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KI-generiert, Foto von Katharina Enders.

Markus Haintz erwirkt einstweilige Verfügung gegen Detlev Beck

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Markus Haintz
Es ist nicht das erste Mal, dass Detlev Beck mir gegenüber zur Unterlassung verurteilt wurde. Wir haben ihm kürzlich vor dem LG Nürnberg-Fürth den Unterschied zwischen einer Meinung, die er äußern kann, und einer falschen Eindruckserweckung erläutert. Da er in anderer Sache keine Vermögensauskunft abgeben möchte, hat Beck angekündigt, eine Ersatzfreiheitsstrafe anzutreten, also ins Gefängnis zu gehen.
Zusammengefasst

Einer meiner größten 𝕏-„Fans“ hielt es für eine gute Idee, sich auf 𝕏 über eine Klage von mir lustig zu machen, indem er suggerierte, dass ich nicht dazu in der Lage wäre, eine ordnungsgemäße Klage einzureichen. Er erweckte damit – wie gewünscht – bei seinem Publikum den Eindruck, dass ich meinen Job nicht verstehen würde.

Da ich derartige Angriffe auf meine Berufsehre nicht toleriere, bei denen es sich gerade nicht um Meinungen handelt, habe ich eine einstweilige Verfügung gegen Beck beantragt. Das Landgericht Nürnberg-Fürth verurteilt Beck am 28. Oktober 2025 dazu, die nachfolgenden Äußerungen zu unterlassen.

Die roten Hervorhebungen im obigen Screenshot stammen von Detlev Beck und erweckten bei seinen Lesern den falschen Eindruck, dass ich bei der Einreichung der Klage irgendwelche Formfehler begangen hätte. Leserkommentare haben gezeigt, dass Beck sein Ziel erreicht hat. Er hat auch noch bekräftigt, dass die Klage „so“, also vermeintlich falsch, ans Landgericht gegangen sei.

Zudem hielt es Beck für eine gute Idee, unserer Klage noch ein paar Emojis und Ausrufezeichen hinzuzufügen.

LG Nürnberg-Fürth erlässt Versäumnisurteil

Vor Gericht wollte Beck dann doch nicht erscheinen. Einen Anwalt hat er auch nicht beauftragt, weshalb ein Versäumnisurteil gegen ihn erlassen wurde.

Beck kündigt an, ins Gefängnis zu gehen

Aufgrund einer Zwangsvollstreckung in anderer Sache hat Beck nunmehr angekündigt, die Vermögensauskunft nicht abzugeben und stattdessen ins Gefängnis zu gehen. Beck meinte, bei der Veröffentlichung meiner Unterschrift im Internet handle es sich um einen Akt der Meinungsfreiheit, was natürlich „Quatschjura“ ist.

Ich fasse es für Herrn Beck gerne noch mal zusammen:

  1. Es ist keine Meinung, Schriftsätze zu verfälschen und damit einen falschen Eindruck zu erwecken.
  2. Es ist auch keine Meinung, personenbezogene Daten (eine Unterschrift) im Internet zu veröffentlichen.

Es ist dagegen eine Meinung, mich als „Quatschjuristen“ zu bezeichnen. Weshalb ich so etwas auch nicht abmahne. Die Frage ist nur, wer hier der „Quatschjurist“ ist, Herr Beck.

Willkommen, Markus Haintz

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Markus Haintz

Markus Haintz ist Journalist und Rechtsanwalt mit dem juristischen Schwerpunkt in den Bereichen Medien- und Äußerungsrecht. Journalistisch befasst er sich vor allem mit den Themen Meinungsfreiheit, Recht sowie Innen- und Außenpolitik.

Eine Antwort

  1. „Die Frage ist nur, wer hier der „Quatschjurist“ ist, Herr Beck.

    Zu sanfte, andeutende Formulierung, die der Quatschschwätzer nicht verdient und die ihn nicht heilt.
    Bürgernäherer, heilsamerer Klartext mit und für mehr augenöffnende Breitenwirkung und Reichweite wäre (hier als entpersonifizierter Textbaustein und Kopiervorlage):

    < Frau/Herr [XYZ],
    Den Unfrieden stiftenden Kampf- und Suggestiv-Begriff Rechtspopulismus verwenden Gift- und Spaltpilze, um nicht-linke Personen und Gruppen zu verunglimpfen, die man noch nicht halbwegs glaubwürdig als „rechtsextrem“ oder gar „neonazistisch“ hinstellen kann, ohne sich dabei völlig lächerlich zu machen.

    Das flankierende u. dazu passende Verstärkerwort Quatsch alias Blödsinn/Unsinn/Schwachsinn benötigt zwecks Klarheit, Wahrheit und Nachvollziehbarkeit ebenfalls etwas Butter bei de Fisch, wie die Norddeutschen sagen.

    Ich möchte Sie gern und öffentlich als etwas Besseres erkennen und bezeichnen, statt als Schwätzer, Quatschkopf, Unfriedenförderer, Gesellschaftsschädiger, Gift- und Spaltpilz. Doch dazu benötige ich Ihre Unterstützung. Machen Sie mich sehend.

    Widerlegen Sie einfach die vorstehende R-Populismus-Definition und zeigen Sie mir ein bis zwei Taten auf die Sie in Ihrem Kampf für die gerechte Informations- und Meinungsfreiheit — also ohne selektive Links-Staat-Lastigkeit [1] — ganz besonders stolz sind.

    Eine Steilvorlage, die immer noch auf Widerlegung wartet, sehen Sie im Kommentar vom 18. Oktober 2024 bzw. in
    https://haintz.media/artikel/deutschland/digitale-zensoren-wie-die-bundesnetzagentur-die-meinungsfreiheit-gefaehrdet/#comment-2449

    Alternative 1:
    Dietrich von der Oelsnitz widerlegen (ebenfalls ein „Rechtspopo“.
    VDS-eV.de/wp-content/uploads/2017/02/rv38_tugend.pdf
    oder // tiny.cc/Hirngift (Achtung, das H GROß tatschen!)
    oder
    VDS-eV.de/infobriefe2021/infobrief-vom-5-september-2021-politische-kampfbegriffe-und-sprachmissbrauch/

    Alternative 2:
    Einfach verdachts- und definitionsbestätigend schweigen.
    >

    Huch … mit dem Begriff “Spaltung” hat Haintz keine große Freude, schreibt
    Report24.news/rechtsanwalt-haintz-staatsverweigerung-ist-realitaetsverweigerung-widerstand-wo-es-sinn-ergibt/

    Schock … denn die Globalisten-Waffe „Spalte, teile und herrsche.“ ist doch eine seit x-tausend Jahren hochbewährte Realität … ahhh, Entwarnung, ich habe mir das Interview angehört; sehr gute, andere Erklärung dort. Gefällt mir.

    [1] BlaueNarzisse.de/der-links-staat-garantiert-die-buergerrechte-nur-noch-theoretisch/

    Einladung:
    Aufgewacht-Magazin.de/produkt/eintrittskarte-netzwerktag-2025/

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