Die rechtliche Dimension

Die Fragesteller der AfD-Fraktion werfen CORRECTIV vor, bewusst eine verzerrte Darstellung des Treffens verbreitet zu haben. Sie berufen sich dabei auf sieben eidesstattliche Versicherungen von Teilnehmern des Treffens, die den Vorwürfen widersprechen. Ihrer Meinung nach wurden die besprochenen Inhalte falsch dargestellt. Gleichzeitig nahm CORRECTIV mehrfach Anpassungen an der Darstellung auf seiner Webseite vor, was die Glaubwürdigkeit der Berichterstattung von CORRECTIV erheblich schmälert.

Trotz offensichtlicher Widersprüche beruft sich CORRECTIV auf das journalistische Zeugnisverweigerungsrecht und hat bisher keine Quellen oder Zeugen benannt, um die Vorwürfe überzeugend zu entkräften und die eigene Darstellung zu untermauern. Die journalistische Integrität bewegt sich hier im Spannungsfeld zwischen rechtlichen Anforderungen an Transparenz und der Offenlegung von Informationen. Der rechtliche Streit gipfelte in einem Urteil des Oberlandesgerichts Hamburg, das CORRECTIV in einem Verfahren gegen einen Kritiker verteidigte. Dies wirft die Überlegung auf, inwieweit die Medienfreiheit mit der Verpflichtung zur Wahrheitssuche und objektiven Berichterstattung in Konflikt geraten kann.

Fragen zur Aufklärung des „Geheimtreffens von Potsdam“

Die Abgeordneten der AfD-Fraktion, darunter Martin Erwin Renner, Dr. Marc Jongen und Dr. Götz Frömming, haben in einer schriftlichen Anfrage an die Bundesregierung 42 Fragen formuliert, die sich auf das sogenannte „Geheimtreffen von Potsdam“ am 25. November 2023 konzentrieren. Insbesondere interessieren sie sich für das Wissen der Bundesregierung und des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) über das Treffen und für die Informationen, die bis zur Veröffentlichung eines Berichts von CORRECTIV vorlagen.

Die Abgeordneten fordern Auskunft über die Methoden, die die Bundesregierung und das BfV nach der Veröffentlichung angewendet haben, um Informationen über die Teilnehmer und Inhalte des Treffens zu sammeln. Sie fragen speziell nach möglichen Ton-, Bild- oder Videoaufnahmen, deren Erstellung und danach, ob die Bundesregierung versucht habe, diese zu beschaffen. Zudem werden das Vorhandensein und die Echtheit von Protokollen nach dem Treffen thematisiert.

Ein weiterer Schwerpunkt der Anfrage liegt auf der Überprüfung der Behauptungen von CORRECTIV durch das BfV und der möglichen Beteiligung von Greenpeace an der Beobachtung des Treffens. Die Abgeordneten erkundigen sich, ob V-Leute des BfV am Treffen beteiligt gewesen seien und ob Informationen anderer Geheimdienste vorlägen, die das Treffen beobachteten. Hierbei wird auch angesprochen, dass V-Leute möglicherweise auf der Einladungsliste standen, was auf eine frühzeitige Kenntnis über die Gäste und das Programm hindeuten könnte.

Die Anfrage behandelt auch die potenzielle Strafbarkeit von Äußerungen, die während des Treffens gemacht wurden, und warum keine staatsanwaltlichen Ermittlungen eingeleitet wurden. Des Weiteren wird nach den Teilnehmerakten gefragt, die vom BfV oder den Landesämtern für Verfassungsschutz geführt werden, sowie ob die Bundesregierung über Informationen verfügte, die über den Bericht von CORRECTIV hinausgehen.

Ein zentraler Punkt ist die Behauptung, dass der Präsident des BfV, Thomas Haldenwang, in einem Gespräch mit Journalisten frühere Kenntnisse über das Treffen geäußert habe. Die Abgeordneten fordern eine Klarstellung der Position der Bundesregierung dazu und der Frage, ob Haldenwang zu diesen Vorwürfen befragt wurde.

Zudem hinterfragen sie die Grundlage für die öffentliche Äußerung von Bundeskanzler Olaf Scholz am 18. Januar 2024 über eine angebliche „Vertreibung“ von Millionen Menschen und verlangen Informationen über die Faktenbasis dieser Aussage. Die Abgeordneten thematisieren auch die nicht vorgelegten Belege für die Verwendung der Begriffe „Deportation“ oder „deportieren“ beim Treffen und hinterfragen die Grundlage für einen als faschistisch interpretierten Instagram-Post der Integrationsbeauftragten Reem Alabali-Radovan. Sie fordern auch Klarheit darüber, ob Belege für die verwendeten Begriffe von der Bundesregierung angefordert wurden und ob disziplinarische Maßnahmen gegen Alabali-Radovan erwogen werden.

Ein weiterer Aspekt betrifft eine Theatereinladung, die Alabali-Radovan in Verbindung mit dem Treffen erhalten hat, sowie die Frage nach dem Wissen der Bundesregierung über nachträgliche Änderungen in den Vorwürfen von CORRECTIV. In diesem Zusammenhang wird die Sorgfaltspflicht der Bundesregierung bei der Überprüfung journalistischer Aussagen und ihre Neutralität in öffentlichen Äußerungen hinterfragt.

Theaterhaus

Zusätzlich wird nach den Informationen gefragt, die die Bundesregierung über die politischen Absichten und die Zuverlässigkeit von CORRECTIV eingeholt hat, einschließlich der Rolle eines Mitarbeiters, der als „Aktionskünstler“ aufgetreten ist. Die Anfrage schließt auch Fragen zur Verwendung öffentlicher Mittel zur Unterstützung von CORRECTIV und zur Evaluierung der Projekte ein, für die diese Mittel vergeben wurden. Schließlich wird nach Kontakten zwischen der Bundesregierung und CORRECTIV sowie zwischen den Verfassungsschutzbehörden und der Medienplattform gefragt, um mögliche unzulässige Absprachen zu klären, die die Integrität der journalistischen Berichterstattung gefährden könnten.

Bundesregierung blockiert Informationen

In der Antwort der Bundesregierung auf die Anfrage der AfD (Bundestagsdrucksache 20/10583) verweigerte die Bundesregierung mehrfach konkrete Auskünfte über das sogenannte „Geheimtreffen“. Sie beruft sich dabei auf das Staatswohl, da eine detaillierte Beantwortung der Fragen Rückschlüsse auf den Erkenntnisstand und die nachrichtendienstlichen Methoden des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) zulassen könne. Das BfV spiele eine zentrale Rolle bei der Sicherung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung, und die Offenlegung bestimmter Informationen könne seine Arbeitsfähigkeit erheblich beeinträchtigen.

Ein wesentliches Argument der Bundesregierung ist die Befürchtung, dass die rechtsextremistische Szene, auf die das Potsdamer Treffen hinweist, ihre Vorgehensweisen anpassen könne, wenn vertrauliche Informationen bekannt werden. Dies würde zu einer gezielten Verschleierung von Treffen und Kommunikationswegen führen und die nachrichtendienstliche Aufklärung erheblich erschweren oder gar unmöglich machen. Außerdem könne die mediale Aufmerksamkeit das Risiko erhöhen, dass sensible Informationen an die Öffentlichkeit gelangen und die Szene ihr Verhalten anpasse.

Die Bundesregierung argumentiert, dass die Offenlegung von Methoden und Erkenntnissen des BfV potenziell das Leben, die Gesundheit oder die Freiheit von Personen gefährden werde. Sie betont, dass das Wohl des Bundes durch die Gefährdung der künftigen Aufgaben des BfV ebenfalls betroffen wäre, was durch das Verfassungsgericht bestätigt wird. Der Grundsatz der ‚wehrhaften Demokratie‘ erfordere, dass selbst geringfügige Risiken eines Informationslecks nicht in Kauf genommen werden dürfen. Dies gelte auch für Fragen zu eventuell beteiligten V-Personen, zu denen keine Aussagen getroffen werden.

Auf die Frage, wie die Bundesregierung oder nachgeordnete Behörden auf die CORRECTIV-Veröffentlichung über das private Treffen in Potsdam reagiert haben, teilte die Bundesregierung mit, dass das BfV im Rahmen seines gesetzlichen Auftrags Informationen sammelt und auswertet, auch aus öffentlich zugänglichen Quellen. Sobald relevante Informationen vorliegen, werden diese nachrichtendienstlich bewertet, um bestehende Erkenntnisse zu verifizieren oder zu ergänzen. Dies sei auch im Fall der CORRECTIV-Recherche geschehen, und es gebe Informationen, die den Teilnehmerkreis des Potsdamer Treffens bestätigen. Die dort besprochenen Inhalte entsprächen der bisherigen Erkenntnislage der Bundesregierung zu ähnlichen Treffen und werden regelmäßig in den Verfassungsschutzberichten behandelt, zuletzt im Bericht von 2023. Diese Treffen dienen der Vernetzung der rechtsextremistischen Szene und stehen im Kontext sogenannter Remigrationsforderungen.

Bezüglich der Frage nach möglichen Ton-, Bild- oder Videoaufnahmen des Treffens äußerte sich die Bundesregierung nicht konkret. Es bleibt unklar, ob solche Aufnahmen existieren oder im Besitz der Behörden sind. Auch die Frage, ob sich die Bundesregierung oder das BfV um die Beschaffung solcher Aufzeichnungen bemüht haben, blieb unbeantwortet. Gleiches gilt für die möglichen Protokolle des Treffens: Die Bundesregierung machte keine Angaben dazu, ob solche Dokumente bekannt seien oder vorlägen. Falls solche Protokolle existieren, gibt es keine Informationen darüber, ob deren Echtheit überprüft – oder ob sie an Strafverfolgungsbehörden weitergeleitet wurden.

Die Bundesregierung macht in ihrer Antwort wiederholt deutlich, dass sie aus Gründen des Staatswohls und zur Sicherung der Effizienz und Geheimhaltung der Arbeit des BfV keinerlei Informationen über das Treffen in Potsdam oder die Methoden des Verfassungsschutzes preisgeben möchte. Der Schutz der demokratischen Grundordnung hat in diesem Zusammenhang oberste Priorität.

Des Weiteren verweigerte die Bundesregierung die Beantwortung der Fragen zur Observation des Treffens in Potsdam sowie zur möglichen Existenz von Protokollen. Sie bestätigt lediglich, dass die öffentlich verbreiteten Aufnahmen bekannt sind und vom BfV ausgewertet wurden. Informationen über eine mögliche Beteiligung von Greenpeace oder anderen Geheimdiensten seien nicht offengelegt worden. Auch zur Frage, ob V-Leute am Treffen beteiligt waren oder ob das BfV bereits vorab informiert war, verweist die Bundesregierung auf Geheimhaltungsgründe.

Ein weiterer Aspekt der Antwort betrifft die „Third-Party-Rule“, die besagt, dass Informationen von ausländischen Geheimdiensten nur mit deren Zustimmung weitergegeben werden dürfen. Die Bundesregierung bestätigte, dass alle relevanten Informationen an die Staatsanwaltschaft Potsdam weitergeleitet wurden. Auf die Frage, ob das BfV über zusätzliche Informationen zum Treffen verfügte, die über den Bericht von CORRECTIV hinausgingen, machte sie keine konkreten Angaben und verwies auf frühere Antworten zur Geheimhaltung. Auch die Frage, ob der BfV-Präsident Haldenwang über das Treffen im November 2023 informiert war, wurde abgelehnt und ebenfalls als staatswohlgefährdend eingestuft.

Die Diskussion um das Treffen in Potsdam drehte sich unter anderem um die Behauptungen, dass dort Pläne zur Deportation von Migranten diskutiert wurden. Die Bundesregierung, vertreten durch das Innenministerium, betonte, dass sie regelmäßig mit nachgeordneten Behörden kommuniziert, sieht jedoch keinen Anlass, den Präsidenten des BfV zu befragen oder eine eidesstattliche Versicherung von ihm einzufordern.

Die Bundesregierung stützt sich auf Medienberichte und sieht in einer zivilrechtlichen Entscheidung des Landgerichts Hamburg, die Tatsachenbehauptungen von wertenden Zusammenfassungen trennt, keine Auswirkungen auf die Arbeit des Verfassungsschutzes. In diesem Kontext bezog sich Bundeskanzler Olaf Scholz auf mögliche Deportationspläne, indem er sich auf Medienberichte berief. Auch die Integrationsbeauftragte Reem Alabali-Radovan verwendete den Begriff „Deportation“, um die menschenverachtende Natur der diskutierten „Remigration“ zu betonen, ohne dass disziplinarische Maßnahmen gegen sie geplant sind.

Insgesamt betont die Bundesregierung die Unterscheidung zwischen medialen Berichten und der verfassungsschutzbehördlichen Arbeit sowie ihre Verpflichtung zur Sorgfalt. Sie erklärt, dass sie öffentlich zugängliche Informationen wahrnimmt und dass Erkenntnisse über CORRECTIV und Peters, der sich als Aktivist und Geschichtenerzähler beschreibt, in sicherheitsbehördliche Bewertungen überführt werden. Es wird betont, dass die Veranstaltung in Potsdam, die Spenden für die Neue Rechte und die AfD sammelte, der Regierung bereits bekannt war.

Zur Frage, warum Steuermittel an eine Organisation wie CORRECTIV vergeben wurden, die mit einem Mitarbeiter verbunden ist, der an umstrittenen Aktionen beteiligt war, betont die Bundesregierung, dass Fördermittel zweckgebunden seien und eine Quersubventionierung journalistischer Inhalte ausgeschlossen sei. CORRECTIV erhielt Mittel für spezifische Projekte, unter anderem zur Förderung des Lokaljournalismus, und die Verwendung der Fördermittel wird detailliert geprüft, um sicherzustellen, dass sie zweckentsprechend eingesetzt werden.

Es habe verschiedene Kontakte zwischen Mitarbeitern der Bundesregierung und CORRECTIV gegeben, die jedoch nicht umfassend dokumentiert sind. Diese Kontakte seien Teil des regelmäßigen Austauschs über unabhängigen Journalismus und Faktenprüfung. Zudem haben CORRECTIV-Mitarbeiter an einer Diskussionsrunde im Bundeskanzleramt teilgenommen, es sei jedoch nicht um spezifische Recherchen gegangen. Ein spontanes Gespräch zwischen dem Bundeskanzler und der CORRECTIV-Geschäftsführerin habe ebenfalls stattgefunden, ohne dass Inhalte protokolliert worden seien.

Abschließend äußerte sich die Bundesregierung nicht zu Hintergrundgesprächen zwischen Medien und den Landesverfassungsschutzämtern, äußerte jedoch, dass solche Gespräche stattfänden und nicht protokolliert werden. Insgesamt werden die Verbindung zwischen CORRECTIV und staatlicher Förderung sowie die Kommunikation zwischen der Regierung und dieser Organisation thematisiert, wobei die Bundesregierung die Bedeutung von Transparenz und die ordnungsgemäße Verwendung von Mitteln hervorhebt.

Zwischen Transparenz und Staatswohl ?

Die Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage der AfD im Bundestag offenbart eine komplexe Gratwanderung. Die Bundesregierung verweigerte wiederholt konkrete Antworten und berief sich auf das „Staatswohl“. In Übereinstimmung mit dem Bundesverfassungsgericht betonte die Bundesregierung, dass das „Staatswohl“ Vorrang hat, wenn die Preisgabe von Informationen potenziell dem Wohl des Bundes oder der Länder schaden könne. Sie verwies darauf, dass in bestimmten Fällen eine Einschränkung der Informationsweitergabe legitim sei, um die Zahl der Geheimnisträger auf ein Minimum zu reduzieren.

Die AfD kritisiert diese Haltung jedoch scharf. Sie argumentiert, dass die Verweigerung von Antworten unter Berufung auf das Staatswohl nur in Ausnahmefällen zulässig sei. In ihrer Anfrage verweist sie auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2017, in dem festgelegt wurde, dass Informationen zumindest der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages zugänglich gemacht werden müssten. Diese Form der Informationszurückhaltung seitens der Bundesregierung wird von der AfD als intransparent gewertet und sie deutet an, dass die Option eines Organstreitverfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht in Betracht gezogen werden könnte, um die Klärung der rechtlichen Verpflichtungen der Bundesregierung zu erzwingen.

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Janine Beicht

Janine Beicht ist gelernte Kommunikationsdesignerin, arbeitet aber seit 2020 im Gesundheits- und Sozialwesen. Als Aktivistin engagiert sie sich besonders auf dem Gebiet der Psychologie unter dem Aspekt der jeweiligen politischen Machtinteressen.

Eine Antwort

  1. ARD verbeitet nach wie vor die Lügen zu dem „geheimen“ Teffen von Deportation, die Staatsmedien müssen weg und sind der Schlüssel der Gehirnwäsche beim Volk.

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