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KI-generiert, Foto von Katharina Enders.

Haintz legal erwirkt einstweilige Verfügung gegen Detlev Beck

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Die neue Göttin der Justiz: bunt statt blind
Jens Spahn
Schritt für Schritt in die Unfreiheit
Es ist nicht das erste Mal, dass Detlev Beck mir gegenüber zur Unterlassung verurteilt wurde. Wir haben ihm kürzlich vor dem LG Nürnberg-Fürth den Unterschied zwischen einer Meinung, die er äußern kann, und einer falschen Eindruckserweckung erläutert. Da er in anderer Sache keine Vermögensauskunft abgeben möchte, hat Beck angekündigt, eine Ersatzfreiheitsstrafe anzutreten, also ins Gefängnis zu gehen.
Zusammengefasst

Einer meiner größten 𝕏-„Fans“ hielt es für eine gute Idee, sich auf 𝕏 über eine Klage von mir lustig zu machen, indem er suggerierte, dass ich nicht dazu in der Lage wäre, eine ordnungsgemäße Klage einzureichen. Er erweckte damit – wie gewünscht – bei seinem Publikum den Eindruck, dass ich meinen Job nicht verstehen würde.

Da ich derartige Angriffe auf meine Berufsehre nicht toleriere, bei denen es sich gerade nicht um Meinungen handelt, habe ich eine einstweilige Verfügung gegen Beck beantragt. Das Landgericht Nürnberg-Fürth verurteilt Beck am 28. Oktober 2025 dazu, die nachfolgenden Äußerungen zu unterlassen.

Die roten Hervorhebungen im obigen Screenshot stammen von Detlev Beck und erweckten bei seinen Lesern den falschen Eindruck, dass ich bei der Einreichung der Klage irgendwelche Formfehler begangen hätte. Leserkommentare haben gezeigt, dass Beck sein Ziel erreicht hat. Er hat auch noch bekräftigt, dass die Klage „so“, also vermeintlich falsch, ans Landgericht gegangen sei.

Zudem hielt es Beck für eine gute Idee, unserer Klage noch ein paar Emojis und Ausrufezeichen hinzuzufügen.

LG Nürnberg-Fürth erlässt Versäumnisurteil

Vor Gericht wollte Beck dann doch nicht erscheinen. Einen Anwalt hat er auch nicht beauftragt, weshalb ein Versäumnisurteil gegen ihn erlassen wurde.

Beck kündigt an, ins Gefängnis zu gehen

Aufgrund einer Zwangsvollstreckung in anderer Sache hat Beck nunmehr angekündigt, die Vermögensauskunft nicht abzugeben und stattdessen ins Gefängnis zu gehen. Beck meinte, bei der Veröffentlichung meiner Unterschrift im Internet handle es sich um einen Akt der Meinungsfreiheit, was natürlich „Quatschjura“ ist.

Ich fasse es für Herrn Beck gerne noch mal zusammen:

  1. Es ist keine Meinung, Schriftsätze zu verfälschen und damit einen falschen Eindruck zu erwecken.
  2. Es ist auch keine Meinung, personenbezogene Daten (eine Unterschrift) im Internet zu veröffentlichen.

Es ist dagegen eine Meinung, mich als „Quatschjuristen“ zu bezeichnen. Weshalb ich so etwas auch nicht abmahne. Die Frage ist nur, wer hier der „Quatschjurist“ ist, Herr Beck.

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Markus Haintz

Markus Haintz ist Journalist und Rechtsanwalt mit dem juristischen Schwerpunkt in den Bereichen Medien- und Äußerungsrecht. Journalistisch befasst er sich vor allem mit den Themen Meinungsfreiheit, Recht sowie Innen- und Außenpolitik.

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