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Verurteilung wegen eines Videos auf YouTube
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YouTube-Video führt zu Verurteilung wegen Volksverhetzung

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Collage einer fiktiven Szene aus einem Gerichtssaal
Das Amtsgericht Bad Cannstatt verurteilte einen Mandanten wegen Volksverhetzung, nachdem er auf YouTube die Corona-Maßnahmen in den Kontext von „Wehret den Anfängen" setzte.
Zusammengefasst

Das Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt hat in einem kürzlich anhängigen Fall der Volksverhetzung den Mandanten Firat wegen seiner Äußerungen auf YouTube verurteilt. Firat wurde in diesem Prozess von der Rechtsanwältin Viktoria Dannenmaier als Mandant der Kanzlei HAINTZ legal vertreten.

Anklagepunkte: Was wird dem Beschuldigten zur Last gelegt?

Die Staatsanwaltschaft wirft Firat vor, am 10. April 2023 auf dem YouTube-Kanal „Storytelling TV“ ein Interview veröffentlicht zu haben, in dem er seine Haltung gegenüber Unternehmern, die während der COVID-19-Pandemie Testzentren eröffnet hatten, geäußert und deren Handeln in Bezug zu den Verbrechen des Nationalsozialismus gesetzt haben soll.

Firat stellte fest, dass er anfangs verärgert über diese Unternehmer gewesen sei, erkannte jedoch später, dass diese „ein anderes kollektives Bewusstsein“ hätten. Er gab an, dass er selbst durch seine Ablehnung, an den Testzentren teilzunehmen, finanziell benachteiligt worden sei. In diesem Zusammenhang setzte er einen Bezug zu den Verbrechen der Nationalsozialisten und kommentierte das Verhalten von Personen, die während des Holocausts nicht widersprochen haben und somit eine Mitschuld tragen.

„Jeder, der nicht widersprochen hat, hatte Mitschuld, der eine mehr, der andere weniger. Doch feige Egoisten waren sie fast alle! Und hinterher, ja, komischerweise, hat keiner was mitbekommen und keiner fand die Nazis gut. ‘Ich mache nur meinen Job’ – diesen Satz höre ich seit über zwei Jahren mehr denn je… Und ich frage mich, ist das typisch deutsch?“

Firat / You Tube

Staatsanwaltschaft wirft Beschuldigtem Verharmlosung von NS-Verbrechen vor

Die Staatsanwaltschaft warf Firat daraufhin vor, durch diese Äußerungen eine Verharmlosung der unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangenen Verbrechen gemäß § 6 Abs. 1 des Völkerstrafgesetzbuches vorgenommen zu haben. Firat stelle das vorschriftsmäßige Handeln von Gastronomen und Polizisten zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie mit den systematischen Verbrechen der Nationalsozialisten dar und im Zuge dessen als Unrecht. Dieser Vergleich werde als geeignet angesehen, das Vertrauen in die öffentliche Rechtssicherheit zu erschüttern und das psychische Klima zu destabilisieren.

Anklage und Verurteilung

Beweismittel für diese Anklage waren die Äußerungen in dem veröffentlichten Video. Im Rahmen des Verfahrens forderte die Staatsanwaltschaft eine Geldstrafe in Höhe von 45 Tagessätzen. Nach Prüfung des Falls und Berücksichtigung aller relevanten Aspekte wurde Firat zu einer Geldstrafe von 2 400 Euro verurteilt.

Diese Entscheidung betrifft die öffentliche Verbreitung von Äußerungen, die als unangemessene und verharmlosendes Gleichsetzen mit historischen Verbrechen bewertet wurden. Dabei wird insbesondere auf die Auswirkungen dieser Äußerungen auf das gesellschaftliche und rechtliche Klima abgestellt.

Mandant äußert sich: Video-Statement zum Gerichtsprozess

Firat hat sich nun selbst zu den laufenden Gerichtsverfahren geäußert. In einem aktuellen Videostatement gibt er Einblick in seine Sichtweise des Prozesses und erläutert seine Position zu den Vorwürfen.

Firat / Videostatement

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Janine Beicht

Janine Beicht ist gelernte Kommunikationsdesignerin, arbeitet aber seit 2020 im Gesundheits- und Sozialwesen. Als Aktivistin engagiert sie sich besonders auf dem Gebiet der Psychologie unter dem Aspekt der jeweiligen politischen Machtinteressen.

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