Am 25. September 2025 steht im Bundestag ein heikler Wahlgang bevor: Drei neue Verfassungsrichter sollen bestimmt werden. Unter den Kandidaten sticht eine Figur hervor, Ann-Katrin Kaufhold, eine SPD-nominierte Rechtsprofessorin, deren Ideen die Grundfesten der freiheitlichen Ordnung bedrohen. Während die Aufmerksamkeit lange auf die inzwischen gescheiterte Frauke Brosius-Gersdorf gerichtet war, blieb Ann-Katrin Kaufhold unbeachtet im Hintergrund. Es ist Zeit, sie erneut ins Zentrum zu rücken. Haintz Media und weitere freie Medien hatten längst auf ihre brisante Rolle hingewiesen, während die sogenannten etablierten Medien den Blick weiterhin verschleiern.

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Kaufholds Positionen reichen von Enteignungsplänen über autoritäre Klimaregime bis hin zu Entwürfen eines globalen Kontrollapparats. Was sie vertritt, ist kein Randphänomen, sondern ein direkter Angriff auf die Grundlagen der Freiheit. Hinter dem scheinbar routinierten Verfahren der Verfassungsrichterwahl zeichnet sich ein ideologischer Machtzugriff ab.
Kaufholds totalitäre Vision
»Ann-Katrin Kaufhold«, 48, Professorin für Öffentliches Recht an der LMU München, hat nie als Richterin gewirkt. Und ihre Schriften und Äußerungen zeichnen das Bild einer Ideologin, die Institutionen wie Gerichte und Zentralbanken zu Werkzeugen einer autoritären Agenda machen will.
»TICHYS EINBLICK« berichtet über Ann-Katrin Kaufhold und ihre Pläne für eine „Systemaufsicht“. Bereits 2018, in einem Aufsatz für den »Osaka University« Law Review mit dem Titel: „Schmetterlinge und das Verwaltungsrecht: Kann Aufsicht die Antwort auf systemische Risiken sein?“, legte sie ihre Vorstellung einer supranationalen Kontrollinstanz dar, die Nationalstaaten und EU übertrumpft.
Eine Systemaufsicht ist weder Staats- noch Wirtschaftsaufsicht, sie ist weder Fremd- noch Selbstkontrolle. Sie tritt vielmehr als eigenständige Grundform der Aufsicht neben die tradierten Kategorien“, schreibt sie auf Seite 4). Diese „neue Kontrollform“ soll globale Risiken wie Pandemien oder Finanzkrisen bändigen, indem sie Freiheitsrechte einschränkt, finanziert durch Steuergelder, versteht sich. „Rechtlich unproblematisch möglich ist natürlich eine Steuerfinanzierung“, betont sie.

»Kaufhold | Schmetterlinge und das Verwaltungsrecht | Osaka Univerity«
Der Salzburger Privatdozent Stefan Weber, bekannt als „Plagiatsjäger“, nennt dies zu Recht einen „Angriff auf die freiheitliche demokratische Grundordnung“. Auffällig: In ihrem 23-seitigen Text taucht der Begriff „demokratisch“ kein einziges Mal auf. Kaufholds Vision erinnert an Orwells 1984, eine globale Überwachungsbehörde, die Individualrechte nach Belieben beschränkt, ohne jede demokratische Rechenschaftspflicht.
„Diese weltweite „Systemaufsicht“ hätte die Macht, Freiheitsrechte und damit auch Rechte auf Entfaltung der Individuen zu beschränken. Kaufhold beschreibt nicht, wie diese weltweite neue Kontrollform demokratisch legitimiert werden soll (die Begriffe „demokratisch“ und „legitimiert“ kommen in ihrem 21 Seiten umfassenden Text exakt nullmal vor). Damit liegt aus meiner Sicht ein Angriff auf die freiheitliche demokratische Grundordnung vor.“
»Stefan Weber | Berliner Zeitung«
Ein Rechtswissenschaftler, der ihren Aufsatz analysierte, kritisiert ihn scharf. Ein solches Modell ließe grundlegende nationalökonomische Kenntnisse vermissen und mute elitär-bevormundend an. Kaufholds Ideen stehen tatsächlich im Widerspruch zu liberalen Prinzipien und ignorieren die Unmöglichkeit zentralisierter Informationsverarbeitung.
„Die Ausführungen Kaufholds klingen bedrohlich und stehen möglicherweise in einem diametralen Gegensatz zu zentralen Grundsätzen liberaler Demokratien. ‚Aufsicht‘ bedeutet hoheitlichen Vorrang gegenüber Individualrechten und bedarf damit stets einer spezifischen Rechtfertigung. Die Einführung genereller, unbestimmter Aufsichts- und Interventionsrechte ruft Assoziationen zu Orwell wach.“
»Berliner Zeitung«
Klimadiktat und Enteignung
Kaufholds Agenda beschränkt sich nicht nur auf die globale Kontrolle. Sie will Gerichte und Zentralbanken zu politischen Akteuren machen, die demokratische Prozesse umgehen. In einem LMU-Interview sagte sie:
„Wenn wir über eine gesamtgesellschaftliche Transformation sprechen, und die braucht es, dann müssen wir an allen Stellschrauben drehen. Wir müssen Routinen brechen und zu einem anderen Zusammenwirken aller Sektoren finden.“
»Ann-Katrin Kaufhold / LMU«
Ihre Lösung: Gerichte sollen unpopuläre Klimamaßnahmen durchsetzen, Zentralbanken eine „grüne Geldpolitik“ betreiben. Gerichte oder Zentralbanken seien unabhängig, erklärte sie. Damit stellt sie die Gewaltenteilung infrage und verwandelt unabhängige Institutionen in Handlanger ideologischer Ziele. Der Wohlstand der Deutschen? Für Kaufhold verzichtbar.
„Bei so vielen Akteuren kann man sich fragen: Wer macht es am besten, am effizientesten, am effektivsten? Und wie sollte das Zusammenspiel der Institutionen aussehen, damit sie sich möglichst gegenseitig stärken und nicht behindern? […] Gerichte oder Zentralbanken, auf der anderen Seite, sind unabhängig. Damit eignen sie sich zunächst einmal besser, unpopuläre Maßnahmen anzuordnen.“
»Ann-Katrin Kaufhold / LMU«
Ihre Haltung zu Eigentum ist ebenso alarmierend. »In der Berliner Expertenkommission« von 2022, eingesetzt von Grünen und Linken, befürwortete sie die Vergesellschaftung großer Wohnungsunternehmen, selbst unterhalb des Verkehrswerts. Das 2023 vorgelegte »Gutachten hielt Vergesellschaftung großer Wohnungsunternehmen für juristisch machbar«. Initiativen wie »Deutsche Wohnen & Co. enteignen« jubelten, während Kritiker einen klaren Bruch mit dem Eigentumsschutz nach Artikel 14 GG sehen. Das geplante Berliner »Vergesellschaftungsrahmengesetz«, das auf Artikel 15 GG abzielt, könnte mit Kaufhold als Verfassungsrichterin den Weg nach Karlsruhe finden. Ihre Mitgliedschaft im »Arbeitskreis Finanzmarktgesetzgebung« des Bundesfinanzministeriums und in der Initiative für einen handlungsfähigen Staat unter Schirm des Bundespräsidenten verstärkt den berechtigten Zweifel an ihrer Neutralität.
AfD-Verbot
Kaufholds Haltung zu politischen Differenzen ist nicht minder beunruhigend, genauso wie die von Brosius-Gersdorf. In einer Diskussion im Salon Luitpold am 18. Juni 2024 forderte sie ein Verbot der AfD und warnte vor Zögern: Man dürfe den Antrag nicht aus Angst vor dem Scheitern unterlassen, der politische Prozess halte das aus. Doch sie ging weiter: „Ein Verbot sei kein Ende“, da die Mehrheitsgesellschaft sonst den „Kampf gegen Rechts“ einstellen könne.
Der Verfassungsrechtler Ulrich Vosgerau sieht hierin einen Auftakt zu weiteren Verboten. »Er fragt sich auf 𝕏«: „Soll alles außer dem rotgrünen Vorfeld verboten werden?“ Als Kandidatin für den Zweiten Senat, der über Parteiverbote entscheidet, wirkt ihre Nominierung wie ein strategischer Zug, um ideologische Kontrolle über das Verfassungsgericht zu sichern.
»Norbert Bolz«, Medienwissenschaftler, kommentiert sarkastisch: „Man muss Frau Kaufhold dafür dankbar sein, dass sie die Methode, wie man Politik gegen die Bürger macht, so genau benennt.“ Ihre Haltung deutet auf eine systematische Bekämpfung Andersdenkender hin, bei der demokratischer Wählerwille durch juristische Manöver ersetzt wird. Kaufhold blieb während der gesamten Debatte im Windschatten der Brosius-Gersdorf-Diskussion eher unbeachtet, obwohl sie nach Einschätzung des Medienwissenschaftlers Norbert Bolz noch gefährlicher ist.
Der politische Filz
Die Nominierung Kaufholds ist kein Zufall, sondern Teil eines Musters. Die Koalition aus SPD, Grünen und CDU/CSU strebt eine Zweidrittelmehrheit an, um kritische Prüfungen zu verhindern. Nach dem Scheitern von Frauke Brosius-Gersdorf, die wegen ihrer extrem liberalen Haltung zur Abtreibung zurückgezogen wurde, schob die SPD »Sigrid Emmenegger« nach. Doch Kaufhold bleibt im Rennen, obwohl ihre Ansichten extrem radikal sind. Die etablierten Medien leisten dabei Schützenhilfe: »Die taz titelt etwa« :
„Rechtsaußen nehmen Ann-Katrin Kaufhold ins Visier – Nun beginnt auch gegen die zweite SPD-Kandidatin fürs Bundesverfassungsgericht eine Kampagne. Die Vorwürfe gegen Kaufhold sind ebenfalls hanebüchen.“
»taz«
Ohne die tatsächliche Gefährdung durch ihre radikalen Ansichten zu thematisieren, stellt sie die Vorwürfe als grotesk übertrieben dar. Ähnlich verschleiern andere Leitmedien die Risiken, indem sie die Kandidatinnen als Figuren der Mitte umdeuten, obwohl sie als progressive Aktivistinnen entlarvt wurden.
Die Union, geschwächt durch die Nachwirkungen der Merkel-Ära, scheint unter Jens Spahn und Friedrich Merz nicht willens oder fähig, Widerstand zu leisten. Alternative Medien wie »TICHYS EINBLICK«, »NIUS«, »APOLLO NEWS« oder »Reitschuster« waren entscheidend, um die Nominierung von Brosius-Gersdorf zu stoppen, doch Kaufhold bleibt ein unterschätztes Risiko.
Ein Alarmsignal
Kaufholds Ideen sind keine bloße Theorie. Der WHO-Pandemievertrag, im Mai 2025 von über 190 Staaten verabschiedet, spiegelt ihre Vorstellung einer supranationalen Kontrolle wider. Er verpflichtet Mitgliedstaaten zur Bekämpfung von „Infodemien“, was die Meinungsfreiheit massiv einschränkt. »Meinungsfreiheit unter Quarantäne«, titelte Die Welt treffend am 18. September 2025. Deutschland zahlte 2024 und 2025 rund 290 Millionen Euro an die WHO, um den geplanten US-Austritt 2026 zu kompensieren. Kaufholds „Systemaufsicht“ findet hier eine erste Manifestation, ohne demokratische Legitimation, aber mit Steuergeldern finanziert.
Die Nominierung von Ann-Katrin Kaufhold ist ein Warnsignal. Ihre Visionen von Enteignungen, Klimadiktaten, Parteiverboten und globaler Überwachung bedrohen die freiheitliche Ordnung. Die Verfassungsrichter-Wahl am 25. September ist kein bürokratischer Akt, sondern ein Kampf um die Seele der Demokratie. Während die etablierten Medien den politischen Filz verharmlosen, liegt es an kritischen Stimmen, die Bürger aufzuwecken. Wie Francisco Goya warnte: „Der Schlaf der Vernunft gebiert Ungeheuer.“ Diese Ungeheuer sind bereits unter uns und sie heißen nicht nur Kaufhold.