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„Spitze des Eisbergs“: Schockierende Enthüllungen über sexuellen Missbrauch in der evangelischen Kirche

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Ein Forscherteam stellt eine neue Studie zu Missbrauchs-Fällen in tausendfacher Zahl in der Evangelischen Kirche und der Diakonie vor.
Zusammengefasst

Die Vorwürfe der Studie belaufen sich auf mehr als 2200 Opfer, die Vorfälle von sexuellem Missbrauch in der evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) hinterlassen haben sollen. In der Vergangenheit konzentrierte sich die Diskussion über Missbrauch in religiösen Einrichtungen hauptsächlich auf die katholische Kirche. Diese jüngste Untersuchung wirft jedoch Licht auf die bisher übersehene Epidemie innerhalb der evangelischen Kirche.

Die alarmierenden Ergebnisse der Studie

Eine umfassende Studie über sexualisierte Gewalt in der EKD und der Diakonie über mehrere Jahrzehnte hinweg hat mindestens 1259 Beschuldigte und mindestens 2225 Opfer dokumentiert. Erschreckend ist, dass 64,7 Prozent der Opfer männlich sind, was gängige Klischees über die Geschlechterverteilung von Missbrauchsopfern in Frage stellt. Die unabhängigen Forscher bezeichnen diese Ergebnisse als „Spitze des Eisbergs“ und betonen, dass die tatsächlichen Zahlen noch höher sein könnten.

Die mit 3,6 Millionen Euro geförderte Studie stützt sich auf Akten verschiedener Landeskirchen und diakonischer Einrichtungen, ergänzt um bekannte Fälle aus diesen Organisationen. Die Forscher räumen eine erhebliche Dunkelziffer ein und schätzen, dass die tatsächliche Zahl der sexuell missbrauchten Kinder und Jugendlichen bei bis zu 9355 liegen könnte, bei 3497 beschuldigten Tätern.

Herausforderungen bei den Ermittlungen

Obwohl die EKD die Studie im Jahr 2020 initiiert hat, kritisieren Experten den eingeschränkten Zugang zu Personalakten, der von den vereinbarten Bedingungen abweicht. Im Vergleich zu ähnlichen Untersuchungen in der katholischen Kirche war die Studie mit größeren Einschränkungen konfrontiert, da nur eine der 20 Landeskirchen eine umfassende Einsicht in alle Personalakten gewährte. Diese Einschränkung hatte zur Folge, dass eine beträchtliche Anzahl von Beschuldigten und Opfern in dieser speziellen Gerichtsbarkeit nicht aufgedeckt wurde.

Die Antwort der evangelischen Kirche

Die EKD, die 20 Landeskirchen und bundesweit 19,2 Millionen evangelische Christen vertritt, äußerte tiefe Reue über die durch die Studie aufgedeckten Gräueltaten. Kirsten Fehrs, die derzeitige EKD-Vorsitzende, entschuldigte sich bei der Vorstellung der Studie in Hannover in aller Form und räumte ein, dass die Institution eine Mitschuld trage. Fehrs erklärte, die Kirche müsse die Ergebnisse demütig akzeptieren und sich ernsthaft mit dem allgegenwärtigen Problem auseinandersetzen.

Entschädigung für Opfer

Als eine Form der Wiedergutmachung können Opfer sexualisierter Gewalt innerhalb der evangelischen Kirche eine individuelle freiwillige Entschädigung beantragen. Diese Entschädigungen, die sich an der EKD orientieren, liegen in der Regel zwischen 5000 und 50.000 Euro. Bis Ende 2022 verzeichnete die EKD 858 Anträge auf solche Anerkennungsleistungen.

Eine breitere Perspektive: Das Problem quer durch die religiösen Institutionen

Die Enthüllungen innerhalb der evangelischen Kirche sind ein deutlicher Hinweis auf das umfassendere Problem des Kindesmissbrauchs in religiösen Einrichtungen, einschließlich der katholischen Kirche. Dieses endemische Problem erfordert einen umfassenden Ansatz, bei dem der Schwerpunkt auf dem Schutz der Opfer und der Verhinderung künftigen Schadens liegt. Jede Lösung muss gründliche Untersuchungen, die Bestrafung der Täter und die Abschaffung von Systemen beinhalten, die dem Schutz der Institution Vorrang vor dem Wohl der Kinder einräumen.

Die schockierenden Ergebnisse der Studie über sexuellen Missbrauch in der Evangelischen Kirche in Deutschland erfordern sofortiges und umfassendes Handeln. Das Eingeständnis des Problems und die Entschuldigung sind entscheidende Schritte, aber wirkliche Heilung und Gerechtigkeit können nur durch systemische Veränderungen erreicht werden, die der Sicherheit und dem Wohlergehen der Opfer Vorrang vor dem Schutz des institutionellen Rufs einräumen. Religiöse Einrichtungen, unabhängig von ihrer Konfession, sind in der Pflicht, den Kreislauf des Missbrauchs zu durchbrechen und ein Umfeld zu schaffen, das die Sicherheit der Schwächsten in ihrer Gemeinschaft gewährleistet.

(Ein Beitrag von Vicky Richter)

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