„Die Präsidentin des Arbeitsgerichts hat die Parteien bereits auf die technischen Einschränkungen hingewiesen, die im Arbeitsgericht Berlin vorhanden sind. Das Arbeiten unter diesen Bedingungen ist dem Vorsitzenden nicht zuzumuten. Er hat sich auf die Parteien und ihr Rechtsproblem zu konzentrieren und nicht auf Probleme, die eine unzulängliche Technik heraufbeschwört.“
