Unser Mandant hatte „StraZi“ – in einem militärischen Kontext – als „Transfrau“ bezeichnet. Durch die Rücknahme des Strafantrags zeigt Strack-Zimmermann, dass ihr die Bezeichnung als „Transfrau“ egal ist. Eine Strafverfolgung ist somit künftig bei dieser Aussage weder wegen einfacher Beleidigung (§ 185 StGB) noch wegen sogenannter „Majestätsbeleidigung“ (§ 188 StGB) möglich, da sich die FDP-Politikerin durch die Bezeichnung als „Transfrau“ nicht in ihrer Ehre gekränkt sieht.
Die Anwalts- und Verfahrenskosten in Höhe von knapp 2000 € sind nach der Entscheidung des Landgerichts Heilbronn von „StraZi“ zu tragen. Dieser Fall zeigt, dass Politiker das Interesse an der Strafverfolgung schnell verlieren, wenn sie als Zeugen vor Gericht geladen werden. Erstinstanzlich wurde unser Mandant vom Amtsgericht Brackenheim zu 30 Tagessätzen à je 150 €, insgesamt also 4500 €, Geldstrafe verurteilt.
Dadurch, dass die Anzeigeerstatterin Strack-Zimmermann aufgrund unseres Beweisantrags geladen wurde und nicht als Zeugin erscheinen wollte, verliert das erstinstanzliche Urteil seine Rechtswirkung und unser Mandant kommt ohne wirtschaftlichen Schaden aus dem Verfahren. Sämtliche Kosten werden von der „So-Done“-Kundin übernommen. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.