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Doppelte Maßstäbe, klar entlarvt
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Die AfD schlägt zurück: Das Verfassungsschutz-Gutachten wird zum Eigentor

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Die Argumentation des Bundesamts für Verfassungschutzes wird zur Waffe gegen seine politischen Verbündeten. Das Gutachten zeigt, wie leicht sich Stigmata wie "völkisch", "fremdenfeindlich" und "antidemokratisch" konstruieren lassen – solange es opportun ist. Was bei der AfD skandalisiert wird, ist bei CDU und CSU Alltag. Und genau das macht das Papier so explosiv.
Zusammengefasst

Ein 50-seitiges Dokument aus den Reihen der Alternative für Deutschland (AfD) sorgt für Aufsehen. Mit chirurgischer Präzision legt die Partei dar, warum nicht nur sie, sondern auch die vermeintlich unantastbare Union aus CDU und CSU nach den Maßstäben des Bundesamts für Verfassungsschutz (BfV) als verfassungsfeindlich gelten müsste.

Der Text, verfasst vom Kölner Medienanwalt Christian Conrad, ist kein bloßer Stimmungsmacher. Er ist ein strategisch kalkulierter Schlag gegen die Behörde, die die AfD als „gesichert rechtsextremistisch“ einstuft, zumindest bis ein Gericht anders entscheidet. Was hier vorliegt, ist ein juristisches Manöver, das die Doppelmoral des politischen Establishments entlarvt. Und es funktioniert.

Die Union im Visier: Wenn Leitkultur zur Falle wird

Das Gegengutachten der AfD ist ein Meisterwerk der Spiegelung. Es greift die Kriterien des Verfassungsschutzes, das ethnisch-abstammungsmäßige Volksverständnis, pauschalisierende Fremdenfeindlichkeit und Delegitimierung demokratischer Institutionen auf und wendet sie auf die Union an. Plötzlich finden sich Friedrich Merz, Jens Spahn und Markus Söder im Visier. „Mut zur Leitkultur“? Laut Gutachten ein klarer Beleg für kulturelle Exklusion. „Rückführungskultur“? Eine menschenverachtende Haltung. „Stolz auf das Christliche“? Muslimfeindlich, keine Frage. Selbst Angela Merkel, die Ikone der Mitte, wird mit Zitaten belegt, die nach BfV-Logik alarmierend wären.

Die Botschaft ist glasklar: Wenn die AfD für ihre migrationskritischen Positionen als verfassungsfeindlich gilt, dann müssten CDU und CSU längst in derselben Schublade landen. Ein Beispiel aus dem Dokument: CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann fordert, Lehrerinnen mit Kopftuch nicht zu verbeamten, da dies „unsere Kultur“ untergrabe. Im AfD-Kontext würde eine solche Aussage als Beweis für ein „ethnisch-kulturelles Exklusionsverständnis“ gewertet werden. Doch bei der CDU ist es bloß „besorgte Bürgerrhetorik“. Das Gutachten legt diese doppelte Messlatte schonungslos offen.

Veröffentlicht wurde das Gegengutachten, verfasst von Christian Conrad, zuerst von der »Berliner Zeitung«, jedoch hinter einer Bezahlschranke.

Juristische Präzision mit polemischem Biss?

Das Papier ist nicht nur ein rhetorisches Feuerwerk, sondern auch juristisch durchdacht. Es imitiert die Argumentationsstruktur des BfV-Gutachtens zur AfD, übernimmt Passagen teilweise wortgleich und legt dieselben Bewertungskriterien an. Doch statt AfD-Abgeordneten werden nun Unionspolitiker zitiert. Das Ergebnis ist ein Paradoxon: Entweder sind die Maßstäbe des Verfassungsschutzes selektiv oder die Behörde muss auch die Junge Union beobachten. „Weder die Unionsparteien noch die AfD sind verfassungsrechtlich relevante Verdachtsfälle“, heißt es im Vorwort des Gutachtens, eine polemische Spitze, die den BfV in die Defensive drängt (Quelle: Gegengutachten).

»Screenshot / Gegengutachten«

Dieser Ansatz ist keine bloße Provokation. Er deutet auf die Verteidigungsstrategie der AfD vor dem Verwaltungsgericht Köln hin, wo die Partei derzeit gegen ihre Einstufung klagt. Nachdem das BfV eine Stillhaltezusage abgegeben hat, d. h. die Behörde darf die AfD bis zur Entscheidung über einen Eilantrag nicht öffentlich als „gesichert rechtsextremistisch“ bezeichnen, legt die Partei nach. Das Gutachten soll zeigen, dass die Kriterien des Verfassungsschutzes so dehnbar sind, dass sie auf jede Partei anwendbar wären. Ein juristischer Kniff, der die Behörde vor eine unangenehme Wahl stellt: Entweder die Maßstäbe überdenken oder zugeben, dass sie politisch motiviert sind.

Zwei Verfassungsrechtler, die von der »WeLT« befragt wurden, halten das AfD-Gegengutachten für wenig überzeugend.

»Alexander Thiele«, Professor für Öffentliches Recht an der Business & Law School Berlin, der auch für den »Verfassungsblog« schreibt, betont, eine Partei gelte nur dann als verfassungsfeindlich, wenn sie als Ganze entsprechende Ziele verfolge. Dies müsse sich klar aus dem Parteiprogramm oder aus einer Vielzahl regelmäßiger Äußerungen von Funktionären und Mitgliedern ergeben, die der Partei zugerechnet werden könnten. Einzelne problematische Aussagen der CDU reichten weder in Menge noch Intensität aus, um eine solche Einstufung zu rechtfertigen. Ein ethnischer Volksbegriff, wie vom Gutachten suggeriert, sei bei der CDU nicht erkennbar, zumal aktuelle Belege fehlten.

»Markus Ogorek«, Direktor des Instituts für Öffentliches Recht an der Universität Köln, der 2021 eine »verpflichtende Corona-Impfung mit dem Grundgesetz für vereinbar hielt«, kritisiert die methodische Ungenauigkeit des Gutachtens. Verfasser Christian Conrad habe den Kontext ignoriert, etwa die klare Aussage des Verfassungsschutzes, dass die Forderung nach „Leitkultur“ allein kein Indiz für Verfassungsfeindlichkeit sei. Beide Experten sehen natürlich klare Unterschiede zwischen den Äußerungen der AfD und der Union.

Wie ist das Gutachten insgesamt einzuordnen? Das Magazin CICERO bezeichnete es am Sonntag als nicht ernstzunehmend.

„Ernstgemeint ist das nicht, massiv peinlich für den deutschen Inlandsgeheimdienst aber schon.“

»CICERO«

Doppelmoral entlarvt

Das Gutachten legt jedoch eine unangenehme Wahrheit bloß: Der Extremismusvorwurf ist ein politisches Werkzeug. Aussagen, die bei CDU und CSU als legitime Sorge durchgehen, werden bei der AfD als Beleg für völkisches Denken gewertet. „Integration durch Leistung“, „Stolz auf die Leitkultur“, „Kopftuch passt nicht zu Deutschland“, solche Formulierungen sind auch in Unionskreisen Alltag. Doch nur die AfD wird dafür gebrandmarkt. Das Dokument zeigt, wie der Verfassungsschutz mit zweierlei Maß misst und dabei ein System offenlegt, das unliebsame Akteure aussortiert, während die etablierte Politik geschont wird.

In einem Aspekt sieht aber auch Ogorek eine berechtigte Anmerkung des Anwalts: Zwar hält er die generelle Kritik, der Verfassungsschutz arbeite ohne gesetzliche Grundlage, für überzogen. Dennoch hält er es für problematisch, dass die Maßstäbe für die Einstufung als „Verdachtsfall“ oder „gesichert extremistisch“ auf Bundesebene bislang nicht gesetzlich fixiert sind.

„Zwar teilt er nicht dessen pauschale Kritik, dass es für die Arbeit des Verfassungsschutzes an gesetzlichen Grundlagen fehle. Aber es sei ‚verbesserungswürdig‘, dass die Kriterien für die Einstufungen als „Verdachtsfall“ sowie als „gesichert extremistisch“ auf Bundesebene bislang nicht […] ausdrücklich gesetzlich geregelt seien, sondern nur ‚richterrechtlich ausgeformt‘ wurden.“

»WeLT«

Die Veröffentlichung des Papiers in der »Berliner Zeitung«, wenn auch hinter einer Bezahlschranke, ist jedoch kein Zufall. Es ist ein gezielter Schachzug, um die Debatte in die Öffentlichkeit zu tragen und den Druck auf die Behörde zu erhöhen. Für den Verfassungsschutz ist das Gutachten ein Albtraum: Es führt die eigenen Maßstäbe ad absurdum und zwingt die Behörde, ihre Methodik zu rechtfertigen. Die AfD hat die Opferrolle abgelegt und stattdessen eine offensive Strategie gewählt: Nicht mehr „Wir werden verfolgt“, sondern „Eure Regeln gelten für alle, oder für keinen“.

Die schweigende Mehrheit und die blinden Medien

Das eigentliche Drama spielt sich abseits der Schlagzeilen ab. Die Medienhäuser des Mainstreams werden dieses Gutachten wahrscheinlich ignorieren, verdrehen oder herunterspielen, weil es eine unbequeme Wahrheit ans Licht bringt: Das Vertrauen in staatliche Institutionen wie den Verfassungsschutz ist längst brüchig. Das Papier zeigt, wie ein System funktioniert, das nur durch Ablenkung und Manipulation überlebt. Es entlarvt die perfide Methode, alles Nicht-Linke reflexhaft als rechtsextrem zu diffamieren. Es ist ein Spiel, das die CDU seit Jahren mitspielt, in der Hoffnung, selbst verschont zu bleiben. Doch das Gutachten macht klar: Wer sich den Regeln des Establishments beugt, wird nicht belohnt, sondern irgendwann selbst verschlungen.

Für die AfD ist dieses Dokument mehr als ein juristisches Argument. Es ist ein politischer Weckruf. Es zeigt, wie selektiv der Extremismusvorwurf gehandhabt wird und wie ein Staat, der vorgibt, neutral zu sein, in Wahrheit mit gezinkten Karten spielt. Die Mehrheit der Deutschen wird davon vermutlich nichts erfahren – nicht weil die Informationen fehlen, sondern weil sie systematisch unterdrückt werden. Doch genau das macht dieses Papier so brisant. Es ist ein Spiegel, der zeigt, was längst Realität geworden ist: ein System, das nur funktioniert, solange niemand zu genau hinsieht.

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Janine Beicht

Janine Beicht ist gelernte Kommunikationsdesignerin, arbeitet aber seit 2020 im Gesundheits- und Sozialwesen. Als Aktivistin engagiert sie sich besonders auf dem Gebiet der Psychologie unter dem Aspekt der jeweiligen politischen Machtinteressen.

Eine Antwort

  1. Nach den ersten 300 Seite sehe ich einen ähnlichen Mangel des Gutachtens. manches erscheint wie Eigentore.
    Ich bin gespannt, wie sich das Ganze entwickelt.

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