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Zwischen Ankunft und Abreise
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Vier Jahre ausgesorgt

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Doppelstandards im Gerichtssaal sichtbar
Nachrichtenüberblick
Verflechtung von Politik und Wirtschaft
Straffällige Ausländer bekommen bei ihrer Ausreise, wie wir nun hören konnten, ein Handgeld. Die Maßnahme wird juristisch begründet. Ist dies aber zwingend?
Zusammengefasst

Ein Kommentar von Rechtsanwalt und Steuerberater Christian Moser

Zwei Tage vor den Wahlen hat das Land Niedersachsen 28 männliche Afghanen in ihr Heimatland ausgeflogen, nachdem diese in Deutschland straffällig geworden waren. Jeder von ihnen bekam 1.000 € Handgeld mit auf den Weg. Wie dies rechtlich begründet wird, ist in einem Artikel der Tagesschau nachzulesen. Der Artikel behandelt die dahinterstehenden Rechtsfragen sehr anschaulich, weshalb ich darauf verweise. Ich möchte mich hier einmal mit möglichen Gegenüberlegungen auseinandersetzen.

Die rechtliche Begründung für die Mitgabe des Handgeldes ist, vereinfacht gesagt, dass nach Art. 19 der EU-Menschenrechtskonvention, Deutschland dazu verpflichtet ist, nicht in Länder abzuschieben, in denen dem Abgeschobenen die Todesstrafe, die Folter oder eine andere erniedrigende Strafe oder unmenschliche Behandlung droht. Daraus hat sich eine Rechtsprechung entwickelt, die dahin geht, dass Abschiebungen nicht dazu führen dürfen, dass der Abgeschobene nach Ankunft in seinem Heimatland unterhalb des Existenzminimums leben müsse. Ob nun angeknüpft wird an das Existenzminimum des Heimatlandes oder des abschiebenden Landes, also Deutschland, wird dabei nach dem Einzelfall entschieden.

Auslegung des Artikels 19 EU-MRK geht über die Wortsinngrenze hinaus

Sollte der Leser sich hier die Frage stellen, wie dies aus Artikel 19 der EU-Menschenrechtskonvention hergeleitet werden könne, so stellt er sich dieselbe Frage wie ich. In der EU-Menschenrechtskonvention steht nicht, dass einem Abzuschiebenden ein Lebensstandard garantiert werden müsse. Dort ist lediglich von Strafen die Rede und von Behandlungen. Ein Lebensstandard ist jedoch keine Behandlung. Der Lebensstandard wird dem Betreffenden nicht von staatlichen Organen zugefügt, sondern ergibt sich aus seinem Lebenswandel in den vor Ort vorgefundenen Verhältnissen.

Es mag ja sein, dass auch in unserem Staat der gesunkene Lebensstandard darauf zurückzuführen ist, dass unsere Regierung unser Volk schlecht behandelt. Das meint Artikel 19 der EU-Menschenrechtskonvention aber nicht, denn die Formulierung „andere erniedrigende Strafe oder unmenschliche Behandlung” zeigt, dass es sich um Fälle handeln muss, die mit Todesstrafe oder Folter vergleichbar sind. Es muss sich also um Strafmaßnahmen des Staates handeln. Eine Auslegung über diese Wortsinn-Grenze hinaus hin zum wirtschaftlichen Lebensstandard gibt der Artikel 19 EU-Menschenrechtskonvention nicht her.

Erfordert die Menschenwürde einen wirtschaftlichen Standard?

Natürlich wird bei der Frage, ob jemand abgeschoben werden darf, auch der Artikel 1 unseres Grundgesetzes berücksichtigt, der die Menschenwürde garantiert. Die Unantastbarkeit der Menschenwürde nach Artikel 1 Grundgesetz steht nicht nur technisch, sondern auch ideell an der obersten Stelle aller unsere Rechtsnormen. Es versteht sich also von selbst, dass die Menschenwürde zu wahren ist, auch wenn unser Staat dies in der Zeit der sogenannten „Pandemie-Maßnahmen” vergaß. Was aber ist die Menschenwürde, was bedeutet sie im Falle von Abschiebungen?

Zunächst einmal lässt sich vertreten, dass Artikel 19 der Europäischen Menschenrechtskonvention definiert, welche Grenzen die Menschenwürde für Abschiebungen zieht. Natürlich ist es nicht ausgeschlossen, dass auch über Artikel 19 der EU-Menschenrechtskonvention hinaus im Einzelfall weitere Gründe bestehen können, die im Sinne der Menschenwürde eine Abschiebung als nicht zulässig erscheinen lassen.

Offensichtlich ist die einschlägige Rechtsprechung der Ansicht, dass das Verbringen eines Abzuschiebenden in Existenzumstände, die als menschenunwürdig empfunden werden, eine Maßnahme zwar nicht des Heimatstaates gemäß Art. 19 EU-Menschenrechtskonvention, wohl aber des abschiebenden Staates gegen den Abzuschiebenden sei. Auf den ersten Blick hat dies eine gewisse Logik für sich, denn der Staat darf aufgrund der Menschenwürde jemanden nicht direkt einer menschenunwürdigen Existenz aussetzen. Vordergründig betrachtet erscheint es aber als das Aussetzen einer menschenunwürdigen Existenz, wenn der deutsche Staat den Abzuschiebenden buchstäblich in einem Land aussetzt, in dem dieser verelendet.

Handgeld wirkt wie eine Belohnung

Wo sind aber die Grenzen zu ziehen? Gerade der vorliegende Fall wirft diese Frage überdeutlich auf. Wir entnehmen dem Artikel, dass das Handgeld dazu diene, dass der Betreffende bei Ankunft im Heimatland für eine Übergangszeit sich über Wasser halten könne. Nun beträgt – auch das lesen wir – das Jahresdurchschnittseinkommen eines Afghanen 220 €. Mit den 1.000 € Handgeld hat der straffällige Abzuschiebende also in seinem Heimatland vier Jahre lang ausgesorgt. Das ist eine stolze Belohnung dafür, dass er sich unbefugt auf den Weg nach Deutschland machte, dort Gewalttaten verübte und nun wieder zurück muss.

Die Einzelfälle, welche sich in diesem Flugzeug versammelten, lassen aufhorchen. Darunter war ein Täter, der ein elfjähriges Mädchen vergewaltigte, oder einer, der in einer Gruppe ein 14-jähriges Mädchen über Stunden hinweg vergewaltigte und folterte.

Man kann diese Vorgehensweise auch als Einladung an Afghanen verstehen: Kommt nach Deutschland, tobt euch aus, dann erhaltet ihr einen kostenlosen Rückflug und habt vier Jahre lang ausgesorgt. Und wenn euch das gefallen hat, dann meldet ihr euch bei der deutschen Botschaft, wo ihr auf Anweisung des Bundesaußenministeriums ohne Papiere wieder nach Deutschland einreisen könnt, dort könnt ihr dann wieder Straftaten begehen, bekommt wieder einen kostenlosen Flug, Handgeld für weitere vier Jahre usw.

Juristen lassen den gesunden Menschenverstand vermissen

Das passiert wohl, wenn deutsche Juristen am Schreibtisch Regeln aufstellen, bei denen sie völlig außer Acht lassen, was sie damit anrichten. Friedrich Wilhelm I., König von Preußen und Vater von Friedrich dem Großen, nannte die Beamten einmal „Plackscheißer, die ihren gesunden Menschenverstand zwischen Aktendeckeln totdrücken”. Jedenfalls drängt sich die Frage auf, ob eine solche Rechtsprechung in Betracht zieht, was sie damit den deutschen Bürgern antut.

Um das vermeintliche Existenzminimum straffälliger Flüchtlinge zu sichern, wird den deutschen Bürgern das Existenzminimum durch Steuern entzogen. Und was sollen die Hinterbliebenen der Opfer sagen oder die Opfer selber, wenn sie nicht getötet, aber vergewaltigt wurden? Wie verhält es sich mit der Menschenwürde dieser Deutschen? Natürlich, der Staat darf hier nicht Gleiches mit Gleichem vergelten. Darum geht es auch nicht. Es geht aber darum, ob der Staat die Deutschen unmenschlichen Verhältnissen aussetzt, indem er die ständige Wiederholung solcher Zustände und Gefährdungen begünstigt und sie auch noch belohnt.

Etwas völlig anderes ist es, nicht straffälligen ausreisepflichtigen oder gar nicht-ausreisepflichtigen Zugewanderten durch Zahlung eines Handgeldes einen Anreiz für eine freiwillige Rückkehr ins Heimatland zu bieten. Dagegen ist überhaupt nichts einzuwenden, auch wenn es den Steuerzahler Geld kostet. Am Ende wird der Steuerzahler durch das Wegfallen der laufenden Sozialleistungen entlastet und der öffentliche Friede gefördert. Wenn der Ausreisende hiervon einen Vorteil hat, der ihn dazu bringt, die Reise freiwillig anzutreten, haben wir eine Win-Win-Situation, die zu begrüßen ist. Warum bietet man diesen Anreiz aber ausgerechnet Schwerverbrechern?

Ist der Ausgangszustand menschenunwürdig?

Wer sich aus prekären Lebensverhältnissen nach Deutschland auf den Weg macht, was an sich schon bedeutet, dass er so prekär gar nicht gelebt haben kann, weil er sonst gar nicht dazu in der Lage gewesen wäre, die Reise anzutreten, wenn er dies aber doch tut und dann wieder zurückgeschickt wird, landet er im Ergebnis dort, wo er losmarschiert ist und in denselben Lebensverhältnissen. Ist der deutsche Staat bei illegaler Einreise dafür verantwortlich? Ist es wirklich menschenunwürdig, einen rechtswidrigen Zustand, nämlich den unbefugten Aufenthalt in Deutschland, dem Gesetz entsprechend zu beenden und den Eingereisten wieder in den Ursprungszustand zurückzuversetzen? 


Kann ein vom Einreisenden bewusst herbeigeführter rechtswidriger Zustand dazu führen, dass er unter Berufung auf die Menschenwürde von Deutschland alimentiert wird? Das ist aber leider das Prinzip, das Deutschland in den letzten Jahrzehnten zum Magneten für alle Beladenen der Welt gemacht hat oder für solche, die sich dafür ausgeben. Unsere Justiz und die Ministerien behandeln solche Fälle so, als bewegten sich die Interessen der Abzuschiebenden im luftleeren Raume. Es ist aber das deutsche Gemeinwesen, das die Folgen solcher Entscheidungen tragen muss.

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3 Antworten

  1. Sehr gut analysiert! Man könnte noch hinzufügen: Wer in Deutschlang unter Mißbrauch des Asylrechts Straftaten begangen hat, braucht im islamistischen Heimatland, in das er abgeschoben wird, sicher nicht unmenschliche Behandlung oder Folter befürchten. Es ist eher davon auszugehen, dass er dort als Held gefeiert wird, der an der „Front“ gegen „Ungläubige“ gekämpft hat!

  2. Und auch hier müsste eigentlich wieder das alle Übel-Themen verbindende Schlagwort Zensur (engl. Tag) unter den Artikel angehängt werden, denn es geht um den ungeschriebenen, aber offensichtlichen Dienstauftrag

    Alles (Pandemielüge, Wohlstandslüge, Bargeldabschaffung, Asyllüge, Inflation, Insolvenzenrekord, Deindustrialisierung, systematische Verblödung von der Wiege bis zur Bahre, PISA-Krüppelrekord, …) zum Schaden des deutschen Volkes und auch aller anderen Völker, denn der Genozid an den Deutschen schadet allen. [3]

    Ab wieviel multithematisch-multimodularem Zufall hört Zufall auf zufällig zu sein und ist eben doch das, was seriöse, ehrliche, kriminalpolizeiliche Ermittler meineidliche, organisierte Bandenkriminalität mit Verrat am deutschen Volk nennen, aber die Propaganda- und Gehirnwasch-Taskforces der Täter*innen weiterhin und sogar immer verschärfter als „Verschwörungstheorie“ diffamieren?

    Oder ist es doch „nur“ ein kollektiver Suizid, ein „freiwiliges“, weltweit einmaliges Stillhalten, hündisch kriechendes und jaulendes Jammern der paralysierten Opfer, weil 70 Jahre Schuldkult-Konditionierung [4] mit sukzessiv immer schärfer angezogenen Zensur- und Maulkorbgesetzen im Namen einer phantomisierten, teils suggerierten, teils jur. durchgesetzten Äußerungs-, Ehr- und Schweigepflicht [1] dieses ängstliche Kriechen mit vorauseilendem Kadavergehorsam „alternativlos“ machen?

    Nicht nur der Artikel, sondern auch das Titelfoto [2] mit Erinnerung an Dr. Angela „Mutti“ Merkel & Konsorten und den seit 2015 straffrei bleibenden Befehl an den BGS zur Unterlassung der Arbeit, für die er vom Volk bezahlt wird, ist wichtig.

    Die übergeordnete, _ alle _ Schmerzthemen verbindende Doppelfrage ist aber

    Wie ist es möglich, daß millionen Wähler immer wieder die Blockpartei CDU/CSU/SPD/FDP/Grüne/Linke wählen? Also die x-fach demaskierten und überführten Deutschlandabschaffer*innen — nicht erst seit 2015 Täter, die Gefängnisse waren schon 2014 mit … * … (selbst zensiert) überfüllt!

    Diese sogenannte „demokratische Mitte“ agiert wie allgemein- und hochgefährliche kleine Kinder, die sich immer und immer wieder die Patschhändchen auf’s Gesicht und die Ohren drücken, um eine unangenehme Realität auszublenden und wegzuzaubern. Diese sogenannten Mitmenschen glauben den Berufslügnern wie lernresistente Kinder, die auch nach dem 18. Geburtstag noch an Klapperstorch, Weihnachtsmann und Osterhase glauben. Psychologen nennen diesen Irrsinn kognitive Dissonanzauflösung, ich nenne es … (selbst zensiert).

    These:
    Wer sich und seine Kinder vor diesem langsam tötenden Infantilitätswahnsinn retten will, der hat nur eine Chance: Abstimmung mit den Füßen, Flucht ins Exil. Mindestens bis nach Thüringen. Mag mir jemand rational widerspechen?

    [1]
    Netzwerkkrista . de/tag/moralgefaengnis/
    Netzwerkkrista . de/2023/04/29/die-antisemitismuskeule/
    Sicht-vom-Hochblauen . de/?s=Staatsraeson
    [2]
    Der Erinnerungskultur-Film zum Foto, Länge 20 Minuten, With-Open-Gates_The-forced-collective-suicide-of-European-nations_Extended-Cinematic-1080p_2015-11-09
    https://content.jwplatform.com/previews/EbDJXLNC-Nop4ElKi
    [3]
    https://www.kopp-report.de/der-geheime-krieg-gegen-deutschland-der-finale-angriff-auf-unsere-freiheit/?cn-reloaded=1
    [4]
    Reitschuster . de/post/schuldkult-als-kollektivierungsmethode/

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