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Streitgegenständliche Festnahme am 28.10.2023 in Berlin
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Screenshot aus Video von Martin LeJeune auf YouTube

“Ich brech´ dir die Hand! Ich schwör´s dir!” – Strafverfahren gegen Berliner Polizist eingestellt

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Es ist immer wieder erstaunlich, wie kreativ die politisch abhängigen Staatsanwaltschaften sind, wenn es darum geht, staatliches Fehlverhalten zu legitimieren. Das Ermittlungsverfahren gegen einen Zugführer der 15. Einsatzhundertschaft der Berliner Polizei aufgrund der obigen Aussage wurde nach § 170 Abs. 2 Strafprozessordnung eingestellt. Die Dienstaufsichtsbeschwerde läuft noch.
Zusammengefasst

Eskalation auf verbotener Gaza-Demonstration

Am 28. Oktober 2023 kam es bei einer verbotenen Kundgebung unter dem Motto „Kerzen für Gaza” am Brandenburger Tor zu einer Festnahme eines Passanten, welcher die Polizeiarbeit behindert hatte. Im Rahmen dieser Festnahme äußerte der Polizist, den ich später angezeigt habe, gegenüber dem Festgenommenen: „Ich brech´ dir die Hand! Ich schwör´s dir!”. Die Szene wurde von dem Berliner Journalisten Martin LeJeune auf YouTube festgehalten und meinerseits auf X kommentiert.

Haintz_MediaLaw auf X

Strafanzeige gegen Polizist

Ich habe noch am selben Tag eine Strafanzeige und eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Polizisten BE 15300 eingereicht.

Staatsanwaltschaft stellt Verfahren ein

Die Staatsanwaltschaft Berlin sah in der Aussage „Ich brech´ dir die Hand! Ich schwör´s dir!” kein strafrechtlich relevantes Verhalten des Polizisten, und stellte das Strafverfahren – mit wenig überzeugender Begründung – ein.

Mein Kommentar zur Einstellungsverfügung

Soweit die Staatsanwaltschaft schreibt, dass der beschuldigte Polizist den Zeugen, der festgenommen wurde, nur auf die möglichen Folgen einer Intensivierung des Handbeugehebels (Polizeigriff) hingewiesen hat, ist das nicht mit dem Wortlaut der Äußerung in Einklang zu bringen. Wer einem anderen gegenüber schwört, ihm den Arm zu brechen, der nötigt diesen und weist ihn nicht nur auf irgendwelche „möglichen Folgen” seines Handelns hin.

Hinzu kommt, dass die Situation erst dann eskaliert ist, als eben jener Polizist (immerhin der Zugführer) die Begleiterin des Festgenommenen völlig unnötig weggeschubst hat. Erst als diese aufgrund von ihr zugefügten Schmerzen „Au” ruft, eskaliert die Situation. Ein Polizist der sich so verhält, hat in einer führenden Position einer Einsatzhundertschaft nichts verloren.

Soweit der Staatsanwalt noch behauptet, der Festgenommene habe dem Polizisten ins Gesicht gegriffen, so ist dies eine glatte Lüge, was auch durch das Video belegbar ist.

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Markus Haintz

Markus Haintz ist Journalist und Rechtsanwalt mit dem juristischen Schwerpunkt in den Bereichen Medien- und Äußerungsrecht. Journalistisch befasst er sich vor allem mit den Themen Meinungsfreiheit, Recht sowie Innen- und Außenpolitik.

3 Antworten

  1. warum wird dann gegen die Einstellung kein Einspruch eingelegt ?
    auch bis zum Generalstaatsanwalt Einspruch gegen Einstellung einlegen damit es dann vor Gericht geht und sich ein ” ordentlicher Richter ” damit befasst !?

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