Haintz.Media

Bild:
Datenskandal im "Reichsbürger-Prozess" (Symbolbild)
Quelle:
Shutterstock / Justizia / BCFC; Shutterstock / Data / TippaPatt; Shutterstock / RB-Fahne / Juergen Nowak; Bildkomposition / Janine Beicht

Datenskandal vor „Reichsbürger“-Prozess – OLG Stuttgart gibt Unterlassungserklärung ab

Bild:
Quelle:

Beitrag teilen:

Mehr aus der Kategorie:

Michael Wendler
Das Geschäft mit dem Krieg (Symbolbild)
Strack-Zimmermann muss künftig am Landgericht verhandeln
Am Montag, 29. April 2024 um 9 Uhr, beginnt in Stammheim (Stuttgart) der erste Prozess gegen das "Reichsbürger"-Netzwerk um Heinrich Prinz Reuß. Kurz vor Beginn eines der größten Staatsschutzverfahren Deutschlands gab das Oberlandesgericht Stuttgart eine Unterlassungserklärung zugunsten des Angeklagten Marco v. H. ab, dessen personenbezogene Daten - wie die Daten aller anderen Mitangeklagten auch - über den Presseverteiler des OLG an die Presse weitergeleitet wurden, ein Skandal.
Zusammengefasst

Es ist nicht das erste Mal, dass die Presse Informationen zu diesem Verfahren erhielt, die ihr nicht zustehen. So titelte die Legal Tribune Online am 15.12.2022

„Vorab informierte Journalisten bei Razzien

Ein rechts­wid­riges Medi­en­spek­takel?“

LTO vom 15.12.2022

Bereits bei den Großrazzien vom 07.12.2022 wurden die Persönlichkeitsrechte der Tatverdächtigen verletzt, weil eine Vielzahl von Pressevertretern vorab informiert worden war und Bilder von Durchsuchungen und Festnahmen anfertigen und veröffentlichen konnte, was im medialen Gedächtnis verhaftet bleibt. Der gesamte „Reichsbürger“-Prozess wirkte von Anfang an wie eine mediale Inszenierung.

Nebenbei bemerkt wird durch derartige „Presseinformationen“ auch der Ermittlungszweck gefährdet, was sich daran zeigt, dass einige Pressevertreter schon am Vorabend der Durchsuchungen auf Twitter (X) ein Ereignis von großem medialen Interesse angekündigt hatten, was Tatverdächtige hätte vorwarnen können.

Pressemitteilung der Haintz legal Rechtsanwalts-GmbH

www.Haintz-legal.de, 26.04.2024

„Reichsbürger“-Prozess in Stuttgart

Am Montag, dem 29.04.2024, beginnt beim Oberlandesgericht Stuttgart eines der größten Staatsschutzverfahren in der Geschichte Deutschlands.

Einen Monat vor Prozessbeginn gab es beim OLG Stuttgart einen großen Datenschutzskandal. Die Pressestelle des Gerichts hat im Rahmen des Akkreditierungsverfahrens an ihren Presseverteiler per E-Mail Verfügungen des Vorsitzenden Richters in nicht anonymisierter Form übermittelt. Dadurch wurden der Presse direkt vom OLG Stuttgart die personenbezogenen Daten aller Beschuldigten und auch deren Verteidiger mitgeteilt.

Auch die personenbezogenen Daten unseres Mandanten Marco v. H. wurden somit der Presse zugänglich gemacht.

OLG gibt Unterlassungserklärung ab

Das „Versehen“, wie es das OLG Stuttgart bezeichnet, wurde einen Tag später bemerkt. Die Empfänger der E-Mail wurden aufgefordert, diese Daten zu löschen.

Wir haben in Abstimmung mit unserem Mandanten die Pressestelle des Gerichts zur Unterlassung der unberechtigten Veröffentlichung von personenbezogenen Daten unseres Mandanten aufgefordert. Diese hat nun eine Unterlassungserklärung diesbezüglich abgegeben.

Unterlassungserklärung der Pressestelle des Oberlandesgericht Stuttgart vom 22.04.2024

Datenschutzskandal

Dieser Datenschutzskandal ist von gravierendem Ausmaß. Es ist davon auszugehen, dass die Medien bis dahin nicht die vollen Namen aller Beschuldigten kannten. Seit der Datenpanne sind alle personenbezogenen Daten den Medienvertretern bekannt, auch die der Verteidiger.

Jetzt gab es auch in unserer Kanzlei Presseanfragen, die sich direkt an meine Kollegin Rechtsanwältin Dannenmaier richteten. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Information, dass Rechtsanwältin Dannenmaier Herrn Marco v. H. vertritt, aus dieser Datenpanne herrührt, denn davor war diese der Presse offensichtlich nicht bekannt.

Markus Haintz
Rechtsanwalt

Beitrag teilen:

Unterstützen Sie uns!

Helfen Sie mit, freien Journalismus zu erhalten

5

10

25

50

Picture of Markus Haintz

Markus Haintz

Markus Haintz ist Journalist und Rechtsanwalt mit dem juristischen Schwerpunkt in den Bereichen Medien- und Äußerungsrecht. Journalistisch befasst er sich vor allem mit den Themen Meinungsfreiheit, Recht sowie Innen- und Außenpolitik.

Eine Antwort

  1. Wie gesagt: Dummheit war eher nicht im Spiel, eher Absicht. Dieses Land ist jetzt richtig am Ende seiner Demokratie und hat seinen zweiten Fuß nachgezogen – in den Faschismus. Muss man seiner Steuerklärung jetzt auch eine Unterlassungserklärung anfügen? Oder seinem Wahlzettel?

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Heilnatura_Cordyceps_Webshop_0506232
Macht-der-WHO
2-AfA-Buergerforum
main-1_800x800

Buch-Empfehlung

verheimlichtvertuschtvergessen