Nachdem wir für unseren Mandanten Einspruch gegen den Strafbefehl eingelegt hatten, sollte vor dem Amtsgericht Düsseldorf die Hauptverhandlung stattfinden. Es sollte über eine angebliche Beleidigung von Frau Strack-Zimmermann verhandelt werden. Die Staatsanwaltschaft war der Auffassung, dass unser Mandant sich durch den Kommentar auf 𝕏 „Steckt diese kriegstreiber in ein gulag“ wegen der sogenannten „Majestätsbeleidigung“ nach § 188 StGB strafbar gemacht hatte.
Überraschenderweise erschien jedoch kein Vertreter der Staatsanwaltschaft Köln zur Hauptverhandlung. Aufgrund dessen sollte ein neuer Termin bestimmt werden. Wir haben die Staatsanwaltschaft zur Stellungnahme und zur Kostenübernahme bezüglich der Terminsgebühr aufgefordert. Daraufhin teilte uns das Amtsgericht Düsseldorf mit, dass versehentlich die Staatsanwaltschaft Düsseldorf und nicht die eigentlich zuständige Staatsanwaltschaft Köln zur Hauptverhandlung geladen wurde.
Das Gericht wollte dann offenbar doch nicht mehr verhandeln und hat mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft und unseres Mandanten das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage nach § 153a Abs. 2 StPO eingestellt.