Selten dürfte ein Zivilprozess vor dem Landgericht Ellwangen für so viel Aufmerksamkeit gesorgt haben. Der Gerichtssaal war voller Pressevertreter, die über den Rechtsstreit meines Mandanten gegen den Hauptkriegstreiber der CDU, Roderich Kiesewetter, berichten wollten.
Kiesewetter hatte den mit unlauteren Mitteln agierenden So-Done-Rechtsanwalt Alexander Brockmeier damit beauftragt, unseren Mandanten bezüglich der nachfolgenden Äußerung gegenüber Herrn Kiesewetter abzumahnen:

Die nachfolgende Passage wurde abgemahnt: „Du hättest bestimmt im 3. Reich Karriere gemacht“, bezogen auf den Kontext, dass Kiesewetter Taurus-Marschflugkörper für die Ukraine gefordert hat.
Haintz legal wurde daraufhin damit beauftragt, eine negative Feststellungsklage gegen Kiesewetter zu erheben dahingehend, dass diese Aussage zulässig ist und der Meinungsfreiheit unterliegt.
Nachdem das Gericht durch seine Ausführungen zeigte, dass Äußerungsrecht in Ellwangen wenig bis gar nicht verhandelt wird, haben wir uns aus taktischen Gründen dafür entschieden, keine Anträge zu stellen, um weiteren Vortrag nach dem Einspruch gegen das in Kürze ergehende Versäumnisurteil vorbringen zu können. Wenn man die Presseberichterstattung liest, hat dieses Vorgehen, das durchaus üblich ist, jedenfalls die Presse sehr überrascht.
Natürlich war unser prozessualer Antrag bestimmt und orientierte sich an dem, was im Äußerungsrecht üblich ist. Das Gericht hatte schon Zweifel daran, ob man Kiesewetter als Befürworter eines deutschen Krieges gegen Russland bezeichnen könne. Daher wurde klar, dass das Gericht offenkundig weiteren Sachvortrag zum Wirken des Herrn Kiesewetter hören wollte, wenngleich dieser rechtlich nicht nötig gewesen wäre.
Zum Hintergrund muss man wissen, dass es in Ellwangen eine Zivilrechtskammer gibt, die ursprünglich eine Spezialzuständigkeit für Pressesachen hatte. Nachdem meine Kanzlei im Jahr 2023 eine Vielzahl von Rechtsstreitigkeiten bei dieser Kammer anhängig gemacht hat, etwa 40 % aller Fälle der Kammer, wurden alle 5 Zivilkammern in Ellwangen mit der Spezialzuständigkeit für Presserecht versehen. Dies hat dazu geführt, dass nunmehr Zivilkammern über das hochkomplexe Presserecht entscheiden, die derartige Fälle äußerst selten bearbeiten. Da dies in der Verhandlung offenkundig wurde, haben wir uns dazu entschlossen, die „Flucht in die Säumnis“ zu wählen. Wir möchten dem Gericht in weiteren Schriftsätzen die (eigentlich allgemein bekannten) ausführlichen Anknüpfungstatsachen dafür vortragen, die es nach unserer Ansicht rechtfertigen, Herrn Kiesewetter so zu bezeichnen, wie es unser Mandant getan hat.
Wer sein ganzes politisches Leben darauf ausrichtet, einen Krieg mit Russland zu provozieren, und selbst äußert, der Krieg müsse nach Russland getragen werden, zu dem wird man sagen dürfen, dass er im Dritten Reich Karriere gemacht hätte. Vor allem deshalb, wenn man bedenkt, dass Kiesewetter Oberst a. D. der Bundeswehr ist und das Dritte Reich nun mal einen Krieg gegen die Sowjetunion geführt hat.
Unabhängig davon möchten wir Herrn Kiesewetter auch zu der spannenden Frage vor Gericht vernehmen, welche Vergütungsvereinbarung mit seinem Anwalt besteht und ob dieser nur dann bezahlt wird, wenn er vor Gericht Erfolg hat. Es liegen erhebliche Hinweise aus unzähligen Prozessakten vor, dass dies nicht der Fall ist.
Wir haben auch den Rechtsmissbrauch durch die konkrete Zusammenarbeit von Kiesewetter mit seinem Rechtsanwalt Brockmeier und dem unlauteren Meldeportal „So Done“ gerügt. Anwalt Brockmeier teilte lediglich mit, was wir bestritten haben, dass im Erfolgsfall nach RVG abgerechnet werden würde und ansonsten eine andere Vereinbarung mit „So Done“ besteht. Die Frage, ob Brockmeier gerichtliche Fälle oberhalb oder unterhalb vom RVG abrechnet (letzteres wäre berufsrechtlich unzulässig), wollte der FDP-Anwalt Brockmeier nicht beantworten.
Presseschau
Über den Fall wurde vielfach berichtet, die überregionalen Medien haben die DPA-Meldung übernommen, die regionalen berichteten vor Ort:
https://www.schwaebische.de/regional/ostalb/ellwangen/verfahren-um-cdu-politiker-nimmt-wendung-die-selbst-profis-stutzen-laesst-4254862
https://www.sueddeutsche.de/panorama/zivilverhandlung-x-user-klagt-gegen-kiesewetter-zunaechst-keine-entscheidung-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-260109-930-517985
https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/ulm/klage-kiesewetter-onlineplattform-landgericht-ellwangen-100.html
https://www.stern.de/gesellschaft/regional/baden-wuerttemberg/zivilverhandlung–x-user-klagt-gegen-kiesewetter—zunaechst-keine-entscheidung-37024302.html
https://www.landtag-bw.de/de/aktuelles/dpa-nachrichten/x-user-klagt-gegen-kiesewetter-zunaechst-keine-entscheidung-613576
https://www.zeit.de/news/2026-01/09/streit-um-post-vor-gericht-x-user-klagt-gegen-kiesewetter
https://www.welt.de/regionales/baden-wuerttemberg/article694a819a36dab63128b5b564/mann-verklagt-kiesewetter-nach-streit-um-x-kommentar.html (DPA-Meldung vom 23.12.25)
https://www.pressreader.com/germany/heidenheimer-zeitung/20260110/281878714756583?srsltid=AfmBOorYMZRZjbZp95iTosbzVYxo1MaA4wLbLqzFnR2aHkr-UguZc0jD (Heidenheimer Zeitung)
Eine Antwort
Herr Haintz Kiesewetter muss endlich verurteilt werden wegen Volksverhetzung, jetzt wieder bei dem Anschlag in Berlin kommt der Spinner damit es waren die Russen. Wie wollen wir in Europa mal wieder friedlich zusammenleben, wenn solche Hetzer ständig die Völker untereinander aufhetzen?
MfG