Markus Haintz, @Haintz_MediaLaw auf 𝕏, am 19.09.2025.
„Sehr geehrter Herr Haintz,
bezugnehmend auf unsere bisherige Korrespondenz beantworte ich Ihre Anfrage vom 4. September 2025 wie folgt:
- Das Verfahren wird von dem Vorsitzenden Richter am Landgericht Steffen Heiß geführt. Die Staatsanwaltschaft war im letzten Termin – am 3. September 2025 – durch Tim Kaufmann vertreten. Die Namen der Schöffen geben wir aus sicherheitsrelevanten Erwägungen nicht bekannt.
- Die Namen der Schöffen wurden in öffentlicher Hauptverhandlung seitens des Gerichts nicht bekannt gegeben.
- Im Hauptverhandlungstermin am 3. September 2025 wurde die Staatsanwaltschaft von Tim Kaufmann vertreten.
Mit freundlichen Grüßen
Inga Wahlen
Richterin am Landgericht
Stellvertretende Sprecherin der Berliner Strafgerichte“
Anmerkung: Soweit ersichtlich gibt es tatsächlich keinen uneingeschränkten Anspruch, die Namen der Schöffen in einem Strafverfahren zu erfahren, das in 2. Instanz in der Berufung am Landgericht behandelt wird.
§ 222a in Verbindung mit § 222b StPO greift nur bei Hauptverhandlungen im 1. Rechtszug vor dem Landgericht oder dem Oberlandesgericht. Wir haben hier aber den 2. Rechtszug vor dem Landgericht.
Unabhängig davon gibt es einige prozessuale Vorschriften, nach denen der Name der Schöffen zumindest „intern“ protokolliert werden muss, beispielsweise im Hauptverhandlungsprotokoll (§ 272 Nr. 2 StPO), das wiederum über die Verteidigung eingesehen werden kann.
Da die Schöffen 2/3 der Stimmen beim Urteil haben, halte ich die Rechtslage für bedenklich, wenngleich es bei einer Revision dann keine Schöffen mehr gibt, sondern nur noch Berufsrichter.
Unabhängig davon ist es natürlich ziemlich dämlich, freundlich ausgedrückt, zu versuchen, die Namen der Schöffen im Wege der Selbstjustiz herausfinden zu wollen. Das hat Arne Schmitt aber getan, weshalb er sich jetzt in Untersuchungshaft befindet.
2 Antworten
Sie haben einzelfallübergreifende, systemrelevante Post im Klick-Link hinter dem Link:
https://haintz.media/artikel/deutschland/digitale-zensoren-wie-die-bundesnetzagentur-die-meinungsfreiheit-gefaehrdet/#comment-2449
Neues zum Fall Restdemokratie in der BRD
und zum Fall: Kampf gegen Antijudaismus.
Es besteht dringender Klärungsbedarf dazu,
1. ob es schwierig bis unmöglich ist Täter von antijudaistischen Zwischenrufen mitten im bestens überwachten Bundestag zu ermitteln und
2. wenn 1. = ja, was die Ursache/n für diese Straftatenermöglichung/en ist bzw. sind oder sein könnte/n.
Der Bedarf ist per Fallvergleich bzw. präventierender Prognose nachvollziehbar und bestens belegt in
https://rtde.online/inland/256514-nazis-wie-sie-bundestagsprotokoll-bestaetigt-linken-mitglied-beleidigte-weidel/