Wir haben unseren Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung aus taktischen Gründen zurückgenommen, da das Gericht darauf hingewiesen hat, dass die Zahlen aus einem Analysetool, welches ca. 22000 monatliche Aufrufe für die Webseite „The European“ ermittelt hat, nicht zur Glaubhaftmachung dahingehend ausreichen dürften, dass es keine 9 Millionen Aufrufe sind.
Relevant sind hier im Übrigen die monatlichen Aufrufe, da diese für Werbekunden die übliche Referenzgröße sind.
Ich bin gespannt, inwieweit das Unternehmen des Kulturstaatsministers Wolfram Weimer ernsthaft vor Gericht behaupten wird, 9 Millionen Leser zu haben. In einer Hauptsacheklage können die tatsächlichen Leserzahlen gerichtsfest geklärt werden.
Wer HAINTZ.media in diesem Prozess gegen die WEIMER MEDIA GROUP unterstützen möchte, kann dies per Banküberweisung auf das Anderkonto von Haintz legal:
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Eine Antwort
Zu
In einer Hauptsacheklage können die tatsächlichen Leserzahlen gerichtsfest geklärt werden.
Adaptive Wiederholung meiner Standardkritik:
Viel wichtiger ist fokussiert auf IT- und Medienrecht die einzelfallübergreifende Klärung der gerichtlich anerkannten oder irgendwann anerkennbaren techn., org. und sonstigen Beweisführung.
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