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Freispruch im Habeck-Prozess
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Freispruch wegen vermeintlicher Beleidigung von Robert Habeck als „Volksverräter“

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Rechtsanwältin Melina Schwendenmann erwirkte am Amtsgericht Wiesbaden am Donnerstag, den 5. Februar 2026, einen Freispruch in einem Strafverfahren wegen vermeintlicher Majestätsbeleidigung zu Lasten des ehemaligen Bundeswirtschaftsministers Robert Habeck.
Zusammengefasst

Der Post hatte ca. 1200 Views, was das Gericht nicht als ausreichend für die Erschwerung von Habecks politischen Wirken ansah. Ausgelöst wurde das Verfahren von der Meldestelle „Hessen gegen Hetze“, welche die „Beweise“ wiederum an die Ermittlungsbehörden weitergab. Schwendenmann kommentiert das Urteil wie folgt:

„Ich halte den Begriff ‚Volksverräter‘ in diesem Kontext für zulässig. Wenn ein amtierender Wirtschaftsminister ein privatrechtliches Unternehmen (‚So Done‘) damit beauftragt, massenhaft Strafanzeigen zu erstatten, um Geldentschädigungen einzufordern (was belegt ist), dann darf man diesen Politiker in diesem Kontext als ‚Volksverräter‘ bezeichnen. Die Äußerung ist nicht völlig aus der Luft gegriffen, stellt keine Formalbeleidigung und auch keine Schmähkritik dar. Die Abwägung zwischen dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht von Herrn Habeck und der Meinungsfreiheit unseres Mandanten fällt zugunsten des Letzteren aus.“

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