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"Schlag die Nazisau"
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Gewaltsaufrufe gegen „rechts“ von „Die Linke“ laut StA Berlin nicht strafbar

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Ein Mandant von uns wurde kürzlich wegen Volksverhetzung verurteilt, weil er „die Grünen“ kritisiert hat. Wenn auf einer Wahlparty der Linken offen zu Gewalt gegen „Nazis“ und „rechts“ aufgerufen wird, passiert nichts.
Zusammengefasst

Staatsanwaltschaft Berlin stellt Verfahren ein

Die Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft Berlin ist rechtlich gut begründet und nachvollziehbar.

Das Problem ist nur, dass diese Maßstäbe nur einseitig angewandt werden. Bemerkenswerterweise argumentieren die Staatsanwaltschaften vor allem dann für die Angezeigten, wenn diese aus einem Milieu kommen, das Mainstream ist oder von diesem geduldet wird.

Volksverhetzung gegen „die Grünen“

Völlig anders sieht es aus, wenn Oppositionelle eine undefinierte „Gruppe der Bevölkerung“ kritisieren. So wurde vor einigen Monaten Michael Schele, ein Mandant von uns, zu 160 Tagessätzen Geldstrafe wegen vermeintlicher Volksverhetzung verurteilt, weil er „die Grünen“ mit nachfolgendem Text kritisiert hatte.

Die Richterin am Amtsgericht Essen, Dr. Timke, sah in dem obigen Post eine strafbare Volksverhetzung, ebenso wie die politisch abhängige Oberamtsanwältin Wellmann von der Staatsanwaltschaft Essen. Das juristisch nicht vertretbare und von völliger Unkenntnis des Volksverhetzungstatbestands gekennzeichnete Urteil wird noch in einem gesonderten Beitrag thematisiert werden.

Richterin Dr. Timke hatte in der mündlichen Verhandlung selbst zugegeben, dass sie mit Volksverhetzung schon sehr lange Zeit nichts mehr zu tun hatte. Ihr juristisch unbrauchbares Urteil bestätigt dies.

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Markus Haintz

Markus Haintz ist Journalist und Rechtsanwalt mit dem juristischen Schwerpunkt in den Bereichen Medien- und Äußerungsrecht. Journalistisch befasst er sich vor allem mit den Themen Meinungsfreiheit, Recht sowie Innen- und Außenpolitik.

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