Dieser sieht für die Verletzung von Persönlichkeitsrechten durch digitale Fälschungen Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren oder Geldstrafen vor. Für schwerwiegende Fälle, wie die Verbreitung pornografischer Deepfakes, ist eine Höchststrafe von bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe vorgesehen laut Pressemitteilung.
Deepfakes als Gefahr für die Demokratie
Auch in Bayern bezieht man sich neben dem Schutz von Frauen und Mädchen vor Mobbing oder „Rachepornos” bei der Begründung der Straferhöhung auf die mittlerweile in Regierungs- und Medienkreisen verbreitete Erzählung von gefährdeter Demokratie.
„Bayern hat bereits im Rahmen der Justizministerkonferenzen 2021 und 2023 gefordert, die Gefahren von Deepfakes in den Blick zu nehmen, wenn sie die öffentliche Meinung oder den politischen Diskurs manipulieren.”
Pressemitteilung Bayerische Staatsregierung, 14. Mai 2024
Man möchte mit der Einführung § 201b StGB über den „Bundesrat die bestehende Schutzlücke” schließen, bzgl. derer die Bundesregierung bislang nicht aktiv geworden sei. Der Antrag wird am Freitag eingebracht.
In der Pressemitteilung wird nicht weiter ausgeführt, was Manipulation der öffentlichen Meinung oder des „politischen Diskurs” bedeutet oder wie diese konkret aussehen könnte. Man betont allerdings eine unabsehbare Gefahr, die von fortschreitender KI-Technik ausginge.
„Die Bundesratsinitiative wurde vom bayerischen Justizministerium unter Georg Eisenreich (53, CSU) erarbeitet. ‚Wir stehen am Beginn eines neuen Zeitalters‘, sagt er. ‚Vieles ist noch gar nicht absehbar. Fest steht aber: Generative Künstliche Intelligenz wird sich rasant technologisch weiterentwickeln.‘“
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