Der Versuch einer Gruppe FDP-Politiker, den Solidaritätszuschlag per Verfassungsbeschwerde zu kippen, ist gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe urteilte: Der Soli bleibt vorerst bestehen, weil der Bund weiterhin finanzielle Altlasten aus der Wiedervereinigung zu tragen habe. Dies bedeutet eine krachende Niederlage für diejenigen aus der FDP, die sich gegen die Steuerlasten eingesetzt hatten.
FDP-Politiker scheitern auf ganzer Linie
Mit ihrer Beschwerde hatten insgesamt sechs FDP-Politiker das Ziel verfolgt, die umstrittene Ergänzungsabgabe zu Fall zu bringen. Ihr Argument: Der Solidaritätszuschlag sei spätestens mit dem Ende des Solidarpakts II im Jahr 2019 überflüssig geworden und damit verfassungswidrig.
„Darüber hinaus wollen wir den Solidaritätszuschlag vollständig abschaffen. Denn er hat sich mittlerweile zu einer Strafsteuer für den Mittelstand entwickelt.“
»FDP«
Doch die Karlsruher Richter sahen das anders. Der Bund, so ihre Begründung, habe weiterhin einen erhöhten Finanzbedarf aufgrund der Wiedervereinigung.
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In der »Begründung des Bundesverfassungsgericht« wird wörtlich folgendes ausgeführt:

Wichtig ist jedoch auch die Mahnung des Gerichts: Eine solche Abgabe dürfe nicht endlos erhoben werden. Der Gesetzgeber habe eine „Beobachtungsobliegenheit“. Mit anderen Worten heißt das, der Staat müsse rechtzeitig erkennen, wann der Soli endgültig überflüssig wird. Davon sind wir offenbar noch weit entfernt.
Der Solidaritätszuschlag: Einführung, Entwicklung und (teilweise) Abschaffung
Der »Solidaritätszuschlag«, kurz „Soli“, wurde in Deutschland erstmals am 1. Juli 1991 eingeführt. Dieser befristete Zuschlag von 7,5 % auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer diente der Finanzierung erheblicher finanzieller Belastungen, darunter die Unterstützung der Wiedervereinigung Deutschlands und die Kosten des Zweiten Golfkriegs.
Nach einer Pause wurde der Solidaritätszuschlag 1995 unbefristet wiedereingeführt, um die fortlaufenden Kosten der deutschen Einheit zu decken. Der Satz betrug zunächst wieder 7,5 % und wurde 1998 auf 5,5 % gesenkt.
Ab dem 1. Januar 2021 wurde der Solidaritätszuschlag für etwa 90 % der Steuerzahler abgeschafft, insbesondere für Gering- und Mittelverdiener. Lediglich die oberen zehn Prozent der Einkommensteuerpflichtigen sowie Kapitalgesellschaften blieben weiterhin zahlungspflichtig.

Milliarden bleiben im Staatssäckel
Hätte das Gericht anders entschieden, hätte das für den Bundeshaushalt dramatische Konsequenzen gehabt. Allein für das laufende Jahr sind Soli-Einnahmen von »12,7 Milliarden Euro« fest eingeplant. Ein plötzliches Ende der Abgabe hätte Löcher in die Haushaltskasse gerissen, die in Zeiten steigender Staatsausgaben kaum zu stopfen gewesen wären.
Das Bundesverfassungsgericht hätte zudem beschließen müssen, dass der Staat die Einnahmen aus dem Solidaritätszuschlag der vergangenen Jahre erstatten muss. Seit 2020 hätte dies laut »Tagesschau« rund 65 Milliarden Euro betragen.
Wirtschaft und Opposition fordern Abschaffung
Kaum war das Urteil verkündet, forderten Wirtschaftsverbände eine politische Lösung. Die Hauptgeschäftsführerin des Bundesverbands der Deutschen Industrie, Tanja Gönner, sprach von einem „herben Rückschlag“. Jetzt müsse die Politik handeln und den Soli endgültig abschaffen.
„Das Urteil ist ein herber Rückschlag für die Unternehmen. […] Die Abschaffung des Solidaritätszuschlags gehört in den Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung.“
»Tanja Gönner / ZEIT ONLINE«
Ähnlich äußerte sich Pter Adrian, der Präsident der Deutschen Industrie- und Handelskammer. Für Unternehmen sei eine vollständige Abschaffung »ein wichtiges Signal für spürbare Entlastungen«. Doch ob eine neue Regierung diesem Druck nachgibt, bleibt abzuwarten.
Die Union forderte Steuererleichterungen. Der CDU-Haushaltspolitiker Mathias Middelberg erklärte:
„Wir respektieren das Urteil. Dennoch sind jetzt dringend steuerliche Entlastungen für Unternehmen und die arbeitende Mitte erforderlich, um Deutschlands Wettbewerbsfähigkeit im internationalen Vergleich zu stärken und das Wirtschaftswachstum anzukurbeln“
»Mathias Middelberg / Tagesschau«
Steuerlast bleibt ungleich verteilt
Nach dem Urteil aus Karlsruhe forderten die FDP-Kläger die künftige Bundesregierung auf, den Solidaritätszuschlag freiwillig abzuschaffen. Der frühere Finanzstaatssekretär Florian Toncar unterstrich, dass eine sofortige Abschaffung politisch geboten wäre. Sein Parteikollege Christian Dürr sprach sich für eine deutliche finanzielle Entlastung von Unternehmen und Sparern in Milliardenhöhe aus. Zudem forderte er CDU-Chef Friedrich Merz zum Handeln auf:
„Wer sich ein riesiges Schuldenpaket genehmigt, muss auch in der Lage sein, 13 Milliarden Euro jährliche Entlastung umzusetzen.“
»Christian Dürr / Tagesschau«
Ein weiterer Kritikpunkt der FDP-Politiker besteht darin, dass der Soli mittlerweile nur noch eine bestimmte Einkommensgruppe treffe. Seit 2021 müssen nur noch Besserverdiener, Unternehmen und Kapitalanleger die Abgabe zahlen. Für 90 Prozent der Steuerzahler wurde sie abgeschafft.
Der #Soli ist zu einer Strafsteuer auf hohe Qualifikation und unternehmerische Risikobereitschaft geworden. Sein Auslaufen wäre zur Belebung der Wirtschaft sinnvoll. Dass die Politik sich stattdessen gegebenenfalls von Karlsruhe zwingen lässt, belegt Mutlosigkeit. CL
— Christian Lindner (@c_lindner) November 12, 2024
Etwa sechs Millionen Menschen sowie rund 600.000 Kapitalgesellschaften zahlen weiterhin 5,5 Prozent auf ihre Einkommen-, Körperschaft- oder Kapitalertragssteuer.
„Unternehmen zahlen bis 2029 rund 40 Milliarden Euro Soli […] Allein im vergangenen Jahr hat der Staat 12,6 Milliarden Euro mit dem Soli eingenommen, schätzungsweise 7,2 Milliarden davon zahlten die Unternehmen.“
»IWKöln / Presse«
Doch das Bundesverfassungsgericht sieht darin keinen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz. Die Differenzierung sei zulässig.
Fazit: Sieg für den Staat, Niederlage für die FDP
Das Urteil aus Karlsruhe bedeutet eine klare Niederlage für die FDP, die sich seit Jahren als Gegner des Soli positioniert. Für die Partei ist »die Abschaffung längst überfällig«. Politisch könnte das Thema jedoch noch nicht vom Tisch sein, denn wenn die Gerichte den Soli nicht beenden, wäre am Ende eine neue Bundesregierung dazu imstande.
Bis dahin jedoch bleibt die Realität bestehen: Der Soli fließt weiter in die Staatskasse, und die Steuerzahler mit höheren Einkommen müssen ihn weiterhin zahlen.
4 Antworten
wer sich NICHT gegen mafiöse abzocker strukturen wehrt, der muß BLECHEN! die leute wehren sich NICHT, außer die etwas intelligenter sind. ca. 200.000 menschen im jahr verlassen deutschland fluchtartig und DAS ist ebenso gewollt! DEUTSCHLAND ist in seiner jetzigen form immer noch ein KONKURRENT der big player. und solange KRIEGE weiterhin fröhlich vom steuerzahler finanziert werden und das ohne widerstand, wie das MASSENMORDEN im nahen OSTEN/ UKRAINE/AFRIKA. sehe ich der staatspleite insgesamt GELASSEN entgegen. vielleicht werden dann VERNÜNFTIGE kräfte die regierung übernehmen und aus dem mörderischen KARUSSELL aussteigen??????
es wurden aktuell weitere STEUER ERHÖHUNGEN bekannt gegeben < : )
hören wir die dazu qualifizierte expertise:
https://www.youtube.com/watch?v=jdGn4Q2NaKM
Technokratie mit Implantaten: aus den 60’er im DEUTSCHEN TV
BR-ALPHA/ zeigt ehemaliges deutsches BILDUNGSprogramm, ca. 65 – 70’er
mit HEINZ HABER:
VIDEO: https://t.me/rbk_2020/202558
Sie wollen ihr Volk immer weiter abzocken uns aussaugen, der Michel sitzt zu Hause und schaut ARD/ZDF und lässt sich das Hirn waschen. Wann wacht IHR auf, am letzten Samstag hättet IHR auf die Straße gemusst, warum hockt IHR weiter vor der scheiß Klotze?