Die Staatsanwaltschaft Kaiserslautern hat anscheinend kein Interesse mehr an der Verfolgung von angeblichen Urkundenfälschungen im Zusammenhang mit Corona-Impfpässen, die inzwischen ein paar Jahre zurückliegen.
Unserer Mandantschaft wurde vorgeworfen, im Dezember 2021 eine Bescheinigung für eine nicht durchgeführte Corona-Impfung bestellt zu haben und sich damit einer Urkundenfälschung nach § 267 StGB strafbar gemacht zu haben.
Der Sachverhalt wurde erst im Dezember 2024, also 3 Jahre nach der angeblichen Tat, zur Anzeige gebracht.
Nach den Ermittlungen bekam unsere Mandantschaft im Dezember 2025, also 4 Jahre nach der angeblichen Tat, eine Vorladung als Beschuldigter von der Polizei.
Wir haben unverzüglich die Verteidigung angezeigt und Akteneinsicht beantragt. Als uns im Februar die Akteneinsicht gewährt wurde, erhielten wir gleichzeitig die Mitteilung, dass das Verfahren wegen Geringfügigkeit nach § 153 StPO eingestellt wurde.
Die Staatsanwaltschaft Kaiserslautern war nach unserer Verteidigungsanzeige der Auffassung, dass die Schuld als gering anzusehen wäre und ein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung nicht bestehe, zumal die Tatzeit über 4 Jahre zurückliege. Auch sei das Gebrauchen einer falschen Urkunde nach diesem Zeitablauf schwer nachzuweisen.