Impfkomplikationen sind Nebenwirkungen, die über das übliche Maß an Impfreaktionen hinausgehen. Solche schweren Reaktionen können langfristige gesundheitliche Beeinträchtigungen verursachen, darunter Herzmuskelentzündungen, Thrombosen, Gehirnentzündungen oder das Guillain-Barré-Syndrom, das unter anderem Muskelschwäche zur Folge hat.
Lange Zeit galt der neue Impfstoff in der öffentlichen Wahrnehmung als sicher und nebenwirkungsfrei. Besonders Karl Lauterbach betonte in Talkshows und auf seinem 𝕏-Kanal immer wieder die Bedeutung und Wirksamkeit dieser neuartigen Vakzine. Dadurch ließen sich etwa 65 Millionen Menschen in Deutschland und 6 Millionen Personen in der Schweiz gegen das Coronavirus impfen.
Die Zahlen belegen, dass insbesondere der deutsche Gesundheitsminister mit seiner Einschätzung zu den Nebenwirkungen vollkommen falsch lag. Bis Ende März 2023 wurden dem Paul-Ehrlich-Institut (PEI) 338.333 Verdachtsfälle von Nebenwirkungen im Zusammenhang mit Coronaimpfungen gemeldet.
Im März 2023 vollzog sich eine bemerkenswerte Wandlung in der politischen Landschaft: Karl Lauterbach, zuvor als Impfpflicht-Fanatiker bekannt, avancierte zum Retter der Impfgeschädigten. Als deutscher Gesundheitsminister versprach er den Betroffenen Unterstützung. Bisher wurden jedoch nur 467 Impfschäden anerkannt.
Langsame Reaktion: Bundesamt für Gesundheit in der Schweiz
In der Schweiz ist gemäß dem Epidemiengesetz auch die Möglichkeit zur Entschädigung vorgesehen. Doch das BAG äußert sich größtenteils nicht dazu. Auf Anfrage von SRF gab das BAG bekannt, dass bislang rund 300 Anträge beim Generalsekretariat des Eidgenössischen Departements des Innern (EDI) eingegangen sind. Bisher seien keine Entschädigungen gewährt worden, da man die Prozesse der Gesuchsbearbeitung während der Pandemie neu etabliert habe. Das Bundesamt für Gesundheit hat auf die Anfragen von SRF schriftlich geantwortet. Dabei wurde auf die Frage nach den längeren Untersuchungszeiten zu schweren Impfnebenwirkungen in der Schweiz im Vergleich zu Deutschland und der bisherigen Nichtbewilligung von Entschädigungsgesuchen Stellung genommen.
„‚Das BAG klärt die Gesuche sorgfältig ab. Das Ziel ist festzustellen, ob ein Kausalzusammenhang zwischen den geltend gemachten gesundheitlichen Beeinträchtigungen und der Impfung besteht. Das Eidgenössische Departement des Innern erachtet es als möglich, dass im laufenden Jahr Verfügungen erlassen werden, welche eine Entschädigung bzw. Genugtuung vorsehen.‘
SRF
Im Weiteren schreibt das BAG:
‚Für den Begriff Post-Vac-Syndrom existiert noch keine international anerkannte, standardisierte Falldefinition. Bestimmte, in der Regel länger andauernde und sehr heterogene Beschwerden nach einer Covid-19-Impfung werden inzwischen teils als Post-Vac-Syndrom bezeichnet. Diese Symptome oder Beschwerden können denen von Long Covid bzw. Myalgischer Enzephalomyelitis/Chronischem Fatigue-Syndrom (ME/CFS) ähneln.
Das BAG verfolgt im engen Austausch mit Swissmedic die wissenschaftlichen Erkenntnisse zur Wirksamkeit und Sicherheit der Impfstoffe sowie die Empfehlungen und Richtlinien, welche die Gesundheitsbehörden anderer Länder und medizinischen Fachgesellschaften aussprechen.‘”
Schweizer Verein fordert Anerkennung und Unterstützung für Opfer von Impfnebenwirkungen
Der Verein Post-Vakzin-Syndrom Schweiz vertritt die Interessen von Personen, die infolge der COVID-19-Impfung schwerwiegende und/oder langanhaltende Nebenwirkungen erfahren haben. Präsident des Vereins Gregor Haab versteht das Schweigen nicht. Dem SRF gegenüber sagt er, das Thema werde seit drei Jahren tabuisiert. Dabei gäbe es in der Schweiz möglicherwiese zwischen 1.200 und 1.800 Menschen, die einen Impfschaden erlitten haben.
„Das Thema ist nach wie vor tabuisiert: Über drei Jahre nach Beginn der Impfkampagne wird das nach unserem Empfinden unter den Tisch gewischt.“
Gregor Haab /SRF
Der Verein fordert eine umgehende Unterstützung von Wissenschaftlern, Behörden, Politikern und dem Bundesrat, damit sich die Gesundheits- und Lebenssituation von Betroffenen verbessert.
Doch bisher warten Geschädigte vergeblich auf eine Bearbeitung ihrer Anträge und das zuständige Amt schweigt.