Haintz.Media

Bild:
Markus Haintz
Quelle:
KI-generiert, Foto von Katharina Enders.

Weimer Media Group vor Gericht

Bild:
Quelle:

Beitrag teilen:

Mehr aus der Kategorie:

Deutscher Bundestag
Sperrberufung
Markus Haintz
HAINTZ.media verklagt Weimer Media Group auf Unterlassung der Aussage, dass „The European“ mit mehr als neun Millionen Lesern den politischen Diskurs prägt.
Zusammengefasst

Wir haben unseren Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung aus taktischen Gründen zurückgenommen, da das Gericht darauf hingewiesen hat, dass die Zahlen aus einem Analysetool, welches ca. 22000 monatliche Aufrufe für die Webseite „The European“ ermittelt hat, nicht zur Glaubhaftmachung dahingehend ausreichen dürften, dass es keine 9 Millionen Aufrufe sind.

Relevant sind hier im Übrigen die monatlichen Aufrufe, da diese für Werbekunden die übliche Referenzgröße sind.

Ich bin gespannt, inwieweit das Unternehmen des Kulturstaatsministers Wolfram Weimer ernsthaft vor Gericht behaupten wird, 9 Millionen Leser zu haben. In einer Hauptsacheklage können die tatsächlichen Leserzahlen gerichtsfest geklärt werden.

Wer HAINTZ.media in diesem Prozess gegen die WEIMER MEDIA GROUP unterstützen möchte, kann dies per Banküberweisung auf das Anderkonto von Haintz legal:

Haintz legal Rechtsanwalts-GmbH
Kreissparkasse Ulm
IBAN: DE94 6305 0000 0021 3607 81
BIC: SOLADES1ULM

Betreff: 1140-25

oder per PayPal tun. Danke.

Beitrag teilen:

Unterstützen Sie uns!

Helfen Sie mit, freien Journalismus zu erhalten

5

10

25

50

No posts found
Picture of Markus Haintz

Markus Haintz

Markus Haintz ist Journalist und Rechtsanwalt mit dem juristischen Schwerpunkt in den Bereichen Medien- und Äußerungsrecht. Journalistisch befasst er sich vor allem mit den Themen Meinungsfreiheit, Recht sowie Innen- und Außenpolitik.

Eine Antwort

  1. Zu
    In einer Hauptsacheklage können die tatsächlichen Leserzahlen gerichtsfest geklärt werden.

    Adaptive Wiederholung meiner Standardkritik:
    Viel wichtiger ist fokussiert auf IT- und Medienrecht die einzelfallübergreifende Klärung der gerichtlich anerkannten oder irgendwann anerkennbaren techn., org. und sonstigen Beweisführung.

    https://dpaste.com/EUPAMG2JP-preview

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

No posts found

Buch-Empfehlung

verheimlichtvertuschtvergessen