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AfD Berufsverbot
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Rheinland-Pfalz und das geplante AfD-Berufsverbot

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Der Kampf gegen vermeintliche Verfassungsfeinde erreicht eine neue Dimension: AfD-Mitglieder sollen künftig den Staatsdienst verlassen oder werden gar nicht erst eingestellt. Das Ministerium nutzt eine Beobachtungsliste des Verfassungsschutzes, die juristische Experten heftig kritisieren.
Zusammengefasst

»In Rheinland-Pfalz« eskaliert der politische Druck gegen Oppositionelle. Innenminister Michael Ebling von der SPD hat eine Verschärfung der Einstellungspraxis im öffentlichen Dienst angekündigt, die AfD-Mitglieder explizit ausschließt. Bewerber müssen künftig schriftlich versichern, keiner extremistischen Organisation anzugehören oder in den letzten fünf Jahren angehört zu haben. Eine vom Verfassungsschutz gepflegte Liste dient als Grundlage, auf der die AfD aufgeführt wird, da sie in dem Land beobachtet wird. Ebling betont, Verfassungstreue sei eine unverrückbare Pflicht, ohne Ausnahmen. Wer die Erklärung verweigert oder Zweifel an seiner Loyalität nicht beseitigt, scheidet aus. Solche Zweifel entstehen bereits durch Mitgliedschaft in einer als Verdachtsfall eingestuften Gruppe.

Die Verfassungstreue ist kein Wunsch, keine Empfehlung, kein Lippenbekenntnis, sie ist die unverrückbare Pflicht jedes Beamten in unserem Land. Wer sich in den Dienst dieses Staates stellt, muss jederzeit loyal zur Verfassung stehen, ohne Wenn und Aber.

»Michael Ebling / Rheinland Pfalz«

Diese Maßnahme beruht auf einer Neufassung der »Verwaltungsvorschrift zur Verfassungstreue«, die das Innenministerium schon vor einer bundesweiten Einstufung der AfD als extremistisch vorbereitet hat. Für bestehende Beamte wie Lehrer oder Polizisten gilt weiterhin das Landesdisziplinargesetz: Bei konkreten Anhaltspunkten für Verstöße gegen die Treuepflicht leitet man Disziplinarverfahren ein, die bei Bestätigung zu Entlassungen führen können. Allerdings hängt alles von den Einzelfallumständen ab; pauschale Ansätze sind ausgeschlossen.

Politische Reaktionen: Von Verfassungsbruch bis zu leerer Rhetorik

Die AfD wehrt sich vehement gegen diese Pläne. Bundestagsabgeordneter Sebastian Münzenmaier, Vize-Landesvorsitzender, wirft Ebling antidemokratische Methoden vor, da kein Verbotsverfahren gegen die Partei begründet sei. Stattdessen stelle man jedes Mitglied unter Generalverdacht, was eine Umkehrung der Beweislast bedeute und die Parteienfreiheit verletze.

„Weil er und die SPD wissen, dass es keinerlei Grundlage für ein AfD-Verbotsverfahren gibt, greift Ebling zu antidemokratischen Mitteln und bedroht AfD-Mitglieder mit Berufsverboten. […] Das ist eine politische Bankrotterklärung und ein Angriff auf die freiheitlich demokratische Grundordnung“

»Sebastian Münzenmaier / beck aktuell«

Fraktionschef Jan Bollinger ergänzt, dass bloße Mitgliedschaft ohne Fehlverhalten nicht über Einstellungen entscheiden dürfe; es gehe um politisches Denken statt Handeln. Die Partei plant juristischen und politischen Widerstand, rät Betroffenen zu Klagen.

„Wenn künftig bereits die bloße Parteimitgliedschaft – ohne konkretes Fehlverhalten – über eine Einstellung entscheiden und disziplinarische Konsequenzen nach sich ziehen kann, zählt nicht mehr das Handeln eines Beamten, sondern dessen politisches Denken.“

»Jan Bollinger / Sueddeutsche«

Auch die CDU kritisiert scharf: Parteichef Gordon Schnieder sieht in Eblings Vorstoß mehr leere Worte als Substanz. Der Minister habe kürzlich selbst auf eine abgestimmte Vorgehensweise mit Bund und Ländern hingewiesen und das Klageergebnis gegen die Verfassungsschutzeinstufung abwarten wollen. Nun ignoriere er Rechtssicherheit und handle voreilig.

„Verfassungsfeinde gehören nicht in den Staatsdienst, darin sind wir uns überparteilich einig. Wer unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung bekämpft, darf sie nicht gleichzeitig von innen heraus aushöhlen. Was Innenminister Ebling heute präsentiert, ist jedoch mehr Show als Substanz.“

»Pressemiteilung / CDU«

Im Kontrast dazu bevorzugt »Hessens Innenminister« Roman Poseck von der CDU eine bundesweite Abstimmung. Hessen plane keine flächendeckenden Befragungen zu AfD-Mitgliedschaften und verweist auf eine Arbeitsgruppe der Innenministerkonferenz, die Auswirkungen auf den öffentlichen Dienst und das Waffenrecht prüft. Poseck unterstreicht, der öffentliche Dienst in Hessen habe kein Extremismusproblem; Beamte stünden überzeugt für die Grundordnung ein. Extremistenfälle seien rar, wie die laufende Entlassung von Polizisten aus rechtsextremen Chatgruppen zeige. Gesetze zur Einbeziehung von Verfassungsschutzerkenntnissen bei Einstellungen, etwa bei Polizisten, wurden erweitert, weitere Prüfungen laufen, immer unter Beachtung rechtlicher Grenzen. Gerichte forderten stets Einzelfallbetrachtungen.

Historische Parallelen: Der Schatten des Radikalenerlasses

Diese Entwicklungen erinnern an den »Radikalenerlass« von 1972, der sogenannte Verfassungsfeinde aus dem öffentlichen Dienst fernhalten sollte. Darin hieß es:

»Screenshot / Soz[Wiss]Archiv«

Damals prüfte man 3,5 Millionen Personen, was zu hunderten Ablehnungen und Entlassungen führte, hauptsächlich als solche bezeichnete Linksextreme, auch Lehrer.

„Bis 1991 wurden insgesamt 3,5 Millionen im öffentlichen Dienst überprüft. In der Folge wurden mehr als tausend Schul- und Hochschullehrkräfte nicht eingestellt, weil sie als „linksextrem“ galten. Für diese Einstufung genügte unter Umständen schon eine kapitalismuskritische Dissertation. Rund 260 Personen wurden entlassen.“

»SWR KULTUR«

Jede Einstellung oder Überprüfung involvierte Regelanfragen beim Verfassungsschutz; Aktivitäten gegen die Verfassung führten zu Ausschlüssen. Heute zielen ähnliche Mechanismen auf Rechte, doch der Kern bleibt: Ein misstrauischer Staat degradiert Bürger zu Untertanen unter dem Vorwand innerer Sicherheit. Die frühere Innenministerin Nancy Faeser formulierte es pointiert: Wer den Staat verhöhne, müsse mit einem starken Staat rechnen. Solche Ansätze untergraben die Freiheit, die sie schützen sollen.

»Nancy Faeser / 𝕏«

Der aktuelle Vorstoß in Rheinland-Pfalz verkörpert die Maxime »Bestrafe einen, erziehe hundert«, wie Mao sie anwandte. Indem man AfD-Mitglieder isoliert, signalisiert man Abschreckung, besonders in ländlichen Gebieten mit starker AfD-Unterstützung. Kosten könnten aus Programmen wie dem undemokratischen Program »Demokratie leben!« gedeckt werden. Während die »Linkspartei, trotz SED-Nachfolge« und sozialistischer Ambitionen, als Teil der demokratischen Mitte gilt und schweigt, trifft es nur die AfD. Ebling, geboren 1967, mag den Radikalenerlass nicht erlebt haben, doch die Parallelen sind unübersehbar: Überforderte Verfassungsschützer, Schnüffelei und ineffiziente Kontrollen.


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Bundesweite Eskalation: Mehr Länder schließen sich an

Eine »SPIEGEL-Abfrage« offenbart, dass immer mehr Bundesländer sogenannte „Extremisten“ vom Staatsdienst fernhalten wollen. In Bayern, Baden-Württemberg und bald Rheinland-Pfalz müssen Bewerber ihre Zugehörigkeit zu extremistischen Organisationen angeben, die AfD mit auf der Liste. Regelabfragen beim Verfassungsschutz sind Standard: In Brandenburg für alle Beamten, in Hamburg und anderen für Polizisten, in Mecklenburg-Vorpommern für Justizmitarbeiter. Schleswig-Holstein, Hessen und Hamburg planen Ausweitungen. Anlasslose Prüfungen werden zum Normalzustand.

„In Bayern, Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz sollen Bewerber für den öffentlichen Dienst angeben, ob sie Mitglied einer extremistischen Organisation sind. Dafür wird ihnen eine Liste vorgelegt, auf der auch die AfD steht.“

»SPIEGEL«

Die AfD reagierte nach dem Bericht des Verfassungsschutzes mit einer »Handreichung« für betroffene Beamte: Die Einstufung als „gesichert rechtsextremistisch“ reiche allein nicht für Entlassungen oder Kündigungen. Sie rät zu differenzierter Wortwahl und verfassungskonformen Äußerungen. Intern befürchtet die Partei Abwanderung von Beamten, Soldaten und Richtern, wie in ihrer Klage gegen das Gutachten hervorgeht. Viele Mitglieder, darunter Lehrer, Polizisten und Richter, haben sich besorgt gemeldet; einige traten aus, hunderte sollen betroffen sein. Dennoch: AfD-Politiker wie Björn Höcke bleiben verbeamtete Lehrer, wenn auch beurlaubt; ehemalige Abgeordnete streben Rückkehr als Richter an.

Juristische Widersprüche

Staatsrechtler warnen vor Verfassungsbrüchen. Joachim Wieland aus Speyer betont, das Grundgesetz gewähre gleiches Recht auf Zugang zum Dienst nach Eignung, Befähigung und Leistung; Eignung müsse einzelfallweise geprüft werden. Pauschale Ausschlüsse für AfD-Mitglieder seien unzulässig.

„Jeder hat das gleiche Recht zum Zugang zum öffentlichen Dienst nach Eignung, Befähigung und Leistung. Und die Frage, ob jemand geeignet ist, muss in jedem Fall einzeln entschieden werden.“

»Joachim Wieland / SWR«

Josef Franz Lindner aus Augsburg fordert Gespräche mit Bewerbern: Nachfragen zu Haltung gegenüber Parteiausagen, Aktivität, Eintrittsgründen. Ziel: Feststellen, ob sie fest auf Grundgesetzboden stehen. Christoph Gröpl aus Saarbrücken ergänzt, pauschal anzunehmen, AfD-Mitglieder seien da nicht treu, verstoße gegen Demokratie; Beitritt zu nicht verbotenen Parteien müsse erlaubt bleiben.

„Wenn ein Bewerber angibt, Mitglied in der AfD zu sein, dann muss der Dienstherr mit dem Bewerber ein Gespräch führen. Darin muss er zum Beispiel nachfragen, wie der Bewerber zu den verfassungsrechtlich problematischen Äußerungen der Partei steht, ob er sich damit identifiziert. Dann muss der Dienstherr nachhaken, ob der Bewerber nur passives Mitglied oder sogar aktives Mitglied ist. Ob er Ämter und Funktionen in der AfD hat. Warum er in die Partei eingetreten ist usw.“

»Josef Franz Lindner / SWR«

Dies offenbart die Widersprüche: Das Ministerium schließt Einzelfallprüfungen aus, doch ein Entwurf der Vorschrift sieht sie vor. Experten urteilen, Eblings Aussagen widersprächen dem Entwurf, er schieße übers Ziel hinaus, um ein Zeichen zu setzen. Rheinland-Pfalz stehe allein da: Das Bundesinnenministerium prüft einzelfallweise, Bayern sieht bloße Mitgliedschaft nicht als Treuezweifel. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte urteilte 1995, Mitgliedschaft in extremistischen Parteien reiche nicht für Entlassungen – das gelte auch für Einstellungen.

Die wachsende Macht des Verfassungsschutzes

Der Verfassungsschutz gewinnt durch den AfD-Kampf immense Macht. Seine Hochstufung der Partei als „gesichert rechtsextremistisch“, trotz gerichtlicher Aussetzung, stößt nach medialer Dauerbeschallung des ÖRR, auf breite Zustimmung: »67 Prozent halten die AfD für rechtsextrem«. Das Amt führte »laut WeLT«, 80.000 Sicherheitsprüfungen jährlich durch, bundesweit 2,6 Millionen Anfragen. Es entscheidet faktisch über Einstellungen in Polizei, Rüstung, Einbürgerungen, Waffen- und Jagdscheine, dank Monopol auf Bewertungen.


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Diese Erweiterung umfasst Geheim- und Sabotageschutz, Verteidigung der Grundordnung. Die gerichtliche Kontrolle bleibt begrenzt: Zwar hat das Bundesverwaltungsgericht bisher alle Verbote „rechtsextremer Vereinigungen“ bestätigt, machte jedoch 2025 eine Ausnahme beim »Magazin Compact«. Das Verbot wurde aufgehoben, weil dessen verfassungsfeindliche Inhalte nicht als prägend eingestuft wurden. Auch migrationskritische Äußerungen wertete das Gericht als zulässige politische Kritik. Ein AfD-Verbotsverfahren könnte an derselben rechtlichen Hürde scheitern – dem Nebeneinander von extremen, aber rechtlich zulässigen Positionen.

»Die AfD klagte erfolgreich«: Das Kölner Gericht setzte die Hochstufung aus. Trotz jahrelanger politischer und medialer Diffamierung zeigt sich die AfD stabil: Ein massiver Mitgliederschwund bleibt aus, die Wähler reagieren unbeeindruckt. Für »82 Prozent der AfD-Anhänger« spielt die Einstufung durch den Verfassungsschutz keine Rolle, entscheidend bleiben Inhalte.

„Mir ist es egal, dass die AfD als rechtsextrem gilt, solange sie die richtigen Themen anspricht.“

»Berliner Sonntagsblatt«

Der Verfassungsschutzbericht 2024 lässt die AfD im Vorwort unerwähnt, wirkt in Struktur und Sprache rückständig. Das Vertrauen in die Behörde ist ohnehin seit dem NSU-Skandal schwer beschädigt. Als untergeordnete Behörde des Bundesinnenministeriums handelt der sogenannte Verfassungsschutz nicht unabhängig, sondern folgt politischer Linie. Wer dort entscheidet, setzt die Maßstäbe und wenn ideologisch gefestigte Linksextreme die Deutungshoheit haben, wird auch nach diesem Weltbild beobachtet, bewertet und verfolgt. Trotzdem wird der Dienst heute als hochkompetent verkauft, ungeachtet seiner nachweislichen Fehlleistungen, und er gewinnt weiter an Macht.

Gesellschaftliche Tiefenwirkung

Der Umgang mit AfD-Mitgliedern im öffentlichen Dienst markiert eine Zäsur im Verhältnis von Staat und politischer Opposition. Rheinland-Pfalz agiert mit einem Ausschlussmechanismus, der weniger auf individueller Eignung als auf pauschalem Verdacht basiert, gestützt auf eine Verfassungsschutzbewertung, deren politische Abhängigkeit offenkundig ist. Die Rückkehr zu Methoden des Radikalenerlasses offenbart einen alarmierenden Paradigmenwechsel: Nicht mehr das Verhalten zählt, sondern die Gesinnung, vorausgesetzt, sie ist der falschen Seite zuzuordnen. Innenminister Ebling setzt auf Abschreckung statt Rechtsstaatlichkeit.

Doch das Vorgehen birgt verfassungsrechtliche Risiken, untergräbt das Prinzip der Einzelfallprüfung und beschädigt das Vertrauen in die politische Neutralität staatlicher Institutionen. Wer mit angeblicher Verteidigung der Demokratie beginnt, sollte nicht mit deren Aushöhlung enden.

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Janine Beicht

Janine Beicht ist gelernte Kommunikationsdesignerin, arbeitet aber seit 2020 im Gesundheits- und Sozialwesen. Als Aktivistin engagiert sie sich besonders auf dem Gebiet der Psychologie unter dem Aspekt der jeweiligen politischen Machtinteressen.

3 Antworten

  1. Wer Informations- und Motivationsprioritäten extrem suboptimal setzt,
    der gehört mehr zum Problem, als zur Lösung.

    Es folgt ein Prioritätshinweis im Erinnerungszusammenhang mit Barbara Lerner Spectre:
    „Europe will not survive.“
    https://rtde.online/international/250762-nur-frage-trump-spielt-mit-gedanken-moskau-st-petersburg-beschiessen-zu-lassen/

    RTde.online/europa/250714-ukrainische-abgeordnete-die-ukraine-braucht-menschen-keine-waffen/
    RTde.online/meinung/250669-atomare-atomare-atomare-welt/

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