Der Vorwurf lautet Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit im Kontext des Gaza-Krieges. Die Entscheidung stößt, wie zu erwarten war, international auf geteilte Reaktionen. Selbstverständlich lehnt Israel sie vehement ab, selbstverständlich begrüßen Jordanien und die Hamas die Maßnahme. Deutschland als westlicher Partnerstaat befindet sich in der Bredouille.
Kriegsverbrechen auf beiden Seiten
Die Anklage gegen Netanjahu und Galant basiert auf dem Vorwurf, dass Israel wesentliche Güter wie Nahrung, Wasser und medizinische Hilfsmittel der Bevölkerung in Gaza absichtlich vorenthalten habe. Der Chefankläger Karim Khan hatte bereits im Mai entsprechende Haftbefehle beantragt. Beide Politiker werden als zivile Vorgesetzte für die Maßnahmen verantwortlich gemacht. Dem Hamas-Anführer Al-Masri werden ebenfalls Kriegsverbrechen vorgeworfen, insbesondere die Massaker vom 7. Oktober, bei denen mehr als 1.200 Menschen getötet und über 250 Geiseln verschleppt wurden.
Reaktionen
Netanjahus Büro bediente sich der üblichen Opferrolle und sprach von „antisemitischen Entscheidungen“, Israels Außenminister bezeichnete den Gerichtshof in Den Haag als „legitimationslos“. Der Zentralrat der Juden in Deutschland nannte die Vorwürfe „absurd“. Jordaniens Außenminister Safadi forderte, die Haftbefehle konsequent umzusetzen.
Deutschland, Unterstützer des IStGH, müsste Netanjahu bei einem Aufenthalt auf deutschem Boden verhaften und ausliefern. Man lieferte dieser Regierung, die nun offiziell als Kriegsverbrecher gilt, Waffen, die bei der Umsetzung derer sicherlich hilfreich waren. Außenministerin Annalena Baerbock bezeichnete Israels Premier als „unseren engsten Verbündeten im Nahen Osten“. Gleichzeitig unterstützt man aber das Völkerrecht. Regierungssprecher Hebestreit erklärte, Deutschland werde sich an die Entscheidungen des IStGH halten. Die weitere militärische Unterstützung Israels dürfte vor diesem Hintergrund schwer mit den Prinzipien einer regelbasierten Außenpolitik vereinbar, die Baerbock und die Bundesregierung stets betonen.
Die US-Regierung zweifelt sogar an den Haftbefehlen des IStGH gegen Israels Premier Netanjahu und stellt die Kompetenz des Gerichts infrage. Sie spricht von „beunruhigende[n] Verfahrensfehler[n]“ und zweifelt an der Zuständigkeit in diesem Fall, so ein Sprecher des Nationalen Sicherheitsrates laut Welt.
Umsetzung der Haftbefehle
Der IStGH selbst hat keine Möglichkeiten, Haftbefehle durchzusetzen. Die 124 Mitgliedsstaaten sind aber verpflichtet, die Gesuchten festzunehmen, sollten sie ihr Territorium betreten. Staaten wie die USA, Israel oder Russland haben das Statut des Gerichtshofs nicht ratifiziert, wodurch eine Vollstreckung dort ausgeschlossen ist.
Netanjahus politische und diplomatische Bewegungsfreiheit dürfte durch den Haftbefehl stark eingeschränkt werden. Die Niederlande haben bereits angekündigt, ihn im Falle einer Einreise festzunehmen.
4 Antworten
Wenn rechte die Verurteilung eines rechten Regierungschefs feiern, hat das schon was für sich.
Rechte?
Wenn ich Betreiber dieser Seite wäre,
würde die Zeit der Redaktion und der Leser und somit auch deren Spendengeld durch sofortige Löschung solcher Störungen geschont werden. Egal, wie dann (gewollt und vorsätzlich provoziert) Zensur! Zensur! Zens… geschrien wird.
Längere Begründung im vermutlich verpufften Kommentar 860:
haintz.media/artikel/recht/dr-fuellmich-ist-insolvent/#comment-860
HEILstoff, 14 Tage 2 x täglich lesen und unter’s Kopfkissen legen:
Manfred Kleine-Hartlage:
https://sezession.de/30039/war-der-nationalsozialismus-links
Neitzke zitiert Neitzke
(den echten; es gibt leider mind. einen Identitätsfälscher gegen den ich auch nur dann irrelevant vorgehen könnte, wenn ich mir eine internationale Gruppe aus Medienrecht-Anwälten leisten könnte) systemrelevant für den nächsten Fall, egal, ob er Benjamin N. oder sonstwie heißt:
“Es gibt keine Frist, innerhalb derer die Richter entscheiden müssen, ob sie einen Haftbefehl erlassen.“
+
“AW: Gericht antwortet nicht
Immerhin hat sich das Bundesverfassungsgericht 2015 auch schon einmal selbst zu 3.000 Strafe verurteilt, weil es zu langsam war (NJW 2015, 3361).”
aus
haintz.media/artikel/deutschland/ampel-unter-druck-verfassungsgericht-kippt-wahlrechtsreform/#comment-341
Im Klartext:
Wir dulden und bezahlen weltweit legalisierte Arbeitsverweigerer einer Scheingerechtigkeit. Und DAS — das feige Schweigen der Sklavenlämmer und anonym vermummten Kommentarspalten-Vermüller — ist das eigentliche, tägliche Problem, egal, ob wir über brennende Asylheime, atomare Verstrahlung des lästigen Wirtschaftskonkurrenten Europa oder politisch korrekte Häkeldeckchen-Muster reden.
Nun zum konkreten, chronischen „Einzelfall“ Benjamin N. eine Klartextbotschaft und eine ins und ans Zitat geklammerte, vermutende / mutmaßliche [1] Prognose [2].
Suggestiv-Botschaft der Haftbefehlaussteller:
Seid froh und dankbar, daß wir für den schönen Schein der Scheindemokratie überhaupt das Papierchen ausgestellt haben, statt euch hinter der Schweigemauer maximal zu erniedrigen.
„Die weitere militärische Unterstützung Israels dürfte vor diesem Hintergrund schwer [aber trotzdem] mit den Prinzipien einer regelbasierten Außenpolitik vereinbar sein, weil für brd-deutsche Politiker erfahrungsgemäß gilt
1. Was geht mich mein Geschwätz von gestern an.
2. Staatsräson hat oberste Priorität (volksnah gekürzt: Lebenslänglich für Israel (u. Ukraine) arbeiten, liefern, kämpfen und auf Bedarfsbefehl (am Brandenburger Tor) sterben.
Nancy Faeser:
„Der Schutz jüdischer und israelischer Einrichtungen, das wissen Sie, hat oberste Priorität“,
Deutsche-Stimme.de:
„Zum Wohle des deutschen Volkes. Bundeskanzler und Bundesminister legen einen Amtseid ab, in dem sie schwören, sich dem Wohle des deutschen Volkes [mit oberster Prioriät — I. N.] zu widmen.“
Deutsche-Stimme.de/Politikerhaftung juckt die Sklaven in der „Leistungs-, Wettbewerbs- und sozialen Marktwirtschaftsgesellschaft“ nicht, weil sie Sklaven bleiben WOLLEN.
Einzelfallübergreifender, systemrelevanter Lesetipp, neues Printmediem NUR für Schweizer oder auch in der BRD legal? Oktoberheft:
expresszeit…com/ausgabe-63-alles-unter-kontrolle-teil-1-2/ez10063.1
[1] Geschäftsidee: Das Große Wörterbuch des Juristenjargons
(der ebensowenig für Klarheit, Allgemeinverständlichkeit und Rechtssicherheit beseitigt wird, wie die aufgeblasene Bürokratie, weil die Systemveranstalter und ihre Sklaven nicht relevant daran interessiert sind)
[2] Tautologisch-pleonastischer Schwachsinn, weil Prognosen immer Vermutungen sind. Aber in dieser Zeit galoppierender Sprachverbrennung ist kein streitpräventierender Selbstschutzverstärker stark genug.