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Urteil im Fall Strack-Zimmermann
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Shutterstock / Strack-Zimmermann / Juergen Nowak; Adobe Firefly / Richter Symbolbild / Ki-Generiert; Bildkomposing / Janine Beicht

Strack-Zimmermann-Prozess gegen Geldauflage eingestellt 

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U.a. die Bezeichnung „Marionette der Rüstungsindustrie“ kostete den Beschuldigten in einem weiteren von der FDP-Politikerin angestoßenen Verfahren 1.000 €.
Zusammengefasst

In dem Verfahren vor dem Amtsgericht Sinsheim wurde einem Mandanten der Kanzlei HAINTZ legal, vertreten von Rechtsanwältin Viktoria Dannenmaier, vorgeworfen, Marie-Agnes Strack-Zimmermann in einem öffentlichen Tweet beleidigt zu haben. Ein Beweisantrag zur Ladung der Politikerin als Zeugin wurde durch ein Rechtsgespräch überflüssig, das schließlich zur Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldauflage führte.

Persönliche Erklärung Strack-Zimmermanns verhindert

Der Beschuldigte schrieb unter einen Beitrag des TV-Senders Phoenix: „Diese Psychopathin wurde eindeutig in der falschen Zeit geboren. Was hätte sie in den 30ern doch für eine Karriere hinlegen können! Jetzt hat’s nur zur Marionette der Rüstungsindustrie gereicht.“ Das Amtsgericht Sinsheim hatte den von der Staatsanwaltschaft beantragten Strafbefehl zunächst erlassen. In dem Strafbefehl wurde dem Mandanten ein Verstoß gegen § 188 Abs. 1 StGB vorgeworfen, der sich auf Beleidigungen gegen Personen des politischen Lebens bezieht, und eine Geldstrafe von 40 Tagessätzen à 50 Euro festgesetzt.
Dagegen wurde Einspruch eingelegt, weshalb es zur Hauptverhandlung kam.

In der Hauptverhandlung diese Woche stellte Rechtsanwältin Dannenmaier einen Beweisantrag, um Strack-Zimmermann als Zeugin laden zu lassen. Sie erklärte, dass die Politikerin als angeblich Geschädigte selbst schildern solle, inwiefern sie sich in ihrer Ehre verletzt fühle und ob sie überhaupt Kenntnis von dieser konkreten Äußerung habe. Auch hätte sie Angaben dazu machen sollen, wie es zu der Vielzahl der Strafanzeigen in ihrem Namen kommt. Bevor das Gericht jedoch über diesen Antrag entscheiden musste, schlug die Staatsanwaltschaft Heidelberg ein Rechtsgespräch vor, das zu einer Wendung im Verfahren führte.

Im Verlauf des Rechtsgesprächs ging es um die Tatbestandsvoraussetzungen des § 188 Abs. 1 StGB, insbesondere um die Frage, ob die Äußerung tatsächlich geeignet sei, das öffentliche Wirken von Strack-Zimmermann erheblich zu erschweren. Dannenmaier argumentierte, dass dies in ihren Augen nicht der Fall sei und somit bereits die Strafbarkeit nach § 188 StGB entfalle. Bezüglich der Frage, wie ein höheres Gericht diese Frage bewerten würde, zeigte sich auch die Staatsanwaltschaft unsicher.

Nach weiteren Gesprächen wurde das Verfahren schließlich nach § 153a Abs. 2 StPO gegen Zahlung einer Geldauflage in Höhe von 1.000 Euro eingestellt. Der Mandant von HAINTZ legal stimmte dem „Deal“ zu, nachdem seine Forderung nach einer Senkung der ursprünglich vorgeschlagenen Geldauflage von 1.500 Euro erfolgreich durchgesetzt wurde.

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Annika Hoberg

Annika Hoberg hat einen Magister in Germanistik, Anglistik und Philosophie. Sie arbeitet als Lehrerin und setzt sich als Aktivistin für Frieden, freiheitliche Werte und das Prinzip der Menschheitsfamilie ein.

4 Antworten

  1. In Prinzip irgendwo doch eine Niederlage, wenn man die Höhe der Geldstrafe betrachte. Der Bürger darf von der politischen Elite nach Strich und Faden beleidigt werden. Was passiert? Richtig, NICHTS!

  2. Also, ich muss sagen, dass ich diese Vorgehensweise der Verteidigung nicht verstehe. An der beklagten Aussage ist doch nichts Strafbares dran! Im Artikel klingt es so, als habe die Staatsanwaltschaft das “Rechtsgespräch” vorgeschlagen, um eine Ladung Strack-Zimmermanns als Zeugin abzuwenden. Aber gerade dieser Auftritt mit den beabsichtigten Fragen an Frau Strack-Zimmermann wären geeignet gewesen, Motive und Denkweisen dieser Frau aufzudecken. Wie kann man sich das entgehen lassen?! Und dann auch noch freiwillig 1000 € für nichts zu zahlen, was ja immerhin die Hälfte dessen ist, was bei einer Verurteilung zu zahlen gewesen wäre! Das klingt für mich wie ein Teil-Schuldgeständnis und stinkt gewaltig nach Einknicken vor dem Unrecht!

    1. Ich würde das hauswirtschaftlichen Gesichtspunkten sehen. der Anwalt kostet Geld, der Ausgang des Verfahrens ungewiss. 1000 €+ Anwaltskosten sind da wahrscheinlich das kleinere Übel.

  3. Ich frage mich immer wieder, WIESO gilt für “Personen des politischen Lebens” soviel ander Maßstäbe als für einen “Normalo”-Bürger?
    Eigentlich wäre das Gegenteil gerechtfertigt!
    Bei diesen Diäten und Vergünstigungen kann man als “Souverän” wohl verlangen, dass sie auch härtere Kritik für ihr Auftreten einstecken müsseten.

    Ich verstehe auch nicht das Verhalten der Anwälte der Verteidigung …
    … und das auch noch als guten Deal hinzustellen. Naja, der Anwalt verdient ja immer, egal wie es ausgeht. Wie wär es denn auch mal mit “ergebnisorientierter Vergütung” wie bei jedem Anderen?

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