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Zwischen Selbstverteidigung und Gesetzestreue
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Es ist 1984
Morgens um 6:00 Uhr in Deutschland
Boris Pistorius
Nach dem Attentat von Solingen hat der Wuppertaler Polizeipräsident erklärt, es sei uns selbst überlassen, ob wir uns noch nach draußen wagen. Ist das das Ende des staatlichen Gewaltmonopols?
Zusammengefasst

Ein Kommentar von Rechtsanwalt Christian Moser

Unsere Altvorderen früherer Jahrhunderte und Jahrtausende wuchsen als Kind schon mit dem Schwert in der Hand auf. Das war völlig normal, denn die freien Bauern mussten sich schützen. Dementsprechend war die Waffe das Zeichen des freien Mannes. Inwieweit auch freie Frauen zur Waffe griffen und als Schildmaiden an der Front standen, ist unter Historikern umstritten, auch wenn die filmische Mode in Serien wie „Vikings“ ganz feministisch extrem in diese Richtung neigt.

So gerne unsere heutige Mainstream-Gesellschaft Schwangere an die Front schicken möchte, so kriegstüchtig sie uns machen will, so scheut unsere Regierung gleichzeitig den bewaffneten Bürger wie der Teufel das Weihwasser.

Das deutsche Waffenrecht war lange liberal

Dabei war das Waffenrecht in Deutschland lange Zeit sehr liberal. Auch in den in Deutschland einmal vorhanden gewesenen totalitären Systemen liefen die Pimpfe mit ihren Dolchen durch die Stadt, ohne dass es dabei zu Zwischenfällen kam. Jungen wurden an Kleinkalibergewehren ausgebildet, gab es bewaffnete Betriebskampfgruppen und der Landser nahm seine Braut mit nach Hause. Für die Nichtgedienten: Damit ist das Gewehr gemeint. Auch in der ersten Hälfte der Bundesrepublik konnte man noch bei Quelle scharfe Gewehre bestellen. In den letzten Jahrzehnten wurde das Waffenrecht jedoch immer weiter verschärft.

In den offiziellen Darstellungen unserer Medien wird gebetsmühlenartig darauf verwiesen, dass im liberalen Amerika das dortige freie Waffenrecht für so viele Morde verantwortlich sei. Damit wird dem Bürger immer wieder Angst gemacht und es hat sich in Deutschland allgemein die Auffassung verbreitet, dass Waffen nicht in die Hände des Bürgers gehörten. Ein striktes Waffengesetz wird allgemein als modern und als fortschrittlich wahrgenommen. Es wird auch als demokratisch angesehen, denn der Staat sei schließlich für die Sicherheit der Bürger da, und wer sich selbst bewaffnen wolle, der erkenne den Staat nicht an, der sei also so etwas wie ein „verfassungsfeindlicher Delegitimierer dieses Staates“, auch wenn dieser Phantasie-Ausdruck von den in Bedrängnis geratenen Regierenden erst kürzlich erfunden wurde.

Symbolbild / KI-Generiert

Aber ist das so? Ein Teil der deutschen Nachfahren jener Altvorderen, von denen ich eingangs sprach, lebt ja heute in der Schweiz. Seitdem Winkelried der Freiheit eine Gasse geschlagen hatte und der Rütlischwur geleistet war, ist die Schweiz sozusagen der Musterstaat alter deutscher Demokratie. In ihr lebt in immer wieder modernisierter Form der Geist des Thing, der alten germanischen Gerichts- und Volksversammlung, weiter. Noch bis vor Kurzem wurden in einigen Kantonen in der Schweiz öffentliche Wahlen in der Form abgehalten, dass sich die wahlberechtigten Bürger, Männer zumal, auf der Thingstätte unter freiem Himmel trafen und nur derjenige Zutritt erhielt, der wahlberechtigt war. Und woran erkannte man, dass der Bürger wahlberechtigt war? An seinem Degen! Denken wir in die letzten Jahrhunderte zurück, so sehen wir mindestens noch im 18. Jahrhundert die freien Männer mit Degen am Rock. Haben sie sich deshalb an jeder Ecke die Köpfe abgeschlagen? Nein. Wer eine Fehde hatte, der schickte ganz förmlich seinen Sekundanten.

Der Staat entwaffnete den Bürger schrittweise

In der Rechtsgeschichte lernen wir, dass an die Stelle der Fehde zunächst der Sachsenspiegel und nach und nach die weiteren staatlichen Ordnungen traten, die den Bürgern die Rechtsprechung schrittweise aus der Hand nahmen.

Die alte germanische Fehde diente dazu, den gesellschaftlichen Ausgleich wiederherzustellen. Sie bestand entgegen der landläufigen Meinung nur äußerst selten in der Blutrache. Stattdessen bemühten sich die Familien um ausgleichende Gerechtigkeit. In den Thing-Verhandlungen ging es darum, über den Leumundsbeweis Klarheit darüber zu gewinnen, ob ein Täter in der Gesellschaft eingegliedert bleiben, ob man ihm vertrauen konnte. Es ging also vielmehr um den sozialen Aspekt und weniger um die Tat. Vielleicht waren unsere Altvorderen weiser als wir heute, denn unsere Strafrechtspflege hat sowohl hinsichtlich des Präventions- als auch des Sanktionsgedankens und erst Recht hinsichtlich der Resozialisierung bekanntlich auf ganzer Linie versagt.

Der Staat versagt

Und damit sind wir wieder bei Solingen. Solingen ist ein weiteres Ereignis in einer langen Kette mittlerweile täglicher Gewaltübergriffe von Zugereisten auf das einheimische Volk. Spielt es eine Rolle, ob die Täter zugereist sind? Na, selbstverständlich! Wären sie nicht zugereist, wären sie nicht da. Und da sie sich gezielt gegen Einheimische richten, ist dies nichts anderes als eine Art der Kriegsführung. Diese nüchterne Bestandsaufnahme, die sich nicht gegen andere Völker richtet, sondern nur die Tatbestände feststellt, ist notwendig, um die Sicherheitslage in Deutschland zu analysieren und über gebotene Maßnahmen zu entscheiden.

Genau das tut der Staat nicht. Im Gegenteil! Spätestens seit 2015 bricht der Staat, genauer gesagt brechen die Träger der Staatsorgane systematisch das im Staat an sich geltende Recht. Nach dem Grundgesetz sind aus Drittstaaten einreisende Asylbewerber abzuweisen. Stattdessen propagiert unsere Regierung eine Ideologie des Multikulturalismus, also ein bewusstes Programm zur Umwandlung Deutschlands „von einem monoethnischen in einen multiethnischen Staat“, so Yascha Mounk in den Tagesthemen am 20. Februar 2018.

Symbolbild / KI-Generiert

Dies an sich ist, auch wieder nüchtern betrachtet, die Kriegserklärung der Regierung an das eigene Volk. Zwar mag das Bundesverfassungsgericht festgestellt haben, dass das Grundgesetz angeblich keinen ethnischen Begriff des Staatsvolkes kenne. Diese Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes ist jedoch nicht nur neu, sondern offensichtlich ideologiegeleitet. Sowohl das Grundgesetz als auch das Staatsbürgerschaftsrecht kennt nicht nur das von Gerhard Schröder eingeführte Geburtsortsprinzip (Ius soli), sondern traditionell zuvorderst und grundsätzlich das Abstammungsprinzip (Ius sanguinis). Nach dem neu eingeführten Ius soli, dem Bodenrecht, ist Deutscher, wer in Deutschland geboren wurde. Nach dem traditionellen Ius sanguinis, dem Blutsrecht, ist derjenige Deutscher, der von Deutschen abstammt. Aus diesem Grunde gibt es auch Auslandsdeutsche, sogenannte „Volksdeutsche“, die in ihrem Leben nie in Deutschland waren, aber deshalb Deutsche sind, weil sie deutsche Vorfahren haben. Sie kamen in den letzten Jahrzehnten z. B. als Spätaussiedler nach Deutschland und wurden selbstverständlich nach dem in der Bundesrepublik geltenden Staatsbürgerschaftsrecht als Deutsche behandelt. Wenn nun das Bundesverfassungsgericht dieses Blutsrecht übergehend den ethnischen Begriff des Staatsvolkes verneint, so setzt sich das Bundesverfassungsgericht über das Grundgesetz hinweg. Wenn nun die deutsche Regierung durch gezielte Massenzuwanderung das Staatsvolk in seiner Zusammensetzung grundlegend ändert und dies auch noch ideologisch untermauert, so ist dies juristisch ein Angriff der Exekutive auf den Souverän.

Ich gehöre nicht zu denjenigen, welche die politische Auseinandersetzung mit Waffen führen wollen. Obwohl die beschriebene Politik der jetzigen Inhaber der Staatsgewalt sich gegen die Existenz des deutschen Volkes richtet, ist es in letzter Konsequenz ein geistiger Kampf und muss er mit geistigen Mitteln geführt werden, denn sonst ersetzen wir ein Blutvergießen durch das andere.

Das Gewaltmonopol des Staates ist aufgekündigt

Nun aber tritt ein ganz anderes Problem hinzu. Wir beobachten seit Jahren, dass täglich in Deutschland Menschen vergewaltigt und ermordet werden, ohne dass der Staat dem Herr wird. Wir haben Angst, als Frauen alleine auf die Straße zu gehen und unsere Kinder alleine draußen herumlaufen zu lassen. Auch mein Sohn wurde bereits Opfer eines Raubüberfalls. Natürlich ist die Polizei dagegen machtlos, nicht einmal dazu in der Lage, die betreffenden Täter überhaupt zu identifizieren.

Wenn nun der Wuppertaler Polizeipräsident öffentlich bekundet, dass es jedem selbst überlassen sei, ob er öffentliche Verkehrsmittel benutze, oder sich auf öffentliche Veranstaltungen begebe, dann ist dies nichts anderes als die Kapitulation der Polizei vor der auf deutschen Straßen grassierenden Gewalt. Es ist das Eingeständnis der staatlichen Sicherheitskräfte, dass sie die Sicherheit des Bürgers nicht mehr gewährleisten können.

Damit, allein schon mit dieser öffentlichen Erklärung des Wuppertaler Polizeipräsidenten, hat der Staat sein Gewaltmonopol offiziell aufgekündigt. Dass der Staat die Fehde einst abschaffte, um sich alleine zum Waffenträger zu machen, beruhte auf dem Gesellschaftsvertrage, dass im Gegenzug der Staat die Sicherheit des Bürgers gewährleisten muss, so wie einst der Lehnsmann für den abgabepflichtigen Bauern in den Krieg zog. Wenn nun dieser Staat seinen Teil des Gesellschaftsvertrages nicht mehr erfüllen und den Bürger nicht mehr schützen kann, dann entfällt damit die Grundlage des staatlichen Gewaltmonopoles. Entfällt die Grundlage des staatlichen Gewaltmonopoles, dann entfällt damit das alleinige Recht des Staates, Waffen zu tragen. Wir sind wieder zurückgeworfen auf den Zustand der Fehde und darauf, dass der freie Bürger in der Wahl seiner Verteidigung frei ist. Demnach ist es nach dem Entfallen des staatlichen Gewaltmonopoles jedem Bürger freigestellt, sich mit jeder ihm beliebenden Waffe zu schützen, einschließlich Kriegswaffen.

So die rechtliche Lage. Ist es das, was unsere Regierung will? Man könnte meinen, sie will das Gegenteil, denn zur selben Zeit möchte die Bundesinnenministerin Nancy Faeser es uns verbieten, auch noch ein Schweizer Messer mit auf die Straße zu nehmen – welche Ironie, angesichts des Schweizer Vorbildes! In der Schweiz nimmt der Milizionär übrigens seine Dienstwaffe immer noch mit nach Hause, hat also sein Sturmgewehr im Schrank. Trotzdem, oder vielleicht gerade deswegen ist die Schweiz für ihre öffentliche Sicherheit bekannt.

Das Waffenrecht soll weiter verschärft werden

Man stelle sich das einmal vor! Der Staat liefert uns im wahrsten Sinne ans Messer und verbietet uns dasselbe. Diese Chuzpe muss man erstmal haben! Und damit sind wir bei dem weiteren Punkt, dass diese Regierung niemand mehr ernst nehmen kann, der noch halbwegs bei Verstand ist, und dem sein Leben lieb ist. Wir sind in der grotesken Situation, dass dieser Staat so machtlos er Kriminellen gegenüber ist, umso unerbittlicher die eigenen Bürger unterdrückt. Wir kennen das schon aus der Zeit der sogenannten Corona-Maßnahmen.

Wie gesagt, ich halte nichts davon, dass wir uns gegenseitig an die Gurgel gehen. Ich halte auch nichts davon, Mohamedaner pauschal zu verurteilen, vor allem wenn sie sich öffentlich für die Rechte der Palästinenser stark machen. Ich halte nichts davon, dass in Deutschland ein Religions- oder Rassekrieg geführt wird. Ich halte aber sehr viel davon, dass in diesem Land wieder Friede einkehrt, der sogenannte Landfriede, der einst das Gewaltmonopol des Staates begründete. Dieser Friede muss wiederhergestellt werden. Damit wir dies nicht mit Gewalt tun müssen, sind wir alle dazu aufgerufen, unsere Bürgerrechte wahrzunehmen, z.B nächsten Sonntag.

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2 Antworten

  1. Sind auch die Steuerzahlungen ein Bestandteil des Gesellschaftsvertrages?
    Wir zahlen Steuern und der Staat sorgt für unseren Schutz. Tut er dies nicht fällt zumindest ein Teil der steuerlichen Abgaben weg.

  2. Seit Jahren gibt es die weltweit, aber ganz besonders in der BRD unerwünschte Kontroverse, ob ein strengeres oder ein liberales Waffenrecht die öffentliche Sicherheit stärkt oder schwächt. [1]

    Der zweitwichtigste Schritt für mehr Sicherheit wäre, daß hier in Mitteleuropa diese Diskussion ohne Zensur und Angst vor Nachteilen („Reichsbürgerverdacht“) geführt werden könnte.

    Und der wichtigste Schritt wäre wie immer und überall für fast alle Themen, die bei Haintz.media favorisiert werden, daß die Bevölkerung radikal die Parteien und Gruppen stärkt, welche die Zurückeroberung einer echten, freiheitlich-demokratische Diskurs- und Streitkultur ganz oben auf ihrer Agenda haben.

    Denn es ist wahr: Jedes Volk hat den Staat, den es verdient und erlaubt.

    Kurz: Das alle Übel verbindende Basisproblem ist die pandemische Feigheit + Defätismus.

    Abhilfe: AfD, Freie-Sachsen, Auf1.tv, Haintz-Media, Neue-Medien-Portal.de und selektiv BSW stärken.

    [1]
    israelnetz_com/israel-lockert-waffengesetz/;
    rnd_de/politik/us-hoechstgericht-sieht-oeffentliches-tragen-von-waffen-als-grundrecht;

    Bitte RA Moser informieren, daß es besonders wegen dem aktuellen Zensurdruck auf Telegram (Frankreich) wichtig ist, eine eigene, technisch stabile Seite zu haben. Dies scheint derzeit bei steuerrecht-moser_de nicht der Fall zu sein.
    Tipp an Haintz-Redaktion:
    Kürzel wie z. B. benötigen Leerzeichen:
    https://www.korrekturen.de/synonyme/z.+B./

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