Wie kürzlich auf Haintz Media berichtet, wurde am 4. April 2024 vor dem Amtsgericht Nienburg die Gerichtsverhandlung gegen Silke W. wegen des Vorwurfs der Volksverhetzung geführt. Während des Verfahrens wurde ein Prozessbeobachter auf Anordnung des Richters zunächst zu einer viertägigen Ordnungshaft verurteilt, nachdem er kommentierte, dass das Verfahren eine “Kasperei” sei.
Der Betroffene legte Beschwerde gegen diese Entscheidung beim Oberlandesgericht Celle ein, welches die Ordnungshaft auf einen Tag reduzierte.
Nun äußert sich der 72-jährige Willi in einem YouTube-Video der Freien Presse Sauerland, in dem er angibt, dass er an der Verhandlung gegen Silke W. teilnahm, um der Angeklagten Beistand zu leisten.
Willi berichtet in dem oben genannten Video (bei Minute 6:22), dass er zuvor selbst mehrmals als Beklagter und Angeklagter am Amtsgericht in Nienburg schlechte Erfahrungen gemacht hatte. Der genaue Tatworwurf wird aus dem Gespräch nicht ersichtlich. Er erklärt, bei einer nicht ordnungsgemäß angemeldeten Demonstration anwesend gewesen zu sein. Obwohl er kein Teilnehmer dieser Versammlung war, hätte er dort einen Polizisten provoziert, der später im Verfahren gegen ihn aussagte. Willi konstatiert, es habe im Rahmen dieser Anklage Aussage gegen Aussage gestanden, dennoch sei er verurteilt worden.
„Es wird kein Recht gesprochen. Es wird ein Urteil gesprochen.“
Willi im YouTube Video (Minute 7:20)
Willi führt weiterhin aus, dass ihn solche und ähnliche Vorkommnisse stark in seinem Gerechtigkeitsempfinden beeinträchtigen würden. Dies war auch in der Verhandlung gegen Silke W. der Fall. Er berichtet, Silke W. habe in ihrem Verfahren klar zum Ausdruck gebracht, dass sie mit dem Davidsstern ihr seelisches Mitgefühl für die Juden der damaligen Zeit ausdrücken wollte, indem sie deren Ausgrenzung dadurch nachempfunden habe. Im Kontext wirft er der Staatsanwaltschaft und dem Richter vor, dass sie seit einem halben Jahr Zeit gehabt hätten, ein Konzept für das Verfahren gegen Silke W. zu entwickeln. Dies habe dazu geführt, dass nicht alle Beobachter im Gerichtssaal zugelassen wurden, obwohl ausreichend Platz vorhanden gewesen sei. Außerdem seien fünf Justizbeamte zur Bewachung aufgestellt worden. Die Auflagen habe er akzeptiert. Willi mutmaßt allerdings, der Richter sei kein richtiger Richter (bei Minute 8:38). Dies führt er auf ein folgendes Kreuzverhör gegen Silke W. zurück, bei dem auch die Staatsanwaltschaft ihren Beitrag geleistet habe. Willis Begründung für seine Vermutung liegt in der Annahme, der Richter kenne das Grundgesetz nicht, trotz der von ihm aufgelisteten Paragraphen. Irgendwann habe ihm der Vorgang des Gerichts gereicht, da er bemerkt habe, in welche Richtung dieser Prozess führe. Daraufhin sei er aufgestanden, um sich mit folgenden Worten an die weiteren Prozessbeobachter zu wenden:
„Diese Kasperei muss ich mir nicht antun.“
Willi im YouTube Video (Minute 9:06)
Als Reaktion auf diese Äußerung habe der Richter Willi zu sich zitiert und ihn gefragt, was er damit gemeint habe. Willi äußerte daraufhin seine Vermutung, es sei offensichtlich, in welche Richtung dieser Prozess verliefe, und dass aus seiner Sicht das Urteil ohnehin bereits feststünde. Der Richter habe ihn daraufhin angeschrien und ihm vier Tage Arrest verordnet. Seinem Einspruch sei der Richter vorerst nicht nachgekommen, und er habe weder einen Anwalt konsultieren noch seine Familie kontaktieren dürfen. Nachdem ihn vier Beamte aus dem Gerichtssaal abgeführt hatten, habe man ihn in einer Zelle mit einer Holzpritsche platziert. Dort habe er von 09:30 Uhr bis ungefähr 17:30 Uhr am Abend ohne persönliche Gegenstände, Nahrung oder Getränke verharren müssen. Willi beschreibt diese Bedingungen als unverhältnismäßig. Er betont, dass Messerstecher und Vergewaltiger frei herumlaufen würden, während er in einer Zelle aus Holz wie in Alcatraz gefangen gehalten worden sei. Zu diesem Zeitpunkt ging er immer noch von vier Tagen Ordnungshaft aus.
Willi berichtet, dass er am frühen Abend in die Justizvollzugsanstalt Sehnde überstellt wurde. Dort habe er das übliche Prozedere durchlaufen müssen, von einem Gesundheitscheck bis zur Ausgabe der Gefängniskleidung. Er hebt hervor, dass die Beamten freundlich waren. Aufgrund der Überbelegung sei ihm keine Einzelzelle zugewiesen worden. Er hätte jedoch darauf bestanden, nicht mit einem homosexuellen Mitgefangenen in einer Zelle untergebracht zu werden. Danach hätte man ihm die Möglichkeit gegeben, zwischen einem Serben und einem Gambianer aus Gambia, der fließend Deutsch gesprochen habe, zu wählen. Er habe sich aufgrund des Unterhaltungswertes für den Gambianer entschieden. Willi hebt hervor, dass sein Zellengenosse ein sehr guter und intelligenter Gesprächspartner gewesen sei. Gegen 18:00 Uhr am Abend habe er endlich etwas zu Essen und zu Trinken bekommen.
Willi fasst zusammen, dass es für ihn persönlich interessant gewesen sei, den Ablauf im Gefängnis zu erleben, trotz der aus seiner Sicht unverhältnismäßigen Freiheitsberaubung. Er unterstreicht, dass er überraschend freundlich und zuvorkommend behandelt wurde. Am folgenden Morgen wurde ihm gegen 09:06 Uhr mitgeteilt, dass er das Gefängnis verlassen dürfe. Er führt die verkürzte Haftzeit auf seinen Einspruch im Gerichtssaal zurück und freut sich über die 30,00 €, die er auf Kosten der Steuerzahler für die Haftzeit erhalten habe.