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Michael Wendler
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Cape Music inc. - Urheber bekannt, Urheber verzichtet auf Nennung

Konzerte 2025 – Wendler wehrt sich erfolgreich gegen falsche Berichterstattung

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HAINTZ.legal hat für Michael Wendler eine Unterlassungserklärung der Rheinischen Post wegen falscher Berichterstattung über seine Auftritte in Deutschland im Jahr 2025 erwirkt.
Zusammengefasst

Michael Wendler erlangte in den 2000er-Jahren mit Hits wie „Sie liebt den DJ“ oder „Wenn alle Stricke reißen“ deutschlandweite Bekanntheit. Der beliebte Schlagerstar ist heute vor allem eines: Ein eindrucksvolles Beispiel dafür, wie rasch die vermeintlich freie und tolerante Gesellschaft in ein Tribunal umschlagen kann. Nachdem er während der sogenannten Corona-Pandemie als einer der wenigen prominenten Menschen den Mut hatte, das öffentliche Narrativ zu hinterfragen, wurde er zur medialen Zielscheibe. Der Grund? Er hatte die Unverfrorenheit, den Finger in die Wunde zu legen und sich gegen Maßnahmen zu stellen, die Millionen Menschen in ihrer Freiheit beschränkten. Ab dieser Ära wurde der Meinungspluralismus in der deutschen Medienlandschaft mit sozialer Ächtung bestraft.

Mit dem Vorwurf, „Verschwörungstheorien“ zu verbreiten und ein „Demokratiefeind“ zu sein, wurde Wendler systematisch demontiert. Der mediale Höhepunkt dieser Hetzkampagne gipfelte sogar darin, ihn indirekt in die Nähe extremistischer Ideologien zu rücken – eine Behauptung, die bis heute immer wieder verbreitet wird. Infolgedessen warfen ihn Managements, Partner, ja sogar ein Sender wie RTL, der selbst nicht immer für moralische Feinfühligkeit bekannt ist, reihenweise über Bord.

Und wieder einmal ist Michael Wendler das Ziel medialer Falschaussagen – diesmal wegen eines Artikels der Rheinischen Post (RP). Die Zeitung behauptet, Wendler habe „keine Auftritte mehr in Deutschland“. Als Reaktion fordert Wendler nun per Unterlassungsaufforderung, dass solche geschäftsschädigenden Falschbehauptungen sofort gestoppt werden.

Rheinische Post: Die Story und Fake News

Ein unscheinbarer Kiosk in Hilden wird zum Schauplatz: Markus Simons, Betreiber des „Kiosk am Kreisel“, wollte seinem vierjährigen Jubiläum einen prominenten Glanz verleihen. Die Idee: Ein Auftritt von Michael Wendler im März 2025. Dies sollte nicht nur Fans des Schlagersängers begeistern, sondern laut Aussage des Kioskbesitzers offenbar auch Wendlers Ruf rehabilitieren. Simons, ein erklärter Wendler-Sympathisant, argumentierte, dass der Sänger in der Vergangenheit in Hilden gut ankam und seine Musik immer noch viele Menschen anspreche.

Doch Simons‘ Vorstoß hatte klare Bedingungen. Wendler sollte sich von seinen kontroversen Äußerungen der Vergangenheit distanzieren und eine glaubwürdige Entschuldigung abgeben.

„Wenn er noch so denkt wie früher, ist keine Zusammenarbeit möglich.“

Markus Simons / Rheinische Post

Dass Wendler jedoch tatsächlich auftreten würde, war nie fest vereinbart. In den sozialen Medien dementierte Wendler dieses Vorhaben.

Die Rheinische Post hat Wendler in den letzten Jahren immer wieder konsequent als Symbolfigur gesellschaftlicher Spaltung dargestellt. Auch die jüngste Berichterstattung untermauert ein Narrativ, das Wendler nicht als Künstler, sondern als gesellschaftliche Persona non grata zeichnet. Im Zusammenhang mit der Geschichte rund um den Kiosk in Hilden behauptet die Rheinische Post, Wendler lebe „mit seiner Frau“ in den USA und habe „keine Auftritte in Deutschland mehr“.

Screenshot / Rheinische Post / Artikel inzwischen geändert

Michael Wendler lässt sich nicht länger in die Defensive drängen. Nachdem die Schlagzeile eine vollständige Abkehr von der deutschen Öffentlichkeit unterstellt, fordert Wendler nun, vertreten durch die Kanzlei HAINTZ.legal, von der Rheinischen Post Verlagsgesellschaft mbH die Unterlassung der verbreiteten Falschbehauptung.

Der Kern des Streits: Falsche Tatsachenbehauptung

Die rechtlichen Implikationen der Verbreitung unwahrer Tatsachenbehauptungen und deren Auswirkungen auf das Persönlichkeitsrecht sind in der aktuellen Unterlassungsaufforderung klar umrissen. Diese Tatsachenbehauptung ist nicht nur unwahr, sondern stellt eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts des Betroffenen dar. Konkret geht es um die Schädigung der Künstlerehre, welche einen wesentlichen Bestandteil seines Persönlichkeitsrechts darstellt, das durch die Grundrechte des Artikels 1 und 2 des Grundgesetzes geschützt ist.

Nach Auffassung des Rechtsanwaltes Markus Haintz schädige die falsche Tatsachenbehauptung den Ruf des Mandanten erheblich. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht schützt nicht nur die ideellen, sondern auch die wirtschaftlichen Interessen einer Person. In diesem Fall geht es insbesondere um die potenziellen geschäftlichen Konsequenzen, die sich aus der unwahren Behauptung ergeben. Wendler werde in seiner beruflichen Existenz als Künstler beeinträchtigt, da die Verbreitung dieser Behauptung potenzielle Geschäftspartner und Veranstalter abschrecken könnte.

Die Verletzung des Persönlichkeitsrechts betrifft nicht nur den Ruf einer Person, sondern kann auch ihre sozialen und beruflichen Verhältnisse massiv beeinträchtigen. In diesem Fall wird durch die Falschbehauptung suggeriert, Wendler sei im deutschen Musikmarkt nicht mehr relevant, was negative Auswirkungen auf zukünftige Geschäftsbeziehungen haben könnte.

Die rechtliche Grundlage des Unterlassungsanspruchs

Die rechtliche Grundlage für den Unterlassungsanspruch von Wendler stützt sich auf eine Kombination aus verschiedenen Normen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) sowie den Grundrechten des Grundgesetzes. Der Unterlassungsanspruch wird hier aus § 1004 BGB analog in Verbindung mit § 823 Abs. 1 BGB hergeleitet, wobei das Persönlichkeitsrecht gemäß Art. 1 und 2 GG als geschütztes Rechtsgut in den Vordergrund rückt.

Ein weiterer wesentlicher Punkt ist, dass diese falsche Behauptung bereits zu einem Zeitpunkt verbreitet wurde, als deren Unwahrheit offensichtlich war. In solchen Fällen besteht kein schützenswertes Interesse an der weiteren Verbreitung der Falschdarstellung, da die Meinungsfreiheit in solchen Fällen hinter dem Schutz des Persönlichkeitsrechts zurücktritt. Der Bundesgerichtshof hat in ähnlichen Fällen klargestellt, dass die Verbreitung bewusst falscher Berichte rechtswidrig und rechtlich zu ahnden ist.

Falsche Behauptung über Wendler widerlegt – Konzerte für 2025 bestätigt

Die Aussage, Michael Wendler sei als Künstler in Deutschland nicht mehr aktiv und habe keinerlei Auftritte geplant, wird durch handfeste Beweise eindeutig widerlegt. Im Zuge seiner neuen Single „LIEBESCLOWN“ stehen für das Jahr 2025 bereits mehrere Konzerte in Deutschland fest im Kalender, darunter Veranstaltungen in renommierten Locations wie der Arena Oberhausen und dem Prater Nightlife Bochum. Diese Termine wurden öffentlich kommuniziert, unter anderem über Plattformen wie Telegram und Facebook, und sind somit einem breiten Publikum bekannt.

Trotz dieser offensichtlichen Faktenlage, die auch der Rheinischen Post durch Wendlers persönliche Richtigstellung nicht entgangen sein dürfte, wurde die falsche Darstellung dennoch veröffentlicht. Diese Verfälschung der Realität stellt nicht nur eine Täuschung dar, sondern auch eine Verletzung des Rechts auf ein unversehrtes öffentliches Bild.

Die Aufforderung zur Unterlassung und die Konsequenzen einer Nichtbefolgung

Die Kanzlei HAINTZ.legal hat der Rheinischen Post eine klare Frist gesetzt: Bis spätestens zum 21. November 2024 muss eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben werden. Diese Erklärung soll sicherstellen, dass ähnliche Aussagen zukünftig nicht erneut getätigt werden. Eine solche Erklärung ist ein zentrales juristisches Instrument, um die Wiederholungsgefahr auszuräumen und eine gerichtliche Auseinandersetzung abzuwenden.

Sollte die Verlagsgesellschaft dieser Aufforderung nicht bis zur festgelegten Frist nachkommen, behält sich Wendler vor, gerichtliche Schritte einzuleiten. Ziel dieser Maßnahmen ist es, die Wiederholungsgefahr zu beseitigen und seine Rechte durchzusetzen.

Falschbehauptungen und Rufschädigung: Der mediale Umgang

Der Fall Michael Wendler zeigt, wie gefährlich und einflussreich Medien sein können, wenn sie Fakten verzerren und persönliche Narrative aufbauen. Doch Wendler wehrt sich juristisch gegen diese Verzerrung seiner Person und setzt damit ein wichtiges Zeichen für den Schutz der eigenen Rechte in einer Welt, in der die Medien oft die Kontrolle über das öffentliche Bild übernehmen wollen.

Trotz all der negativen Darstellungen ist es den Medien nicht gelungen, Michael Wendler als Künstler zu verdrängen. Es ist wichtig zu betonen, dass er nach wie vor eine bedeutende Rolle in der Musikszene spielt und seine Relevanz weiterhin besteht. Für 2025 sind bereits mehrere Auftritte bestätigt, und Fans können sich endlich auf seine Rückkehr auf die Bühne freuen. Es wird Zeit, das Comeback des Künstlers zu würdigen und den Fokus auf die Musik zu richten, die ihn einst zu einer prominenten Größe in der Szene gemacht hat.

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Janine Beicht

Janine Beicht ist gelernte Kommunikationsdesignerin, arbeitet aber seit 2020 im Gesundheits- und Sozialwesen. Als Aktivistin engagiert sie sich besonders auf dem Gebiet der Psychologie unter dem Aspekt der jeweiligen politischen Machtinteressen.

2 Antworten

  1. Welch Aufwand betrieben wird, damit dieser Faschismus der vom Wendler vertriebenen wird aufrecht erhalten wird ist schon peinlich. Jeder durchschaut doch dieses Kasperle Theater. Der kann schwurbeln wie er will – sollten halt aber auch einfach dazu stehen und die Konsequenzen tragen was seine geteilten Lügen verursachen und sich nicht hinterm Grundgesetz verstecken. Bunt ist nunmal Bunt und nicht schwarz oder weiß.

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