Für die einen gelten die Strafgesetze, für die anderen nicht. Staatsanwälte sind politisch abhängige Beamte und sie agieren üblicherweise auch so.
Anbei mein Schreiben an Staatsanwalt Dr. Paulini:
„Sehr geehrter Herr Staatsanwalt Dr. Paulini,
in obiger Angelegenheit wird gegen Ihre Verfügung vom 6. Oktober 2025 Beschwerde
eingelegt.
Offenkundig halten Sie es nicht für notwendig, sich mit der Kommentierung zu § 13 III des Völkerstrafgesetzbuches zu beschäftigen. Das ist bedenklich.
„Die territoriale Unversehrtheit eines Staates umfasst den Bereich, in dem die Regierung des jeweiligen Staates ausschließlich zuständig ist. In diesem kann die Regierung politisch unabhängig selbständig Entscheidungen treffen. Die Ziele schränken die Anwendung der Regelung nicht ein, da jeder Grenzübertritt oder auch Einmischung in die politischen Geschehnisse eines anderen Staates erfasst wird. Daneben stellt jede Anwendung von Waffengewalt in Verletzung der UN-Charta eine Angriffshandlung dar.“ (MüKoStGB VStGB § 13 Rn. 24)
Israel hat die territoriale Unversehrtheit und politische Unabhängigkeit von Katar offenkundig mit einer „sonstigen Angriffshandlung“ mit Waffengewalt und entgegen der Charta der Vereinten Nationen verletzt. Ihre „Subsumtion“ negiert eine „sonstige Angriffshandlung“ gegen die territoriale Unversehrtheit und die politische Unabhängigkeit eines Staates, um nicht gegen ein MdB der CSU, Herrn Stephan Pilsinger, ermitteln zu „müssen“.
Die vermeintliche „Staatsräson“ (=Nichtanwendung von Recht und Gesetz) zugunsten Israels rechtfertigt heutzutage offenbar alles.
PS: Nach Ihrer Rechtslogik dürften die USA in Deutschland Militärschläge gegen Anführer der Antifa durchführen, die in den USA als Terrororganisation gilt. Diese Angriffe dürfte man dann billigen. Ist das Ihre Rechtsauffassung?
Mit freundlichen Grüßen
Markus Haintz
Rechtsanwalt“