Markus Haintz, @Haintz_MediaLaw auf 𝕏, am 22.8.2025.
Die Dokumentation und journalistische Auseinandersetzung mit einem Hitlergruß ist offenkundig nicht strafbar, § 86 Abs. 4 StGB.
PS: Etwas anderes lässt sich juristisch nur dann argumentieren, wenn etwa ein Politiker in einer zufälligen Pose fotografiert wird, z. B. Lauterbach, und dieses Bild dann kommentarlos oder „im falschen Kontext“ verbreitet wird.
