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Wenn Richter den Rechtsstaat vergessen
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MUTIGE ÄRZTE UND FURCHTBARE JURISTEN

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HAINTZ.media und HAINTZ
KI ersetzt, Konzerne kassieren
Markus Haintz auf X
Kritische Ärzte vor Gericht, fragwürdige Urteile und missachtete Grundrechte. Während der Coronazeit wurden Mediziner strafrechtlich verfolgt und staatliche Eingriffe gerichtlich bestätigt. Die dokumentierten Fälle zeigen, wie weit sich die Justiz von ihrer Aufgabe entfernen kann, Bürger vor staatlicher Macht zu schützen.
Zusammengefasst

Ein Beitrag von Prof. Dr. Martin Schwab

Liebe Community,

1987 veröffentlichte Prof. Dr. Ingo Müller ein Buch mit dem Titel „Furchtbare Juristen“. Dieses Buch beschreibt die erschreckende Bereitschaft der Gerichte im Dritten Reich, die NS-Barbarei mit dem (scheinbaren) Mantel der Legalität zu umhüllen und den Hass der NS-Feindbild-Propaganda ungefiltert in ihr richterliches Wirken einfließen zu lassen.

An dieses Buch musste ich denken, als auf dem Magdeburger Friedensfestival vier Ärztinnen und ein Arzt, die dem staatlichen Maskenzwang und der staatlichen Impferpressung ihren medizinischen Sachverstand und ihr medizinisches Ethos entgegensetzten, die Geschichte ihrer – ich muss es leider so drastisch formulieren – juristischen Abschlachtung erzählten.

Ich war Teilnehmer des Diskussionspodiums (sozusagen der Quoten-Jurist 😊), und obwohl ich einige der Schilderungen bereits vorher gekannt hatte, lief es mir während der Veranstaltung eiskalt den Rücken herunter. Wie um alles in der Welt konnten Richter und Staatsanwälte, die in ihrer Ausbildung im Geiste eines liberalen Rechtsstaats unterrichtet wurden, so ein grauenvolles Gesicht zeigen?

Nun muss man eines vorausschicken: Die Richter, die sich an der unerbittlichen Verfolgung kritischer Ärzte beteiligt haben (und bis heute beteiligen), spielen noch bei weitem nicht in der „Liga“ von Roland Freisler & Co – sie haben z.B. weder Todesurteile wegen Verstoßes gegen die Nürnberger Rassengesetze gefällt noch die Zwangssterilisation von Erbkranken angeordnet.

Aber man muss als Richter auch nicht erst solch bestialische Verbrechen begehen oder absegnen, um für das Attribut „furchtbarer Jurist“ in Betracht zu kommen. Richtig ist lediglich, dass allein das Versagen bei der Aufgabe, Gesetzgebung und Exekutive zu kontrollieren, für das besondere persönliche Verdikt „furchtbar“ noch nicht hinreicht: Nicht jeder Jurist, der in seinem Amt (und sei es offensichtlich) versagt hat, ist zugleich auch ein „furchtbarer“ Jurist. Versuchen wir also mit Blick auf die Bedingungen der Corona-Zeit eine Kategorisierung:

Nicht ausreichend für das Verdikt „furchtbar“ ist die juristische Fehlleistung, die sich – obschon sie schlimm genug ist – darin erschöpft, dass ein Jurist
(1) keine (auch noch so gut begründeten) Einwendungen gegen die Verlautbarungen des RKI zuließ und keinen Anstoß daran nahm, dass das RKI den Weisungen eines Ministeriums unterliegt, dessen Führung die Lockdown-, Masken- und Impfzwang-Agenda maßgeblich vorangetrieben hat;
(2) für fachliche Einwände gegen die Corona-Politik und/oder für die Vorstellung, es werde in Gestalt von Gesetzen und Verordnungen die körperliche Unversehrtheit der Menschen angegriffen, nicht zugänglich war;
(3) die Vorstellung ausblendete, dass die Corona-Politik – was inzwischen liquide beweisbar ist, aber von denen, die es sehen wollten, auch schon sehr frühzeitig erkannt wurde – die von ihnen verhängten Freiheitsbeschränkungen auf vorsätzliche Falschbehauptungen gestützt war.
All dies begründet zwar massives individuelles Versagen, aber noch kein darüberhinausgehendes persönliches Verdikt.

„Furchtbar“ ist ein Jurist aber insbesondere dann, wenn er:

  1. sich bei der Verhandlungsführung oder bei der Entscheidungsfindung von Feindbildern leiten lässt;
  2. den mit Rechtszwang ausgeführten Zugriff des Staates auf besonders elementare Freiheitsgewährleistungen über den Wortlaut der von ihm angewendeten Vorschriften noch verstärkt und sich damit zum selbständigen Akteur der Unterdrückung der Menschen erhebt;
  3. an besonders unmenschlichen Maßnahmen mitwirkt oder diese für rechtens erklärt und dabei einen eklatanten Mangel an Empathie offenbart;
  4. die gewaltsame Unterdrückung des Widerstandes gegen die Freiheitseinschränkungen anordnet oder für rechtens erklärt;
  5. oder sich über besonders elementare Rechtsgrundsätze hinwegsetzt und den durch die Maßnahmen Betroffenen existenzbedrohendes Unrecht oder menschenverachtende Demütigung zufügt.

Es wird Aufgabe der rechtswissenschaftlichen Forschung sein, die Charakteristika jenes besonderen Unrechtsmoments zu präzisieren, welches das Attribut „furchtbar“ rechtfertigt. Ich versuche hier eine erste Annäherung. Bei den folgenden Akteuren wird man – ohne Anspruch auf Vollständigkeit – über das Verdikt „furchtbarer Jurist“ nachdenken müssen (ich bin wohlgemerkt in den nachstehenden 13 Beispielsfällen noch nicht endgültig festgelegt):

(1) Richter, die sich einbildeten, sie wüssten besser als die angeklagten Ärzte, wie man die Masken- oder Impfunfähigkeit diagnostiziert, und deshalb jene Ärzte verurteilten, obwohl diese die Patienten nachweislich in deren Anwesenheit untersucht hatten. Die Art und Weise, wie kritische Ärzte dafür verfolgt wurden, dass sie der polit-medialen Lügenpropaganda ihr medizinisches Fachwissen und ihr persönliches Gewissen entgegensetzten, muss bei der juristischen Aufarbeitung der Corona-Zeit ganz oben stehen.

(2) ein Staatsanwalt, der ein Maskenattest für unrichtig hielt, welches der angeklagte Arzt für eine Patientin ausgestellt hatte, die sexuellen Missbrauch hatte erleben müssen: Jener Staatsanwalt hatte in seinem Plädoyer und – nachdem jener Arzt freigesprochen worden war – nachfolgend auch in der Revisionsbegründung vorgetragen, der Arzt hätte der Patienten keine Maskenuntauglichkeit attestieren, sondern eine Psychotherapie verordnen müssen (mit dem Ziel, dass sie irgendwann wieder eine Maske tragen kann?). Diesen Fall habe ich selbst vor Gericht erlebt.

(3) Richter, die in einem Strafverfahren wegen angeblich falscher Impfbescheinigungen Geständnisse verwerteten, die die Polizei bei den Patienten des angeklagten Arztes regelrecht erpresst hatte (das ist in einem Verfahren passiert, an dem ich selbst nicht mitgewirkt habe, über das mir aber während des laufenden Prozesses von der Verteidigung intensiv berichtet wurde).

(4) eine Richterin, die, nachdem die Verteidigung einen Befangenheitsantrag angekündigt hat, kurzerhand die mündliche Verhandlung schließt und den Verteidigern droht, sie mithilfe des Wachschutzes aus dem Gerichtssaal zu entfernen (auch das habe ich selbst erlebt). Verhandelt werden sollte die Anklage gegen eine einer Frau, die sich angeblich einen falschen Impfausweis hatte ausstellen lassen. Als die Verteidigung vortrug, was für ein Nebenwirkungsprofil die Chargen in jenem Impfausweis auf dem Portal „How Bad Is My Batch?“ aufweist, erklärte die Richterin, darauf lasse sie sich nicht ein. Die Stellung des Befangenheitsantrags torpedierte sie auf die beschriebene Weise.

(5) eine Oberstaatsanwältin in Bayern, die in einem Rechtsbeschwerdeverfahren in einer Bußgeldsache wegen angeblichen Verstoßes gegen die Maskenpflicht auf einer Corona-Demo deutlich machte, dass sie die Gesundheit des Einzelnen eiskalt auf dem Altar kollektiver Gesundheit zu opfern bereit ist. Der Betroffene (so nennt man den Angeklagten im Bußgeldverfahren) hatte das Attest erhalten, weil er eine Trichterbrust und dadurch bedingt ein erheblich reduziertes Lungenvolumen hat. In der erstinstanzlichen Verhandlung war er auch bereit gewesen, das nachzuweisen, doch interessierte sich das Gericht nicht dafür. Auf das Vorbringen der Rechtsbeschwerde, die Gesundheit des Betroffenen sei keinen Deut weniger wert als die Gesundheit jener, die er vielleicht mir irgendwas anstecke, erwiderte jene Oberstaatsanwältin, die Maskenpflicht diene der Eindämmung des Virus; demgegenüber hätten die Interessen des Betroffenen zurückzutreten (auch diesen Fall habe ich selbst erlebt). Im Klartext bedeutet dies: Soll der Betroffene doch unter der Maske verrecken, Hauptsache, er steckt niemanden an. Eine solche Argumentation bedeutet zivilisatorisch den Rückfall ins finsterste Mittelalter.

(6) jene Verwaltungsrichter, die – ohne dass der Wortlaut der Corona-Verordnungen dazu gezwungen hätte – urteilten, ein Maskenattest müsse eine Diagnose enthalten (erstmals VG Würzburg v. 16.9.2020 – W 8 E 20.1301). Man stelle sich eine Frau vor, die deshalb keine Maske tragen kann, weil dies das Trauma einer früher erlebten Vergewaltigung wieder hervorholen würde. Soll eine solche Frau jedem Marktleiter und jedem Polizisten dieses schlimme Erlebnis allein durch das Vorzeigen des Maskenattestes offenbaren müssen? Im Prinzip haben jene Verwaltungsrichter versucht, den letzten Ausweg aus der Maskenpflicht zuzuschütten, den die Corona-Verordnungen zunächst noch eröffnet hatten – indem sie die Ergreifung dieses Auswegs an unzumutbare Bedingungen knüpften. Das hat mit Infektionsschutz nichts zu tun. Das ist das Einfordern von strammem, blindem Kadavergehorsam. Und das Argument, der Adressat des Attests müsse ja dessen Validität prüfen können, ist ein Scheinargument. Denn die Überprüfung eines Attests ist ihrerseits Ausübung der ärztlichen Heilkunde und erfordert daher eine Approbation – über die Marktleiter, Polizisten und Lehrkräfte nicht verfügen.

(7) jene Verwaltungsrichter, die es allen Ernstes für rechtens hielten, dass Kinder und Jugendliche an den Schulen stundenlang ohne Unterbrechung eine Maske tragen mussten (statt Vieler OVG Münster v. 9.3.2021 – 13 B 266/21.NE; v. 6.5.2021 – 13 B 619/21.NE). Ohne überhaupt zu fragen, welche körperlichen Auswirkungen es auf die Schüler hat, wenn sie stundenlang nicht frei atmen können. Ohne zu reflektieren, wie es sich pädagogisch auswirkt, wenn die Schüler die Mimik ihrer Mitschüler nicht mehr beobachten können. Ohne daran zu denken, wie die Seelen der Kinder gequält werden, wenn ihnen mittels schwarzer Pädagogik Tag für Tag eingetrichtert wird, sie seien allein durch ihr Dasein eine Gefahr für ihre Mitmenschen und insbesondere für ihre Großeltern. Ohne sich darum zu scheren, wie die Schüler mittels Maskenpflicht stramm auf Befehl und Gehorsam konditioniert werden – konträr zu den gesetzlich festgelegten Zwecken des Schulunterrichts.

(8) jene Richter am Bundesverfassungsgericht, die die einrichtungsbezogene COVID-Impfnachweispflicht für verfassungskonform erklärten mit der Begründung, wer die Injektion nicht wolle, müsse dann halt seinen Job hinschmeißen (Beschluss vom 27.4.2022 – 1 BvR 2649/21). Das BVerfG scherte sich nicht darum, dass die klinischen Studien über jene Injektionen zum Zeitpunkt der Entscheidung noch nicht abgeschlossen waren, also ein Medikamenten-Experiment über der Menschheit ausgerollt wurde. Das BVerfG kümmerte es auch nicht, dass Fremdschutz – der tragende Grund für die Einführung der Impfnachweispflicht – niemals Gegenstand der klinischen Studien gewesen ist. Das BVerfG setzte sich außerdem darüber hinweg, dass jemand, der unter den Druck gesetzt wird „Spritze oder raus aus dem Job!“, ab diesem Moment überhaupt nicht mehr wirksam in eine Impfung einwilligen kann. Das Grundgesetz ist in kaum eine Corona-Entscheidung der deutschen Gerichte so respektlos mit Füßen getreten worden wie im Beschluss des BVerfG zur einrichtungsbezogenen COVID-Impfnachweispflicht.

(9) jene Verwaltungsrichter in Leipzig, die es im ersten Lockdown für rechtens erklärten, dass eine Klinik unter Ausübung ihres Hausrechts ein Kreißsaal-Verbot für werdende Väter verhängte – die daher ihren Partnerinnen während der Geburt ihrer jeweiligen gemeinsamen Kinder nicht beistehen konnten (Beschluss vom 09.04.2020 – 7 L 192/20). Das war nichts als menschliche Grausamkeit unter dem Deckmantel des Infektionsschutzes.

(10) ein Amtsrichter, der eine Angeklagte in erster Instanz wegen der angeblichen Herstellung dreier gefälschter negativer Corona-Testzertifikate verurteilte, dabei im Strafmaß noch über die Forderung der Staatsanwaltschaft hinausging und der Angeklagten bei der Urteilsverkündung vorwarf: „Wegen Leuten wie Ihnen waren wir jahrelang gefährdet und monatelang eingesperrt!“ So die glaubhafte Darstellung einer Mandantin. Jene Mandantin hatte ich in erster Instanz noch nicht vertreten (ich war also bei der vorstehenden Urteilsverkündung selbst nicht dabei), vereidigte sie dann aber in der Berufungsinstanz. Dort trafen wir dann zum Glück auf einen sehr vernünftigen Vorsitzenden Richter der Berufungskammer und konnten das Verfahren einem deutlich günstigeren Ausgang zuführen.

(11) Rechtsgelehrte, die medial mit dem Brustton der Überzeugung verkündeten, Ungeimpfte dürften nicht mehr vor die Haustür treten, im Falle einer COVID-19-Erkrankung keinen Krankenversicherungsschutz mehr genießen, müssten sich bei einer Triage hinten anstellen und seien im Falle einer allgemeinen Impfpflicht mit Polizeizwang zur Spritze zu führen. Staatsrechtslehrer, die solche Botschaften verkünden, haben den liberalen Ansatz des Grundgesetzes schlicht nicht verstanden. Und sie sind die Primärtugend eines jeden Juristen, nämlich auch die andere Seite zu hören (hier: die Sorgen jener, die den Injektionen nicht trauten), zur Gänze schuldig geblieben.

(12) jene Richter und Staatsanwälte, die sich an der Verfolgung und Verurteilung des Weimarer Amtsrichters Christian Dettmar beteiligt haben (LG Erfurt v. 23.8.2023 – 2 KLs 542 Js 11498/21; BGH v. 20.11.2024 – 2 StR 54/24). Christian Dettmar hatte in seinem Beschluss vom 8.4.2021 – 9 D 148/21 die Wahrheit ausgesprochen – nämlich dass die Masken- und Testpflicht an den Schulen das Kindeswohl gefährdet. Inhaltlich hatte die Strafjustiz seiner gut begründeten Entscheidung nichts entgegenzusetzen. Also erfand sie angebliche Verfahrensfehler.

(13) jene Richter am Bundesverwaltungsgericht, die mit Beschluss vom 7.7.2022 – 1 WB 2.22 und 1 WB 5.22 die Wehrbeschwerden zweier Bundeswehrsoldaten gegen die Aufnahme der COVID-Injektionen in das Basisimpfschema der Bundeswehr zurückwiesen und dabei das Ergebnis der Beweisaufnahme in ihr Gegenteil verkehrten.

Ganz sicher ist die Deutungshöhe „furchtbarer Jurist“ bei jenen Richtern erreicht, die mit ihrer Art der Verfahrensführung den medial propagierten Hass auf Kritiker der Corona-Politik ungefiltert auf die jeweils angeklagten Ärzte projizierten. Wenn Ärzte, die niemandem etwas zuleide getan haben, in den Gerichtssaal geführt werden wie Schwerverbrecher, und wenn man bei den Sicherheitsvorkehrungen einen Zinnober veranstaltet, als würde hier gegen eine bis an die Zähne bewaffnete Terrorzelle verhandelt, lässt sich das nicht anders erklären denn als Versuch, die angeklagten Ärzte schon vor der Urteilsverkündung öffentlich zu demütigen und vorzuführen. Wenn ich mir anhöre, unter welchen Bedingungen Bianca Witzschels Verhandlungen stattgefunden haben, bleibt mir nur eine Interpretation: Die Verurteilung von Bianca Witzschel stand vom ersten Verhandlungstag an fest und wurde mit jedem weiteren Verhandlungstag öffentlich zelebriert. Ja, Richter, die sich zu so etwas hinreißen lassen, sind furchtbare Juristen.

Ich habe meinen vorstehenden Überlegungen ein eher restriktives Verständnis des „furchtbaren Juristen“ zugrunde gelegt. Prof. Dr. Michael Stolleis griff bei einer Gedenkveranstaltung im Landtag von Rheinland-Pfalz (Plenarprotokoll 17/50 vom 27.1.2018) das Werk von Ingo Müller auf und charakterisierte den „furchtbaren Juristen“ wie folgt:

„‚Furchtbare Juristen‘ sind nicht in erster Linie die kleinen und großen Freislers, sondern die gesichtslosen Schatten, die Sekretäre der Macht, die alles zu begründen vermögen. Es sind die Juristen, die das reibungslose Funktionieren der Maschinerie garantieren.“

„Herrscht politische Unfreiheit, dann sind Juristen ‚furchtbar‘, weil sie die geborenen Exekutoren des Unrechts sind. Geübt in der Formulierung von Normen, gießen sie das Unrecht in die Sprache kalter Funktionalität. Das Unrecht trägt nun die Charaktermaske der Objektivität.“

Legte man dieses Verständnis zugrunde, stünden sämtliche Richter, die die Corona-Regeln exekutierten, ohne sie zu hinterfragen, in der Gefahr, das Attribut „furchtbar“ angeheftet zu bekommen. Denn die Corona-Regeln fußten auf der menschenverachtenden Prämisse, dass der Mensch, schon indem er existiere und ausatme, eine Gefahrenquelle sei. Die gesamte Corona-Politik war ein Angriff auf die Menschenwürde. Und politische Freiheit herrschte auch nicht wirklich in einem Land, in dem Kritiker der Maßnahmen von regierungshörigen „Journalisten“ medial an den Pranger gestellt wurden und Polizisten in einigen Fällen so schlimm auf Corona-Demonstranten einprügelten, dass sich sogar der UN-Sonderbeauftragte für Folter einschaltete. Ich bin mit gleichwohl dem Verdikt „furchtbar“ deutlich zurückhaltender, weil ich den Richtern – die ja dem gleichen Medienumfeld ausgesetzt waren wie alle anderen – zugestehe, dass sie möglicherweise selbst panische Angst vor diesem Virus hatten. Denn auch das lehrt die Erfahrung: Zahlreiche Richter und Staatsanwälte haben die Horror-Meldungen von Tagesschau & Co schlicht geglaubt – und tun es vielfach heute noch.

Rechtsstaatliche Grüße

Ihr und Euer

Martin Schwab

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