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SPD und AfD im Fokus der Gerechtigkeit
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Ein Hakenkreuz und keine Strafe: Der Skandal um Daniel Born

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Borns Handlung und die milde Behandlung durch Justiz und Partei verdeutlichen die Kluft zwischen Symbolik und Verantwortlichkeit. Die Bevölkerung wird Zeugin eines Systems, in dem politische Fehltritte unterschiedlich bewertet werden.
Zusammengefasst

Auf einem Stimmzettel im Landtag von Baden-Württemberg zeichnete Daniel Born, SPD-Politiker und ehemaliger Vizepräsident des Parlaments, ein Hakenkreuz. Der Vorfall, der am 24. Juli 2025 bei einer geheimen Wahl zur Besetzung eines Gremiums ans Licht kam, sorgte für einen Eklat. Born erklärte, in einer angeblichen „Kurzschlussreaktion“ das Symbol neben den Namen des AfD-Abgeordneten Bernhard Eisenhut gekritzelt zu haben.

„War in emotionaler Ausnahmesituation.“

»Daniel Born / WeLT«

»Die Konsequenzen« folgten prompt: Rücktritt als Vizepräsident, Austritt aus der SPD-Fraktion, Verzicht auf alle Parteiämter und die erneute Kandidatur für den Landtag. Doch sein Mandat will der 49-jährige Jurist aus Schwetzingen bis zum Ende der Legislaturperiode behalten. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart entschied nun, keine Ermittlungen einzuleiten. Ein Fall, der nicht nur die politische Kultur im Landtag infrage stellt, sondern auch die Gleichheit vor dem Gesetz.

Juristische Immunität oder Doppelmoral?

»Die Entscheidung der Staatsanwaltschaft«, keine Ermittlungen aufzunehmen, lässt Zweifel an den Mechanismen der Justiz entstehen. Laut Erster Staatsanwältin Stefanie Ruben fehlen „zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für ein verfolgbares strafbares Verhalten“.

„Von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens wurde gemäß Paragraph 152 Absatz 2 Strafprozessordnung abgesehen, nachdem keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte für ein verfolgbares strafbares Verhalten vorliegen.“

»APOLLO NEWS«

Der Grund: Born habe das »Hakenkreuz nicht öffentlich verbreitet«, da der Stimmzettel durch den Einwurf in die Urne nicht einem öffentlichen Personenkreis zugänglich gemacht wurde. Paragraf 86a des Strafgesetzbuches, der die Verbreitung verfassungsfeindlicher Symbole verbietet, greife hier nicht.

»Screenshot / Bundesministerium der Justiz«

»Auch eine Beleidigung« gegenüber Eisenhut sei nicht strafbar, da Born durch die Indemnität von Abgeordneten geschützt ist, die ihn vor Verfolgung für Handlungen im Rahmen der parlamentarischen Tätigkeit bewahrt. Ausgenommen davon sind jedoch klar definierte Fälle wie verleumderische Beleidigungen.

»Screenshot / Deutscher Bundestag«

Diese Argumentation lädt zur Kritik ein. Wäre ein AfD-Politiker, der ein ähnliches Symbol auf einen Stimmzettel kritzelt, mit derselben Nachsicht davongekommen? Die Vermutung liegt nahe, dass die Justiz in einem solchen Fall härter durchgegriffen hätte. Die Indemnität, die Born schützt, wirkt hier wie ein Freibrief für Fehlverhalten, solange es im parlamentarischen Rahmen bleibt.

Diese Ungleichbehandlung nährt den Verdacht, dass die Justiz politische Loyalitäten über objektive Rechtsdurchsetzung stellt. Warum sollte ein Symbol, das für Hass und Gewalt steht, in einer geheimen Wahl weniger schwer wiegen als in der Öffentlichkeit?

Politische Konsequenzen und halbherzige Reue

Born räumte im »SWR-Interview« zwar Fehler ein und erklärte, die volle Verantwortung zu tragen. Seine Entschuldigung verknüpfte er jedoch mit ausführlichen Angriffen auf die AfD. Er bezeichnete die Partei als gesichert rechtsextremistisch, warnte vor ihrer wachsenden Anhängerschaft und forderte entschlossenen Widerstand. Dadurch verschob er den Fokus weg von seiner eigenen Grenzüberschreitung hin zu seiner politischen Bewertung des Gegners, auch wenn er einräumte, dass seine Aktion diesem Ziel nicht gedient habe und er sich dafür schäme.

„Und ich weiß, wer allein Schuld daran ist: Nämlich ich mit meinem idiotischen Fehler – weil ich ein Nazi-Zeichen hinter eine Partei voller Nazi-Mitglieder, hinter einen Typen voller Nazi-Freunde gemacht habe. Denn das darf man bei allem nicht vergessen: Die AfD ist eine gesichert rechtsextremistische Kraft, die Zulauf hat und Zulauf hat und Zulauf hat. […] Wir müssen überall dagegen kämpfen, dass wir uns an die AfD gewöhnen. Sie ist rechtsextrem. Sie darf keinen Platz haben im Rundfunk, sie darf keinen Platz haben auf der Straße, keinen Platz haben in den Hallen. Und wenn sie in unseren Parlamenten sitzen und die AfD noch nicht verboten ist – im Prinzip müsste es jeden Tag Mahnwachen vor unseren Parlamenten geben – denn wir dürfen uns nicht an die AfD gewöhnen. Aber was Daniel Born an dem Tag im Landtag gemacht hat, hat diesen Kampf überhaupt nicht unterstützt. Dafür schäme ich mich so sehr.“

»Daniel Born / SWR«

Dennoch hält er an seinem Mandat fest und verweist darauf, einen klaren Wählerauftrag aus Schwetzingen zu erfüllen, den er ungeachtet der Kritik an seiner Person und seiner Handlung weiterhin als Verpflichtung gegenüber seinen Unterstützern und dem Parlament versteht.

„Ich habe also für meinen schweren Fehler bezahlt, ich kann in den Spiegel schauen. Mein Landtagsmandat jetzt abzugeben und dann den Wähler:innen zu sagen: ‚Aufgrund dieses idiotischen Fehlers habt ihr nicht mehr mich als Vertreter‘, das würde noch mehr schaden und darum tue ich das nicht. […] Ich habe einen Wählerauftrag hier in Schwetzingen und die Wähler:innen hier sagen mir auch: ‚Herr Born, da haben Sie echt Scheiße gebaut.‘ Aber die sagen mir auch: ‚Vertreten Sie uns bitte weiter im Landtag‘ – und den Job bringe ich ordentlich zu Ende. So bin ich erzogen worden.“

»Daniel Born / SWR«

Diese Haltung wirkt widersprüchlich: Einerseits spricht Born von einem unverzeihlichen Fehler, andererseits weigert er sich, die letzte Konsequenz, den vollständigen Rückzug, zu ziehen.

Die SPD zeigt sich gespalten. Während Landeschef Andreas Stoch versöhnliche Töne anschlägt und Born als „überzeugten Demokraten“ bezeichnet, fordert die Partei gleichzeitig seinen Rücktritt aus dem Landtag. „Fakt ist: Wir sind einer weniger“, klagt Stoch.

„Es muss einen Weg zurück geben. […] Aber ich glaube, man sollte gerade, wenn es um Fehler von Menschen geht, nicht sagen, ein Fehler kann nie verziehen werden.“

»Andreas Stoch / WeLT«

Die Partei sieht ihren Ruf beschädigt und »drängt auf einen vollständigen Mandatsverzicht«, da Born sein Mandat nicht direkt, sondern über die SPD errang. Doch Born bleibt stur.

Ein Schlag gegen das Vertrauen

Der Skandal um Daniel Born ist mehr als ein persönlicher Fehltritt. Er enthüllt die Schwächen einer politischen Kultur, in der die Symbolik über Substanz triumphiert und persönliche Verfehlungen durch juristische Schlupflöcher gedeckt werden. Die Entscheidung der Staatsanwaltschaft, keine Ermittlungen einzuleiten, verstärkt den Eindruck, dass Abgeordnete über dem Gesetz stehen, solange ihre Handlungen im Rahmen gewünschter Narrative bleiben. Anton Baron, AfD-Fraktionschef im Landtag, erklärte, dass man die Entscheidung der Stuttgarter Staatsanwaltschaft, kein Ermittlungsverfahren gegen Born einzuleiten, akzeptieren müsse, zugleich aber nicht zufrieden damit sei. Er wies darauf hin, dass Born das Hakenkreuz nicht nur für sich selbst, sondern bewusst mit der Absicht gezeichnet habe, dass es öffentlich wahrgenommen werde.

„Die Entscheidung der Staatsanwaltschaft Stuttgart müssen wir natürlich akzeptieren, zufrieden sind wir damit selbstverständlich nicht. Born hat das Hakenkreuz schließlich nicht allein für sich selbst, sondern mit der Intention gekritzelt, dass dieses auch gesehen wird. Hier kommt ein Straftäter leider straflos davon. Das wird das Vertrauen der Öffentlichkeit in demokratische Strukturen und Prozesse weiter belasten. Schade!“

»Anton Baron / AfD«

Dieser Fall ofenbart, wie tief die Polarisierung in der Politik reicht. Borns selbstbenannte „Kurzschlussreaktion“ ist ein Symptom für die Emotionalisierung des politischen Diskurses, in dem rationale Auseinandersetzung durch impulsive Gesten ersetzt wird. Seine Weigerung, das Mandat abzugeben, mag für ihn eine Frage der Ehre sein, doch sie schadet der Glaubwürdigkeit des Landtags und vor allem der SPD. Die Partei steht vor einem Dilemma: Sie will sich von Born distanzieren, ohne ihn völlig fallen zu lassen, da dies ihre eigene Schwäche offenbaren würde.

Die größere Frage: Gleichheit vor dem Gesetz?

Der Hakenkreuz-Skandal ist kein Einzelfall, sondern reiht sich in eine Serie politischer Kontroversen ein, die das Vertrauen in demokratische Institutionen untergraben. Die milde Behandlung von Born durch die Justiz und die halbherzigen Konsequenzen innerhalb seiner Partei nähren den Verdacht, dass die Regeln für sogenannte etablierte Politiker anders ausgelegt werden als für die unliebsame Opposition. Wäre ein fraktionsloser Abgeordneter oder ein Mitglied der AfD ebenso glimpflich davongekommen? Die Antwort liegt nahe: Wahrscheinlich nicht.

Dieser Fall fordert eine kritische Auseinandersetzung über die Mechanismen der Macht. Wenn ein Abgeordneter ein Hakenkreuz zeichnet und dafür lediglich seinen Posten als Vizepräsident verliert, während andere für weniger schwerwiegende Vergehen öffentlich zerfleischt werden, dann ist etwas im System faul. Die Menschen in Deutschland verdienen eine politische Vertretung, die ihre Interessen ohne Skandale und Ausreden vertritt. Borns Entschuldigung und seine Bekenntnisse klingen hohl. Glaubwürdigkeit verlangt mehr als symbolische Gesten. Sie braucht Konsequenz und ein klares Bekenntnis zu den Werten, die man vertritt. Daniel Born und die Justiz haben in all diesen Punkten versagt.

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Janine Beicht

Janine Beicht ist gelernte Kommunikationsdesignerin, arbeitet aber seit 2020 im Gesundheits- und Sozialwesen. Als Aktivistin engagiert sie sich besonders auf dem Gebiet der Psychologie unter dem Aspekt der jeweiligen politischen Machtinteressen.

3 Antworten

  1. Mit Verlaub der Vorgang ist ein Beweis von vielen für eine eindeutig politische Unrechts-Justiz. Über den Verdacht einer Ungleichbehandlung sind wir seit Jahren lange hinaus. Dies ist nur ein weiterer Beweis für ein völlig verrottetes juristisches System, das den Namen Rechtssystem schon lange nicht mehr verdient. Diese Staatsanwälte und Richter, die dieses skandalösen Entscheidungen treffen sind politische Aktivisten welchen ihren Ämtern nichts zu suchen haben. Auch ist es für Born keine Frage der Ehre, sondern eine Frage des Geldes an dem Mandat festzuhalten und das Ansehen der SPD kann kaum noch beschädigt werden. Das keinerlei Reue vorhanden ist zeigt ja seine dreisten „Erklärung“ die voller Beleidigungen und Falschbehauptungen strotzt, die bei jedem anderen für weitere Anzeigen gesorgt hätten. Es ist ein Beweis für Ungleichbehandlung und 2 Klassenjustiz, die jedes Vertrauen lange verspielt hat und keinen Nutzen mehr bietet, sondern jeden Tag enormen Schäden anrichtet. Bitte nenen sie die Dinge beim Namen mit ängstlichen Andeutungen kommen wir nicht mehr weiter.

    1. Endlich mal jemand mit Klartext. Danke.

      Frau Beicht wurde von mir schon mehrfach für ihre beschönigende Weichspülerei kritisiert. Sie ist damit in der HM-Redaktion nicht allein, aber schon aufgrund Ihrer Quantität besonders auffällig.

      Frau Beicht,
      das Mindeste was Sie zu unterlassen hätten, wenn Sie dem Meinungsfreiheitsziel besser dienen wollen, ist die undifferenzierte, zu undemaskierte Übernahme der Nebelkeulen, Gummi- und Worthülsen, die auch von den Gehirnwaschmedien mit Fleiß geschwungen werden.

      Rechtsextremismus … Populismus … Antisemitismus … radikal (im abwertenden Kontext) … usw.

      Es reicht nicht die Unverhältnismäßigkeit, Willkür, Einseitigkeit und Doppelzüngigkeit des Gegners anzuklagen. Man muss gleichzeitig das Framing und den Sprachmissbrauch entlarven, sonst kommt man nie aus dem Rahmen der Spielarena heraus, den der Gegner definiert! [1]

      Wenn Sie mehr als nur bissle Empörungsjournalismus für das emotionale Abreagieren der Feierabend-Glotzer und für das Abschöpfen des Spendengeld-Marktes leisten möchten, dann müssen Sie sich mehr auf den Rahmen der Arena und das Fundament konzentrieren. So ähnlich wie Ihr Redaktionsmitglied Chris Moser. [2]

      Z. B. könnten Sie versuchen zu klären ob und wenn ja, wie weit Indemnität zu einer gerechten Gesellschaft passt. Und Sie könnten mal auf der Straße herumfragen:

      „Sollte ein Symbol, das nicht nur für Hass und Gewalt steht, sondern auch von staatlich organisierten Provokateuragenten zur Kriminalisierung politischer Gegner missbraucht wird, als schwere Straftat ( Schwerstverbrechen / Kapitalverbrechen ) juristisch auf eine Stufe gestellt bleiben mit Diebstahl, bewaffnetem Raubüberfall, Vergewaltigung, Totschlag, Mord, Serienmord, Massenmord, Völkermord und Kannibalismus?
      Wie wollen wir Prioritäten setzen in dieser Gesellschaft, die von ihren Beherrscher*innen langsam, aber extrem auffällig in den dritten Weltkrieg gegen Russland und China geführt wird?“

      Oder ist Ihnen, Frau Beicht, noch gar nicht klar, daß Sie dann Antworten bekommen würden wie:
      „Soll das ein Satireversuch sein? Wollen Sie mich mit Verschwörungstheorien provozieren? Verpiss dich, du kranker Spinner, sonst schick ich dir die Antifa.“

      [1] https://vds-ev.de/infobriefe2021/infobrief-vom-5-september-2021-politische-kampfbegriffe-und-sprachmissbrauch/

      [2] Haintz.media/artikel/deutschland/woran-unser-staat-krankt/#comment-2207

  2. nun gut, wer… sagen wir sehr rechts ist, uns auf dunkle Menschen hetzt und sie als wert- und Wertelos beschreibt, obwohl die Allerwenigsten irgendeine einzige schlechte Erfahrung gemacht haben, wer Kollegen wie Marcel Grauf hat und wer hinter der ultrarechten zionistischen Regierung Israels steht…. sorry, der sollte gekennzeichnet werden

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