Maier hat heute am Amtsgericht München sinngemäß ausgesagt, dass es für sie eine große Belastung sei, mit solch „ekligen Personen“ wie unserem Mandanten in einem Raum zu sein. Die Frage muss erlaubt sein, wie sie es dann schafft, sich mit einem Hamas-Sprecher zum Interview zu treffen.
Sophia Maier hat über RA Brockmeier Strafantrag gegen unseren Mandanten gestellt, der sie u. a. als „faschistische Blödkuh“ bezeichnet haben soll.
Ihre heutige Aussage wirkte stark einstudiert und wurde offenkundig unter anwaltlichem Einfluss getroffen.
Wie in der ersten Instanz zu erwarten, wurde unser Mandant verurteilt. Zu 60 Tagessätzen, was für eine Beleidigung ohnehin deutlich zu viel ist. Aber natürlich werden wir ein Rechtsmittel einlegen.
Voraussichtlich wird Frau Maier erneut in der Berufungsinstanz beim Landgericht München erscheinen müssen. Und wahrscheinlich wird uns auch So-Done-Rechtsanwalt Alexander Brockmeier dort wieder mit seiner Anwesenheit beehren.

Die So-Done-Kundin Sophia Maier ist nicht nur Journalistin, sondern auch eine gute Schauspielerin.
— Markus Haintz (@Haintz_MediaLaw) October 5, 2026
Ein paar „Beleidigungen“ im Jahr erträgt sie vermeintlich nicht. Wenig glaubwürdig für eine Kriegsberichterstatterin mit einem „Herz aus Stacheldraht“, die sich auch mit der Hamas… https://t.co/vNPhNjHi8z pic.twitter.com/SGofDqjqsP