Haintz.Media

Bild:
HAINTZ.media und HAINTZ.legal
Quelle:

Zwangsvollstreckung von Rundfunkbeiträgen ohne vorherige Mahnung unzulässig

Bild:
Quelle:

Beitrag teilen:

Mehr aus der Kategorie:

Freispruch Strack-Zimmermann
Psyche und politiche Verfolgung
ntv löscht Fake-News-Beitrag
Unser Mandant wurde vom Rundfunk Berlin-Brandenburg mit einer Zwangsvollstreckung überrascht. Er wandte sich an das VG Berlin und beantragte, den Rundfunk Berlin Brandenburg zu verpflichten, die Zwangsvollstreckung für unzulässig zu erklären.
Zusammengefasst

Das VG Berlin wies den Antrag zurück. Unsere für unseren Mandanten eingelegte Beschwerde hatte Erfolg. Das OVG ist unserer Argumentation gefolgt, dass eine vorherige Mahnung der Beitragsschuld Vollstreckungsvoraussetzung ist und dass es an dieser vorherigen Mahnung hier fehlte. Der Rundfunk Berlin Brandenburg muss seine Vollstreckung einstellen und trägt die Kosten beider Rechtszüge.

Beitrag teilen:

Unterstützen Sie uns!

Helfen Sie mit, freien Journalismus zu erhalten

5

10

25

50

No posts found
Picture of Markus Haintz

Markus Haintz

Markus Haintz ist Journalist und Rechtsanwalt mit dem juristischen Schwerpunkt in den Bereichen Medien- und Äußerungsrecht. Journalistisch befasst er sich vor allem mit den Themen Meinungsfreiheit, Recht sowie Innen- und Außenpolitik.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

No posts found

Buch-Empfehlung

verheimlichtvertuschtvergessen