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#Gaza – Verwaltungsgericht Berlin kippt Verbot einer bewegten Kundgebung

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Das VG Berlin gab dem Eilantrag von Haintz legal heute insoweit statt, dass die Versammlung als bewegte Kundgebung durchgeführt werden kann, wenngleich ohne Kraftfahrzeuge. Der Beschluss ist ein großer Erfolg für den Anmelder, nach vielen willkürlichen Verboten in letzter Zeit.
Zusammengefasst

Die ursprünglich als „Drive4Gaza – FAHRRAD – MOTORRAD – AUTOKORSO“ angezeigte Versammlung am Sonntag, den 20. Juli, um 14:00 Uhr in Berlin findet nunmehr als bewegte Kundgebung ohne Kraftfahrzeuge statt. Angesichts einer Vielzahl von bewegten Kundgebungen, die in den letzten knapp zwei Jahren zum Thema Palästina/Gaza verboten wurden, ist der Beschluss ein wichtiger Erfolg für den Anmelder der Demonstration.

Gerade in letzter Zeit ist die Berliner Versammlungsbehörde dazu übergegangen, bewegte Kundgebungen mit den immer gleichen fadenscheinigen Argumenten zu verbieten. Den meisten Veranstaltern wurde pauschal unterstellt, dass derartige Versammlungen nur als Standkundgebungen keine unmittelbare Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellen würden. Auch das Verwaltungsgericht Berlin ist dieser Argumentation mehrfach zulasten der Demonstrationsveranstalter gefolgt. Der heutige Beschluss stellt hier einen bedeutenden Wendepunkt dar. Die Versammlungsfreiheit in Berlin wird dadurch gestärkt.

Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin

Wir veröffentlichen nachfolgend den Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin vom heutigen Nachmittag.

Streckenführung und Genehmigung des BMI

Die konkrete Streckenführung der Kundgebung wird noch in Kooperation mit der Berliner Polizei besprochen. Für den Moment ist folgende Kundgebungsstrecke geplant:


Auftaktkundgebung (Start)
Unter den Linden (Schlossplatz)

Wilhelmstraße
Dorotheenstraße
Scheidemannstraße
Heinrich von Gargernstraße
Paul-Löbe-Allee
Otto-von-Bismarck-Allee
Konrad-Adenauer-Straße
Reinhardstraße
Friedrichstraße
Check Point Charlie
Kochstraße
Wilhelmstraße

Schlusskundgebung:
Wilhelmstraße, Höhe U‑Bhf. Mohrenstraße

Das Bundesministerium des Innern hat die Durchführung eines Teils der Demonstration im befriedeten Bezirk genehmigt. Die Passage im Tenor des VG‑Beschlusses ist daher insoweit unbeachtlich und nicht mehr aktuell.

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Markus Haintz

Markus Haintz ist Journalist und Rechtsanwalt mit dem juristischen Schwerpunkt in den Bereichen Medien- und Äußerungsrecht. Journalistisch befasst er sich vor allem mit den Themen Meinungsfreiheit, Recht sowie Innen- und Außenpolitik.

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