Der Bundestag beschließt einen Gesetzesentwurf, mit dem die Änderung von Geschlechtseinträgen im Standesamt künftig deutlich leichter werden soll als bisher. Von insgesamt 636 abgegebenen Stimmen unterstützten 372 Abgeordnete das Gesetz, während 251 dagegen stimmten. Elf Abgeordnete enthielten sich. Zukünftig können Personen nun einmal im Jahr ihr Geschlecht per mündlicher Äußerung neu definieren. Dazu heißt es im Gesetzentwurf:
„Dies dient dem Übereilungsschutz und soll die Ernsthaftigkeit des Änderungswunsches sicherstellen“
zdf.de
Das frisch verabschiedete Selbstbestimmungsgesetz tritt an die Stelle des Transsexuellengesetzes, das seit vier Jahrzehnten in Kraft war. Das Bundesverfassungsgericht erklärte Teile dieses Gesetzes für verfassungswidrig und wies auf die demütigenden Verfahren für Betroffene hin. Diese mussten bislang einen zeitraubenden und kostspieligen Weg durch verschiedene Sachverständigengutachten gehen. Nun soll die Änderung des Geschlechtseintrags nach einer Frist von drei Monaten in Kraft treten.
Es gab vielfältige Kritik an geplantem Gesetz
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion kritisierte das neue Selbstbestimmungsgesetz. Die stellvertretende Vorsitzende Andrea Lindholz warnte im Radiosender WDR 5 vor möglichen Sicherheitslücken, die von Kriminellen ausgenutzt werden könnten, denn die Ampel-Fraktionen haben die geplanten Übermittlungsvorschriften für Geschlechts- und Namensänderungen an die Sicherheitsbehörden gestrichen.
Andrea Lindholz wdr.de Minute 3:30
Die Union warnt zudem davor, dass das neue Gesetz den Kinder- und Jugendschutz nicht mehr ausreichend gewährleistet. Denn bei der Entwicklung von Kindern müssen gesundheitliche Risiken berücksichtigt werden, und eine einfache Beratung kann nicht mit einem ärztlichen Gutachten gleichgesetzt werden. Kinder unter 14 Jahren benötigen zukünftig die Zustimmung ihrer Eltern für eine Namens- oder Geschlechtsänderung. Ab 14 Jahren können sie dies eigenständig beantragen, jedoch benötigen sie dazu die Zustimmung ihrer Eltern. Falls die Eltern nicht zustimmen, kann das Familiengericht die Entscheidung treffen.
Neben der Union waren auch die AfD sowie die BSW-Chefin Sahra Wagenknecht gegen das Gesetz.
Sahra Wagenknecht (BSW) äußerte ebenfalls Bedenken hinsichtlich potenziellen Missbrauchs der Namens- und Geschlechtsänderung durch das geplante Gesetzesvorhaben. Zusätzlich bemängelte sie, dass eine freie Geschlechtswahl im „Kriegsfall“ nicht gilt.
Sarah Wagenknecht YouTube Livestream: Bundestag DER SPIEGEL Minute 42:26
Der #Selbstbestimmungsgesetz trendet auf X auf Platz 1 mit 37.100 Posts (Stand 22 Uhr). Insbesondere die Rede von Sahra Wagenknecht wurde vielfach geteilt und positiv kommentiert.
Sonderregelung für Kriegsfall: Geschlechtsidentität bleibt festgelegt
Eine Sonderregelung für den Verteidigungsfall sieht vor, dass während eines Spannungs- oder Verteidigungsfalles die amtliche Zuordnung zum männlichen Geschlecht bestehen bleibt. Das bedeutet konkret, dass eine trans Frau oder eine nichtbinäre Person zum „Dienst mit der Waffe“ verpflichtet werden kann, wenn sie ihren Geschlechtseintrag weniger als zwei Monate vor dem Beginn des Spannungs- oder Verteidigungsfalles geändert hat.
Wirkungen der Änderung des Geschlechtseintrags
In Frauenhäusern bleibt das Hausrecht unverändert, um die Sicherheit des Ortes zu wahren. Sportorganisationen behalten ihre Autonomie, um zu bestimmen, wer an Wettbewerben teilnehmen kann, ohne Einfluss des Selbstbestimmungsgesetzes.